Wo darf das neue Silo hin?
Justiz Ein Landwirt möchte eine zusätzliche Anlage bauen. Dafür zieht er sogar vor Gericht
Landkreis Ein neues Fahrsilo auf seinem Gelände – das war der Plan eines Landwirts aus dem Landkreis Dillingen. Und um dieses Ziel zu erreichen, war der Mann sogar vor Gericht gezogen. Denn das Landratsamt Dillingen hatte einen Bauvorbescheid abgelehnt. Dagegen klagte der Landwirt nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.
Die geplante Anlage diene dem Landhandel, nicht aber der Landwirtschaft, so die Argumentation des Landratsamtes. „Es ist ein massiver gewerblicher Ansatz, der im Außenbereich entstehen soll“, sagte Christa Marx vom Landratsamt vor Gericht. Das Vorhaben des Klägers würde zu einer Verfestigung der bereits bestehenden gewerblichen Nutzung führen. Das sei im Außenbereich nicht vorstellbar. Zwar gebe es den privilegierten landwirtschaftlichen Betriebsbereich, daneben aber habe sich mit einem Agrarhandel und einer Fahrzeugvermietung ein gewerblicher Bereich entwickelt, so Marx weiter. Es sei dem Kläger klargemacht worden, dass eine Genehmigung nur erteilt werden könne, wenn sie dem privilegierten Betrieb dient. Es sei vorstellbar, dass der Betrieb auch in einem Gewerbegebiet geführt werden könne, so Christa Marx vom Landratsamt.
Dass das Vorhaben nicht dem landwirtschaftlichen Standbein dienen würde, meint auch Ottmar Hurler vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Wertingen. „Der jetzt schon vorhandene Silolagerraum mit 2000 Kubikmetern reicht leicht aus“, sagte Hurler vor Gericht. „Ein weiterer Fahrsilobau dient nicht dem Betrieb, sondern wäre dem Landhandel zuzurechnen“, fuhr Hurler fort. Der Kläger selbst kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: „Wir haben keinen klassischen Landhandel. Er bezieht sich auf Heu, Stroh und Silageballen. Und das wird mit den betriebseigenen Maschinen produziert.“Den Landhandel könne er ohne die Landwirtschaft gar nicht betreiben. „Wir haben relativ viel investiert, um eine Infrastruktur zu schaffen“, sagte der Kläger. Auch das Amt für Landwirtschaft habe immer wieder dazu geraten, den Betrieb auf mehrere Standbeine zu stellen. Hinzu komme, dass bei der derzeitigen Lagerung der Silosaft den Beton angreife. Der Bedarf nach einer neuen Silohalle sei da. Er habe schon Kunden abweisen müssen, weil er die gewünschte Menge nicht hatte. Außerdem finde die Lastwagenvermietung nicht auf dem Hof statt. Dafür sei extra eine Halle angemietet worden. Das geplante Silo in ein Gewerbegebiet auszulagern funktioniere seiner Meinung nach wegen der entstehenden Gerüche nicht. Ohnehin sei es so, dass man das Objekt nicht weithin sehen würde. „Der Hof duckt sich in eine Mulde rein“, sagte er vor Gericht. Das Landratsamt indes sieht das anders. Das Verwaltungsgericht schloss sich der Meinung des Landratsamtes und der des AELF an: Die Klage wurde abgewiesen. Die Vorsitzende Ingrid Linder sagte: „Ich verstehe die Problematik, aber ganz grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass es auch in einem Gewerbegebiet gehen würde.“Wie es nun weitergeht, konnte der Kläger noch nicht sagen: „Wir überlegen, den Betrieb aufzugeben oder zurückzufahren.“