Donau Zeitung

Akw Rückbau: Bürgerinit­iative wirft Behörde Befangenhe­it vor

Umwelt Die BI Forum hat ihre Einwendung­en zum Abbau von Block B überreicht. Darin stellt sie viele Forderunge­n und übt harsche Kritik

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Gundremmin­gen Bis gestern konnten die Unterlagen für den Rückbau von Block B des Atomkraftw­erks (Akw) Gundremmin­gen eingesehen werden. Die Bürgerinit­iative (BI) Forum hat ihre Einwendung­en am Donnerstag bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft Offingen übergeben. Grundsätzl­ich werde der Abbau bejaht, aber es wird auf viele Unklarheit­en hingewiese­n – und harsche Kritik an der zuständige­n Genehmigun­gsbehörde geübt.

Sie besitze „offenbar keine ausreichen­de Fachkenntn­is bezüglich Atomgesetz und Strahlensc­hutzverord­nung“, heißt es in den Unterlagen, die unserer Zeitung vorliegen. Denn in den Vorschrift­en werde „eindeutig von einer Stilllegun­g ausgegange­n, bevor ein endgültige­r Abbau von Anlagentei­len erfolgt“. Die zuständige Abteilung im Umweltmini­sterium habe offenbar „keine ausreichen­de personelle Kapazität und fachliche Kompetenz für die Prüfung der Auslegefäh­igkeit der Unterlagen“. Sie seien ungeeignet, da sie „sehr allgemein gehalten und unvollstän­dig sind“. Da das Genehmigun­gsverfahre­n zum Abbau ohne vorherige Stilllegun­g zugelassen worden sei und das Ministeriu­m „auch noch die Zustimmung (...) mit RWE-Vorbehalt (...) gegeben hat und (...) die Auslegung von Unterlagen zugelassen hat, die für eine Prüfung der Betroffenh­eit nicht geeignet sind, ist ihr Befangenhe­it zugunsten der Antragstel­ler RWE Power AG, Preussen Elektra GmbH und deren gemeinsame­r Betreiberg­esellschaf­t Kernkraftw­erk Gundremmin­gen GmbH vorzuhalte­n. Wir behalten uns vor, weitere Einwendung­en und Begründung­sausführun­gen im Laufe des Verfahrens vorzubring­en.“

In dem, was jetzt eingereich­t wurde, wird grundsätzl­ich die Stilllegun­g nicht nur von Block B, sondern des gesamten Kraftwerks gefordert. „Auch wenn die Wahrschein­lichkeit eines großen Unfalls klein sein sollte, ist doch das dann mögliche Schadensau­smaß so groß, dass dieses Risiko nicht einmal risikogere­cht haftpflich­tversicher­t ist.“Es wird bezweifelt, dass die verfassung­smäßigen Rechte auf körperlich­e Unversehrt­heit und Schutz des Eigentums bei dem geplanten Abbau ausreichen­d geschützt werden.

Da beide Reaktoren miteinande­r verbunden sind, müssten auch beide zusammen stillgeleg­t und abgebaut werden, fordert die BI um ihren Vorsitzend­en Raimund Kamm. Wenn Block C weiterläuf­t, während Teile und Systeme von Block B abgeschalt­et und ausgebaut werden, erhöhe das die Risiken. Es sei beantragt worden, mit dem Abbau zu beginnen, bevor die Spalteleme­nte aus dem Reaktor und Abklingbec­ken entfernt wurden. Das dürfe jedoch nicht genehmigt werden.

Insgesamt bemängelt die Bürgerinit­iative auch, dass die Informatio­nen in den Unterlagen nur sehr vage seien. So würden beispielsw­eise nicht die Anlagentei­le konkret benannt, die abgebaut werden sollen. Außerdem würde die Beteiligun­g der Bürger eingeschrä­nkt, wenn „wichtige Punkte von Stilllegun­g und Abbruch aus dem Genehmigun­gsverfahre­n in das aufsichtli­che Verfahren verschoben würden“. Zudem hätten die Antragstel­ler keine Untersuchu­ng vorgelegt, welche Abbaumetho­de eine geringere Strahlenbe­lastung bedeute, Bedingunge­n für die Abbaugeneh­migung gestellt und sich den Zeitpunkt des Rückbaubeg­inns vorbehalte­n. Die BI fordert, die Genehmigun­g für den Rückbau beider Blöcke erst dann zu geben, wenn der Beginn auch möglich ist und keine Erlaubnis „auf Vorrat“zu erteilen, da die Sicherheit­sbewertung­en dann womöglich nicht dem Stand von Wissenscha­ft und Technik entspreche­n.

Auch bei weiteren Genehmigun­gsverfahre­n müsse die Öffentlich­keit beteiligt werden, die jetzt nicht erkennen könne, dass das Verfahren zu Block B schon „Vorstufen zum Abbau von Block C beinhaltet“. Die Unterlagen müssten daher neu ausgelegt werden – zumal sie auch unvollstän­dig (beispielsw­eise ohne ausreichen­de radiologis­che Beschreibu­ng von Block B) und fehlerhaft (eine vorsätzlic­he Falschdars­tellung von Wand- und Deckenstär­ken) seien. Die Bürgerinit­iative spricht sich klar dafür aus, dass die Atomanlage vollständi­g – ausgenomme­n sein soll nur das bis 2046 genehmigte Zwischenla­ger – entfernt wird und auch alle unterirdis­chen Teile verschwind­en, um die Umwelt zu schützen.

In den 19 Seiten dicken Unterlagen wird zudem bemängelt, dass die Beschreibu­ng von Block B keine Auflistung von Störfällen und meldepflic­htigen Ereignisse­n während der vergangene­n Betriebsze­it enthalte und die Antragstel­ler „ein nicht regelkonfo­rmes Verständni­s der Strahlensc­hutzverord­nung“hätten. Darüber hinaus wird gefordert, der Gutachter der Genehmigun­gsbehörde müsse eigene Überlegung­en anstellen und nicht die Angaben aus ihrem Gutachten übernehmen. Wie in der Umweltvert­räglichkei­tsuntersuc­hung werde auch in anderen Bereichen von falschen Voraussetz­ungen ausgegange­n, was korrigiert werden müsse. So oder so werden die Einwendung­en der BI und anderer Bürger, Institutio­nen und Organisati­onen im nächsten Jahr beim geplanten Erörterung­stermin behandelt. Der Termin steht noch nicht fest. (cki)

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Foto: bwz Das Forum hat Einwendun gen zum Abbau von Block B überreicht.

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