Neues Baugebiet für Gundelfingen
Stadtrat Firma Vogt wird Areal bei der Basteistraße erschließen
Gundelfingen Es tut sich was, auf dem Bausektor in Gundelfingen. Nachdem in den vergangenen Sitzungen mehrere Projekte für Mehrfamilienhäuser vorgestellt wurden, ging es am Donnerstagabend im Stadtrat gleich um ein ganzes neues Baugebiet. Das soll in der Basteistraße entstehen. Dort hat die Firma Albert Vogt aus Mörslingen ein größeres Grundstück aus Privatbesitz erworben und wird nun ein privates Baugebiet schaffen.
Wie Alexander Winkler von der Verwaltung erklärte, habe man in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, dass die Firma Vogt auch die Erschließung des neuen Baugebiets übernimmt. Daneben sei in dem Vertrag vereinbart, dass auf den Grundstücken innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Erschließung auch tatsächlich gebaut wird. Weil die EnBW ODR in der Basteistraße das 20-kV-Erdkabel austauscht, will die Stadt die Gelegenheit ergreifen, in diesem Zug die Straßenbeleuchtung zu verbessern. Oberleitungsleuchten soll es dann dort gar nicht mehr geben. Stattdessen sollen künftig acht Lichtmasten mit LED-Technik die Straße erhellen. Ob dafür auch die Anwohner zur Kasse gebeten werden, muss laut Bürgermeister Franz Kukla noch geprüft werden. Ebenso wie die Frage, ob im Zuge der Bauarbeiten, bei denen an einigen Stellen auch die Straße geöffnet werden muss, auch der Straßenbelag neu gemacht werden sollte.
Daneben beschäftigte sich der Stadtrat in seiner Sitzung auch mit einem zweiten städtebaulichen Vertrag mit der Firma Bucher Aloisius Quelle. Um den Betrieb an der Günzburger Straße langfristig zu sichern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die Form einer zukünftigen Erweiterung auf den anliegenden Grundstücken, die bereits zur Firma gehören, festlegt. Damit, so Winkler, gebe es Planungssicherheit für das Unternehmen, aber auch Einflussmöglichkeiten für die Stadt.
Abschließend verabschiedete der Rat eine neue Satzung für den Aufwendungsund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren. Wird die Wehr vorsätzlich falsch alarmiert, kostet das laut Satzung nun 800 Euro. (gau)