Blend Attacken gefährden den Luftverkehr
Sicherheit Häufig zielen Menschen mit Laserpointern auf Flugzeuge. Pilotenvereinigung Cockpit fordert Konsequenzen
Braunschweig/Augsburg Die Attacken passieren meist im Schutz der Dunkelheit und in der sensiblen Phase des Landeanflugs: Im Juli richteten Unbekannte einen starken Laserpointer in den Himmel über Wolfsburg und zielten auf das Cockpit eines Ferienfliegers. Trotz des Angriffs mit dem grünen Lichtstrahl konnten die geblendeten Piloten die Maschine mit knapp 160 Passagieren an Bord wenig später sicher in Hannover landen. Dort ließen sich Kapitän und Co-Pilot von einem Augenarzt untersuchen. Die Täter wurden nicht ermittelt – wie in vielen dieser Fälle.
Seit Ende Oktober 2009 besteht für deutsche Luftfahrtunternehmen eine Meldepflicht für Laser-Attacken. In den ersten elf Monaten 2016 wurden 202 Blend-Angriffe im In- und Ausland registriert, davon 129 in Deutschland. Die Zahlen gehen leicht zurück. 2013 waren dem Luftfahrt-Bundesamt insgesamt noch 322 Attacken übermittelt worden, im vergangenen Jahr 234, davon 213 bis Ende November.
Andreas Helwig vermutet allerdings eine hohe Dunkelziffer. Er ist Sicherheitsmanager der DRF Luftrettung. Selbst vor Rettungshubschraubern machen die Laser-Angreifer nicht Halt. Ende November traf es die Besatzung von „Christoph 41“, nachdem sie einen Notfallpatienten ins Uniklinikum Tübingen transpor- tiert hatte. Im April wurde ein Hubschrauberpilot beim Anflug auf das Augsburger Klinikum geblendet. Helwig betont: „Das ist kein Dumme-Jungen-Streich, das ist lebensgefährlich für uns.“
Ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geHubschrauber-Pilot ahndet. „Wenn überhaupt einmal Täter gefasst werden, ist bei uns die Strafverfolgung zu lasch“, kritisiert der Laserphysiker Klaus Dickmann, der ein Forschungsprojekt zur Gefährdung durch Blend-Attacken geleitet hat. „Die USA setzen dagegen konsequent Gefängnisstrafen durch, in Australien fallen Laserpointer unter das Waffengesetz“, sagt er.
Die Geräte von der Größe eines Kugelschreibers sollen eigentlich nur als elektronischer Zeigestab zum Beispiel bei Präsentationen dienen. Laserpointer mit mehr als einem Milliwatt Leistung dürfen in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden. Im Internet werden jedoch gefährliche Geräte aus Fernost als vermeintlich harmloses Spielzeug angeboten. Während die Blendung mit schwächeren Lasern keine Langzeitfolgen für das Auge hat, können illegale Geräte die Netzhaut dauerhaft schädigen. Jüngst wurde der Fall eines Jugendlichen bekannt, der auf einem Auge fast vollständig erblindete, nachdem ihn in einer U-Bahnstation in Nürnberg ein Laserstrahl getroffen hatte.
Piloten trainieren inzwischen sogar im Flugsimulator das richtige Verhalten bei Laser-Attacken. Die Vereinigung Cockpit sieht die Politik in der Pflicht. „Schon das Tragen von stärkeren Lasern sollte unter Strafe gestellt werden“, sagt Eckhard König von der Pilotenvereinigung. (dpa, AZ)