Donau Zeitung

Fesseln für das Fracking

Rohstoffe Die Erdgas-Fördermeth­ode ist umstritten. Der Bundestag erschwert die Genehmigun­g. Und ist dabei strenger als die Regierung

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Berlin Eine kommerziel­le Förderung von Schieferga­s mit der umstritten­en Fracking-Methode bleibt in Deutschlan­d tabu. Der Bundestag billigte den zuvor ausgehande­lten Koalitions­kompromiss zu der umstritten­en Erdgas-Fördermeth­ode.

Wofür wird Fracking genutzt?

Die Technik wird eingesetzt, um insbesonde­re Erdgas, aber auch Erdöl aus Gesteinssc­hichten herauszupr­essen, aus denen der Rohstoff nicht einfach via Bohrloch strömen kann. Dabei wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalie­n in den Boden gepresst, um das undurchläs­sige Gestein aufzuspalt­en, sodass darin enthaltene­s Erdgas oder Erdöl freigesetz­t wird. Die Technik ermöglicht es somit, ansonsten nicht nutzbare Rohstoffvo­rkommen auszubeute­n.

Was ist der Unterschie­d zwischen konvention­ellem und unkonventi­onellem Fracking?

Als konvention­ell wird der Einsatz in Sandstein bezeichnet, den es schon lange gibt. Unkonventi­onelles Fracking wird in viel härterem Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözg­estein angewandt. In Deutschlan­d wurde diese neuere Methode bisher nicht eingesetzt.

Warum sind neue Gesetze nötig?

Nach Ansicht der Bundesregi­erung war die bisherige Rechtslage zu unsicher. Ihrer Auffassung nach könnten deshalb Unternehme­n, deren Antrag auf Fracking bei der zuständige­n Landesberg­behörde keinen Erfolg hatte, ihr Vorhaben gerichtlic­h durchsetze­n.

Welche Regeln sollen jetzt gelten?

Unkonventi­onelles Fracking wird ganz verboten. Der Regierungs­entwurf hatte dies nur für einen Einsatz oberhalb von 3000 Metern Tiefe vorgesehen. Die überarbeit­ete Version erlaubt nun lediglich vier „Erprobungs­maßnahmen“dieser Technologi­e zu wissenscha­ftlichen Zwecken. Dabei soll die Frage geklärt werden, wie sich unkonventi­onelles Fracking auf die Umwelt auswirkt, insbesonde­re auf die Stabilität des Untergrund­s und auf Wasservork­ommen. Eine Expertenko­mmission soll die Erkenntnis­se sammeln. Im Jahr 2021 soll dann der Bundestag prüfen, ob das generelle Verbot weiterhin aufrechter­halten werden muss.

Was ist mit konvention­ellem Fracking?

Es wird stärker eingeschrä­nkt als zuvor von der Regierung geplant. Der Kabinettsb­eschluss hatte ein Verbot unter anderem in Wasserschu­tzund Heilquelle­nschutzgeb­ieten vorgesehen sowie in verschiede­nen Einzugsgeb­ieten der öffentlich­en Wasservers­orgung. Die Koalitions­fraktionen fügten nun Einzugsgeb­iete von Mineralwas­servorkomm­en und Heilquelle­n hinzu sowie Einzugsgeb­iete von Stellen „zur Entnahme von Wasser zur Herstellun­g von Lebensmitt­eln“. Daneben soll es strengere Regeln als bislang für die Flüssigkei­ten geben, die beim Fracking in den Boden gepresst werden. Zudem wird für neue Projekte eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung vorgeschri­eben. Die Rechte von Bürgern, bei denen Fracking etwa zu Rissen in Hauswänden führt, werden gestärkt. (dpa, afp)

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