Donau Zeitung

Wo darf das neue Silo hin?

Justiz Ein Landwirt möchte eine zusätzlich­e Anlage bauen. Dafür zieht er sogar vor Gericht

- VON STEPHANIE SARTOR

Landkreis Ein neues Fahrsilo auf seinem Gelände – das war der Plan eines Landwirts aus dem Landkreis Dillingen. Und um dieses Ziel zu erreichen, war der Mann sogar vor Gericht gezogen. Denn das Landratsam­t Dillingen hatte einen Bauvorbesc­heid abgelehnt. Dagegen klagte der Landwirt nun vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht.

Die geplante Anlage diene dem Landhandel, nicht aber der Landwirtsc­haft, so die Argumentat­ion des Landratsam­tes. „Es ist ein massiver gewerblich­er Ansatz, der im Außenberei­ch entstehen soll“, sagte Christa Marx vom Landratsam­t vor Gericht. Das Vorhaben des Klägers würde zu einer Verfestigu­ng der bereits bestehende­n gewerblich­en Nutzung führen. Das sei im Außenberei­ch nicht vorstellba­r. Zwar gebe es den privilegie­rten landwirtsc­haftlichen Betriebsbe­reich, daneben aber habe sich mit einem Agrarhande­l und einer Fahrzeugve­rmietung ein gewerblich­er Bereich entwickelt, so Marx weiter. Es sei dem Kläger klargemach­t worden, dass eine Genehmigun­g nur erteilt werden könne, wenn sie dem privilegie­rten Betrieb dient. Es sei vorstellba­r, dass der Betrieb auch in einem Gewerbegeb­iet geführt werden könne, so Christa Marx vom Landratsam­t.

Dass das Vorhaben nicht dem landwirtsc­haftlichen Standbein dienen würde, meint auch Ottmar Hurler vom Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten (AELF) in Wertingen. „Der jetzt schon vorhandene Silolagerr­aum mit 2000 Kubikmeter­n reicht leicht aus“, sagte Hurler vor Gericht. „Ein weiterer Fahrsiloba­u dient nicht dem Betrieb, sondern wäre dem Landhandel zuzurechne­n“, fuhr Hurler fort. Der Kläger selbst kann diese Argumentat­ion nicht nachvollzi­ehen: „Wir haben keinen klassische­n Landhandel. Er bezieht sich auf Heu, Stroh und Silageball­en. Und das wird mit den betriebsei­genen Maschinen produziert.“Den Landhandel könne er ohne die Landwirtsc­haft gar nicht betreiben. „Wir haben relativ viel investiert, um eine Infrastruk­tur zu schaffen“, sagte der Kläger. Auch das Amt für Landwirtsc­haft habe immer wieder dazu geraten, den Betrieb auf mehrere Standbeine zu stellen. Hinzu komme, dass bei der derzeitige­n Lagerung der Silosaft den Beton angreife. Der Bedarf nach einer neuen Silohalle sei da. Er habe schon Kunden abweisen müssen, weil er die gewünschte Menge nicht hatte. Außerdem finde die Lastwagenv­ermietung nicht auf dem Hof statt. Dafür sei extra eine Halle angemietet worden. Das geplante Silo in ein Gewerbegeb­iet auszulager­n funktionie­re seiner Meinung nach wegen der entstehend­en Gerüche nicht. Ohnehin sei es so, dass man das Objekt nicht weithin sehen würde. „Der Hof duckt sich in eine Mulde rein“, sagte er vor Gericht. Das Landratsam­t indes sieht das anders. Das Verwaltung­sgericht schloss sich der Meinung des Landratsam­tes und der des AELF an: Die Klage wurde abgewiesen. Die Vorsitzend­e Ingrid Linder sagte: „Ich verstehe die Problemati­k, aber ganz grundsätzl­ich sind wir der Auffassung, dass es auch in einem Gewerbegeb­iet gehen würde.“Wie es nun weitergeht, konnte der Kläger noch nicht sagen: „Wir überlegen, den Betrieb aufzugeben oder zurückzufa­hren.“

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