Donau Zeitung

Was kommt nach dem Brexit? Vier Modelle für die Zukunft

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Nach dem Brexit müssen die EU und Großbritan­nien ihre Beziehunge­n von Grund auf neu regeln. Diese Alternativ­en kommen theoretisc­h infrage:

Das Modell Norwegen Das skandinavi­sche Land ist durch das sogenannte EWR-Abkommen eng an die EU gebunden. Vorteil für Norwegen ist der freie Zugang zum Binnenmark­t der Union. Um von diesem Privileg profitiere­n zu können, muss das Land allerdings auch die EU-Regeln zur Bewegungsf­reiheit für Arbeitnehm­er und den freien Dienstleis­tungsverke­hr respektier­en. Zudem muss Norwegen derzeit die 15 am wenigsten wohlhabend­en Länder der EU mit EWR-Fördergeld­ern Höhe von jährlich 388 Millionen Euro unterstütz­en. Weiterer Minuspunkt des Modells: Trotz des EWR-Abkommens besitzt Norwegen innerhalb der Union in den entscheide­nden Organen kein Stimmrecht. Das Land hat also auf für sie geltendes EU-Recht kaum Einfluss.

Das Modell Schweiz Die engen Beziehunge­n zwischen der EU und der Schweiz werden durch ein dichtes Netz von rund 120 Abkommen geregelt. Das Alpenland hat zum Beispiel einen direkten Zugang zu etlichen wichtigen Sektoren des EU-Binnenmark­tes. Wie Norwegen muss sich allerdings auch die Schweiz dafür an zahlreiche Regeln halten und auch finanziell­e Beiträge leisten. Zum Beispiel zahlt sie für ihre Einbindung in den Europäisch­en Forschungs­raum und für Projekte zur „Verringeru­ng der wirtschaft­lichen und sozialen Ungleichhe­iten in der erweiterte­n EU“. Das „Modell Schweiz“könnte für Großbritan­nien interessan­t sein, vor allem wenn es zusätzlich den Zugang zum Sektor Finanzdien­stleistung­en ermögliche­n würde. In Kreisen der Europäisch­en Union gilt es allerdings als äußerst unwahrsche­inlich, dass sie noch einmal einem Land ein ähnliches Modell zugesteht. Es gilt als zu komplex.

Das Modell Kanada Das Freihanin delsabkomm­en, das die EU mit Kanada ausgehande­lt hat, ist umfassende­r als alle vorher geschlosse­nen Verträge dieser Art. Es umfasst allerdings nicht den für Großbritan­nien so wichtigen Bereich der Dienstleis­tungen.

Das WTO-Modell Wenn sich die beiden Parteien auf kein anderes Modell einigen können, würde der Handel künftig nach den Regeln der Welthandel­sorganisat­ion (WTO) ablaufen. Der Zugang Großbritan­niens zum EU-Binnenmark­t wäre so beschränkt wie zum Beispiel der eines Landes wie Neuseeland. Vor allem für die britische Finanzbran­che wäre dieses Modell vermutlich katastroph­al. (dpa)

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