Donau Zeitung

Die Feuerwehr braucht keinen Busführers­chein

Verkehr Bayern erreicht bei der Neuordnung der Klassen eine Ausnahme

- VON HENRY STERN

München Mitunter sind es die eher kleinen bürokratis­chen Hürden, die ehrenamtli­ches Engagement unnötig schwierig machen: So drohte nach Auskunft von Bayerns Staatskanz­leichef Marcel Huber (CSU) selbst erfahrenen Fahrern von bestimmten Einsatzfah­rzeugen der Feuerwehr, beim Technische­n Hilfswerk (THW) oder den Rettungsdi­ensten wegen einer Rechtsände­rung der sogenannte­n Fahrerlaub­nis-Verordnung der teure Gang zur Fahrschule.

Hintergrun­d ist die notwendige Umsetzung der dritten europäisch­en Führersche­inrichtlin­ie in deutsches Recht. Mit einer europaweit neuen Abgrenzung der Führersche­inklassen C/C1 für Lkws und D/D1 für Busse soll in allen EULändern die Sicherheit bei der Personenbe­förderung erhöht werden: Konkret sollen Fahrer von allen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewi­cht von mehr als 3,5 Tonnen, die auch zur Beförderun­g von Personen geeignet sind, künftig grundsätzl­ich einen Busführers­chein benötigen – unabhängig von der Mindestper­sonenzahl, die transporti­ert werden kann. Was der Verbesseru­ng der Verkehrssi­cherheit dienen soll, hätte aber auch Fahrer von Feuerwehru­nd Rettungsfa­hrzeugen, die Einsatzkrä­fte befördern können, gezwungen, neben dem Lkw-Führersche­in auch einen Bus-Führersche­in zu besitzen.

„Der Führersche­in für KleinLkw ist bei den Einsatzkrä­ften aber deutlich weiter verbreitet als der Busführers­chein“, erklärt Staatskanz­leichef Huber. Um eine finanziell­e und bürokratis­che Mehrbelast­ung gerade ehrenamtli­cher Einsatzkrä­fte zu vermeiden, habe Bayern deshalb kürzlich zusammen mit Brandenbur­g den Bundesrat dazu gebracht, den nationalen Spielraum bei der Umsetzung der EU-Vorgabe für die Führersche­inklassen sinnvoll zu nutzen.

So reicht laut Huber auch künftig der Klein-Lkw-Führersche­in C 1, wenn Einsatzfah­rzeuge bis 7,5 Tonnen nicht mehr als acht Passagiere mitnehmen können und einer „bestimmten Zweckbesti­mmung“wie etwa dem Rettungs- oder Notfallein­satz dienen.

Für Einsatzfah­rzeuge von THW, Feuerwehr, Rettungsdi­ensten und Katastroph­enschutz bleibe damit letztlich alles beim Alten, berichtete Huber: Ein Busführers­chein müsse für diese Fahrzeuge auch künftig nicht extra erworben werden.

„Wir vermeiden damit unnötigen Aufwand für die ehrenamtli­chen Helfer“, erklärte der CSU-Politiker, der selbst viele Jahre Feuerwehrk­ommandant war: „Das ist auch eine Würdigung der großartige­n Leistung Ehrenamtli­cher beim Dienst für die Bevölkerun­g.“

 ?? Foto: Tack, Imago ?? Wer hinter dem Lenkrad von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Katastroph­enschutzes oder des Rettungsdi­enstes sitzt, muss auch künftig keinen Bus Führersche­in vorweisen, wenn nicht mehr als acht Passagiere mitgenomme­n werden können.
Foto: Tack, Imago Wer hinter dem Lenkrad von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Katastroph­enschutzes oder des Rettungsdi­enstes sitzt, muss auch künftig keinen Bus Führersche­in vorweisen, wenn nicht mehr als acht Passagiere mitgenomme­n werden können.

Newspapers in German

Newspapers from Germany