Gefängnisstrafen für Biersteuer Betrug
Urteil Lieferungen wurden nach Großbritannien geschmuggelt und dort schwarz verkauft
Hof Weil sie beim Hinterziehen von Biersteuer in Millionenhöhe geholfen haben, sind drei Männer zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Hof verurteilte die Männer wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten. „Die eigentlichen Drahtzieher sind noch flüchtig“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Laut Anklage hatten die Beschuldigten so getan, als seien rund 3000 Lastwagenladungen Bier von Frankreich, Belgien und aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert worden. Tatsächlich aber sei das Bier nach Großbritannien gebracht worden. Dort sei es auf dem Schwarzmarkt verkauft worden. Die dortige Biersteuer ist etwa zehnmal so hoch wie in Deutschland.
Insgesamt ging es um einen Schaden von 23 Millionen Euro. Für Bewährungsstrafen sah die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richterin am Landgericht Marina Schmitz aufgrund der hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und aufgrund des hohen Steuerschadens keinen Raum, teilten das Landgericht Hof und das Zollfahndungsamt München in Anschluss an den Prozess in einer Pressemitteilung mit.
Die Dimension des BiersteuerBetrugs ist beachtlich: Demnach sollten zu einer Speditionsfirma in Hof den Papieren zufolge zum Beispiel rund 2300 Lkw-Ladungen Bier aus einem Lager in Frankreich geliefert werden. Tatsächlich wurde bei der Hofer Spedition 80-mal pro Woche aber immer das gleiche Bier vorgefahren. Die Bierlieferungen seien nämlich nicht aus dem europäischen Nachbarland gekommen, sondern aus einem etwa 80 Kilometer entfernten Lager der Angeklagten. In dessen Lager war ein Bestand an bestimmten Biersorten vorrätig, um die Laster genau mit den Bieren zu beladen, die nach den Frachtpapieren in Hof erwartet wurden.
Die Biere aus dem Lager in Frankreich seien stattdessen in den meisten Fällen nach Großbritannien geschmuggelt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Hof ging insbesondere bei dem angeklagten Hofer Spediteur, der länger als drei Jahre in Haft soll, deutlich über den Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hinaus. Weidener Zollfahnder ermittelten bereits seit Ende 2014 gegen die meist türkischstämmige Tätergruppierung. Den Ermittlern gelang es, das sogenannte Biersteuerkarussell aufzudecken. (dpa)