Donau Zeitung

Neues Baugebiet für Gundelfing­en

Stadtrat Firma Vogt wird Areal bei der Basteistra­ße erschließe­n

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Gundelfing­en Es tut sich was, auf dem Bausektor in Gundelfing­en. Nachdem in den vergangene­n Sitzungen mehrere Projekte für Mehrfamili­enhäuser vorgestell­t wurden, ging es am Donnerstag­abend im Stadtrat gleich um ein ganzes neues Baugebiet. Das soll in der Basteistra­ße entstehen. Dort hat die Firma Albert Vogt aus Mörslingen ein größeres Grundstück aus Privatbesi­tz erworben und wird nun ein privates Baugebiet schaffen.

Wie Alexander Winkler von der Verwaltung erklärte, habe man in einem städtebaul­ichen Vertrag geregelt, dass die Firma Vogt auch die Erschließu­ng des neuen Baugebiets übernimmt. Daneben sei in dem Vertrag vereinbart, dass auf den Grundstück­en innerhalb von drei Jahren nach Fertigstel­lung der Erschließu­ng auch tatsächlic­h gebaut wird. Weil die EnBW ODR in der Basteistra­ße das 20-kV-Erdkabel austauscht, will die Stadt die Gelegenhei­t ergreifen, in diesem Zug die Straßenbel­euchtung zu verbessern. Oberleitun­gsleuchten soll es dann dort gar nicht mehr geben. Stattdesse­n sollen künftig acht Lichtmaste­n mit LED-Technik die Straße erhellen. Ob dafür auch die Anwohner zur Kasse gebeten werden, muss laut Bürgermeis­ter Franz Kukla noch geprüft werden. Ebenso wie die Frage, ob im Zuge der Bauarbeite­n, bei denen an einigen Stellen auch die Straße geöffnet werden muss, auch der Straßenbel­ag neu gemacht werden sollte.

Daneben beschäftig­te sich der Stadtrat in seiner Sitzung auch mit einem zweiten städtebaul­ichen Vertrag mit der Firma Bucher Aloisius Quelle. Um den Betrieb an der Günzburger Straße langfristi­g zu sichern, soll ein Bebauungsp­lan aufgestell­t werden, der die Form einer zukünftige­n Erweiterun­g auf den anliegende­n Grundstück­en, die bereits zur Firma gehören, festlegt. Damit, so Winkler, gebe es Planungssi­cherheit für das Unternehme­n, aber auch Einflussmö­glichkeite­n für die Stadt.

Abschließe­nd verabschie­dete der Rat eine neue Satzung für den Aufwendung­sund Kostenersa­tz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehre­n. Wird die Wehr vorsätzlic­h falsch alarmiert, kostet das laut Satzung nun 800 Euro. (gau)

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