Sicher zünden an Silvester
Pyrotechnik Der Einsatz von Feuerwerkskörpern kann böse enden. Hier einige Tipps zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen
Leipzig Zum Jahreswechsel werden die Deutschen wieder Feuerwerk für schätzungsweise knapp 130 Millionen Euro in den Himmel schießen. Beim Einkauf sollten die Kunden vor allem auf amtliche Prüfsiegel achten, denn illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich. Die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) gibt einige Tipps.
Geprüft und zugelassen BöllerFans sollten nur Produkte verwenden, die von der BAM oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Wer aus dem Ausland eingeschmuggelte Kracher und Raketen ohne Prüfsiegel verwendet, dem droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.
Illegales Feuerwerk Für den deutschen Markt bestimmte Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es dem BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können demnach vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen – bis hin zum Verlust von Fingern.
Große Kracher Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht. Bis 2017 sind auch noch die alten Zulassungszeichen wie BAM-PII plus eine vierstellige Nummer gültig.
Kleinere Kracher Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Re- gel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen Knallern sollten die Eltern auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.
Knallzeiten beachten Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 beziehungsweise Klasse PII gilt eine strikte „Knallzeit“: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.
Keine Schreckschusswaffen Ausdrücklich verboten ist das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit. Es kann mit einer Strafanzeige geahndet werden, Waffen und Munition können eingezogen werden. Andrea Hentschel, afp