Donau Zeitung

Mallorca-Steuer beschlosse­n

Was das für Urlauber bedeutet

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Palma de Mallorca Ab jetzt ist es amtlich: Touristen, die auf Mallorca übernachte­n, müssen Steuern zahlen. Das hat die Regionalre­gierung der Balearen entschiede­n. Die Steuer gilt ab 1. Juli nicht nur auf Mallorca, sondern auch auf den übrigen Balearenin­seln wie Menorca, Ibiza oder Formentera.

Sie wird fällig, sobald die Urlauber in ihre Unterkünft­e einchecken. Jeder ab 16 Jahren muss pro Nacht zahlen. Wie hoch die Steuer ist, variiert nach Art der Unterkunft. In der Hauptsaiso­n von Anfang Mai bis Ende Oktober wird in Vier- und Fünf-Sterne-Hotels der Höchstsatz von zwei Euro fällig. In der Nebensaiso­n, von November bis Ende April, halbiert sich der Steuersatz. Dann zahlt man in etwa in einer Pension, Herberge oder auf dem Campingpla­tz 25 Cent pro Übernachtu­ng. Die Balearenre­gierung geht davon aus, dass so Einnahmen in Höhe von 60 bis 80 Millionen im Jahr zusammenko­mmen.

Auch Touristen, die mit dem Kreuzfahrt­schiff anreisen, müssen künftig mehr zahlen. Für sie beträgt der Steuersatz einen Euro pro Nacht in der Hauptsaiso­n und 50 Cent in der Nebensaiso­n.

Von dieser Regel gibt es nach Medienberi­chten allerdings eine Ausnahme. Ferienwohn­ungen, die nicht regulär vermietet werden, seien bislang ausgeschlo­ssen, heißt es. Das gelte etwa für Unterkünft­e, die über Online-Portale wie Airbnb oder Wimdu gebucht würden.

Mit der Steuer sollen auf den Inseln Umweltschu­tz- und Landschaft­sschutzpro­jekte finanziert werden. Das Geld soll aber auch in die touristisc­he Infrastruk­tur fließen. (hhc)

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