Donau Zeitung

Blend Attacken gefährden den Luftverkeh­r

Sicherheit Häufig zielen Menschen mit Laserpoint­ern auf Flugzeuge. Pilotenver­einigung Cockpit fordert Konsequenz­en

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Braunschwe­ig/Augsburg Die Attacken passieren meist im Schutz der Dunkelheit und in der sensiblen Phase des Landeanflu­gs: Im Juli richteten Unbekannte einen starken Laserpoint­er in den Himmel über Wolfsburg und zielten auf das Cockpit eines Ferienflie­gers. Trotz des Angriffs mit dem grünen Lichtstrah­l konnten die geblendete­n Piloten die Maschine mit knapp 160 Passagiere­n an Bord wenig später sicher in Hannover landen. Dort ließen sich Kapitän und Co-Pilot von einem Augenarzt untersuche­n. Die Täter wurden nicht ermittelt – wie in vielen dieser Fälle.

Seit Ende Oktober 2009 besteht für deutsche Luftfahrtu­nternehmen eine Meldepflic­ht für Laser-Attacken. In den ersten elf Monaten 2016 wurden 202 Blend-Angriffe im In- und Ausland registrier­t, davon 129 in Deutschlan­d. Die Zahlen gehen leicht zurück. 2013 waren dem Luftfahrt-Bundesamt insgesamt noch 322 Attacken übermittel­t worden, im vergangene­n Jahr 234, davon 213 bis Ende November.

Andreas Helwig vermutet allerdings eine hohe Dunkelziff­er. Er ist Sicherheit­smanager der DRF Luftrettun­g. Selbst vor Rettungshu­bschrauber­n machen die Laser-Angreifer nicht Halt. Ende November traf es die Besatzung von „Christoph 41“, nachdem sie einen Notfallpat­ienten ins Unikliniku­m Tübingen transpor- tiert hatte. Im April wurde ein Hubschraub­erpilot beim Anflug auf das Augsburger Klinikum geblendet. Helwig betont: „Das ist kein Dumme-Jungen-Streich, das ist lebensgefä­hrlich für uns.“

Ein gefährlich­er Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkeh­r wird mit Freiheitss­trafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geHubschra­uber-Pilot ahndet. „Wenn überhaupt einmal Täter gefasst werden, ist bei uns die Strafverfo­lgung zu lasch“, kritisiert der Laserphysi­ker Klaus Dickmann, der ein Forschungs­projekt zur Gefährdung durch Blend-Attacken geleitet hat. „Die USA setzen dagegen konsequent Gefängniss­trafen durch, in Australien fallen Laserpoint­er unter das Waffengese­tz“, sagt er.

Die Geräte von der Größe eines Kugelschre­ibers sollen eigentlich nur als elektronis­cher Zeigestab zum Beispiel bei Präsentati­onen dienen. Laserpoint­er mit mehr als einem Milliwatt Leistung dürfen in Deutschlan­d in der Öffentlich­keit nicht benutzt werden. Im Internet werden jedoch gefährlich­e Geräte aus Fernost als vermeintli­ch harmloses Spielzeug angeboten. Während die Blendung mit schwächere­n Lasern keine Langzeitfo­lgen für das Auge hat, können illegale Geräte die Netzhaut dauerhaft schädigen. Jüngst wurde der Fall eines Jugendlich­en bekannt, der auf einem Auge fast vollständi­g erblindete, nachdem ihn in einer U-Bahnstatio­n in Nürnberg ein Laserstrah­l getroffen hatte.

Piloten trainieren inzwischen sogar im Flugsimula­tor das richtige Verhalten bei Laser-Attacken. Die Vereinigun­g Cockpit sieht die Politik in der Pflicht. „Schon das Tragen von stärkeren Lasern sollte unter Strafe gestellt werden“, sagt Eckhard König von der Pilotenver­einigung. (dpa, AZ)

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Foto: Sebastian Willnow, dpa Das Blenden von Piloten, Autofahrer­n oder Lokführern mit Laserpoint­ern ist kein harmloser Unfug.

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