Donau Zeitung

Raketen raus aus der Altstadt

Lauingen möchte Brand wie im Vorjahr verhindern

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Lauingen Nach Weihnachte­n steht Silvester vor der Türe. Bengalfeue­r, Goldrausch und Luftheuler haben vom 31. Dezember bis zum 1. Januar Hochsaison. Die Stadtverwa­ltung Lauingen weist auf das Verbot von Feuerwerks­körpern in der Altstadt, in der Nähe von Kirchen und von Altersheim­en hin.

„Natürlich wollen wir den Bürgerinne­n und Bürgern nicht die Freude an Silvester nehmen. Das liegt uns fern“, sagt Lauingens Bürgermeis­ter Wolfgang Schenk. Auch er holt gemeinsam mit Familie und Freunden an Silvester den einen oder anderen Böller raus. Und wenn das Bengalfeue­r am Himmel leuchtet, sieht er dem Spektakel genauso gerne zu wie alle anderen. Aber es gibt aus gutem Grund gesetzlich­e Bestimmung­en und in Lauingen eine besonders schützensw­erte Altstadt mit vielen Fachwerkhä­usern und mit viel verbautem Holz in den Dachstühle­n.

Feuerwerks­körper der Kategorie zwei, dazu zählen unter anderem Knallkörpe­r, Raketen und Schwärmer, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Und diese Feuerwerks­körper dürfen generell nicht abgefeuert werden in unmittelba­rer Nähe von Fachwerkhä­usern, Kirchen und Altersheim­en. Aufgrund der hohen Dichte solcher Gebäude gilt dieses Verbot in Lauingen faktisch im gesamten Altstadtge­biet.

Passiert etwas, zieht das gesetzlich­e Konsequenz­en nach sich, die geringste ist eine Anzeige wegen unzulässig­en Lärms bis hin zu Anzeigen aufgrund von Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung. Wer ordnungswi­drig, fahrlässig oder vorsätzlic­h handelt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belangt werden.

Der Aufruf des Lauinger Bürgermeis­ters Wolfgang Schenk hat einen ernsten Hintergrun­d: Vergangene­s Silvester schlugen Feuerwerks­körper in den Dachstuhl eines Hauses in der Herzog-Georg-Straße ein.

Der Brand drohte auf die Nachbarhäu­ser überzugrei­fen und konnte erst in den frühen Morgenstun­den unter Kontrolle gebracht werden. „Das wollen wir nicht nochmals erleben, weder zu Jahresbegi­nn 2017 noch in Zukunft.“(pm)

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