Raketen raus aus der Altstadt
Lauingen möchte Brand wie im Vorjahr verhindern
Lauingen Nach Weihnachten steht Silvester vor der Türe. Bengalfeuer, Goldrausch und Luftheuler haben vom 31. Dezember bis zum 1. Januar Hochsaison. Die Stadtverwaltung Lauingen weist auf das Verbot von Feuerwerkskörpern in der Altstadt, in der Nähe von Kirchen und von Altersheimen hin.
„Natürlich wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Freude an Silvester nehmen. Das liegt uns fern“, sagt Lauingens Bürgermeister Wolfgang Schenk. Auch er holt gemeinsam mit Familie und Freunden an Silvester den einen oder anderen Böller raus. Und wenn das Bengalfeuer am Himmel leuchtet, sieht er dem Spektakel genauso gerne zu wie alle anderen. Aber es gibt aus gutem Grund gesetzliche Bestimmungen und in Lauingen eine besonders schützenswerte Altstadt mit vielen Fachwerkhäusern und mit viel verbautem Holz in den Dachstühlen.
Feuerwerkskörper der Kategorie zwei, dazu zählen unter anderem Knallkörper, Raketen und Schwärmer, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Und diese Feuerwerkskörper dürfen generell nicht abgefeuert werden in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen. Aufgrund der hohen Dichte solcher Gebäude gilt dieses Verbot in Lauingen faktisch im gesamten Altstadtgebiet.
Passiert etwas, zieht das gesetzliche Konsequenzen nach sich, die geringste ist eine Anzeige wegen unzulässigen Lärms bis hin zu Anzeigen aufgrund von Körperverletzung und Sachbeschädigung. Wer ordnungswidrig, fahrlässig oder vorsätzlich handelt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belangt werden.
Der Aufruf des Lauinger Bürgermeisters Wolfgang Schenk hat einen ernsten Hintergrund: Vergangenes Silvester schlugen Feuerwerkskörper in den Dachstuhl eines Hauses in der Herzog-Georg-Straße ein.
Der Brand drohte auf die Nachbarhäuser überzugreifen und konnte erst in den frühen Morgenstunden unter Kontrolle gebracht werden. „Das wollen wir nicht nochmals erleben, weder zu Jahresbeginn 2017 noch in Zukunft.“(pm)