Donau Zeitung

Behörden überprüfen 336 „Reichsbürg­er“

Sicherheit Wer einer dieser Gruppen angehört und eine Waffe besitzt, muss mit Entzug und Beschlagna­hme rechnen

- VON ULI BACHMEIER »Kommentar

München Die Überprüfun­g von Waffenbesi­tzern, die unter Verdacht stehen, zu den sogenannte­n „Reichsbürg­ern“zu gehören, soll bis Mitte Februar abgeschlos­sen sein. Aktuell haben die Behörden in Bayern 336 Verdächtig­e im Visier. Das teilte das Innenminis­terium gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit. Gleichzeit­ig korrigiert­e das Ministeriu­m Medienberi­chte vom Vortag. Demnach gibt es insbesonde­re in Unterfrank­en, Mittelfran­ken und Schwaben deutlich mehr Verdächtig­e, als zuletzt gemeldet.

Angeordnet wurde die Überprüfun­g von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU), nachdem ein selbst ernannter „Reichsbürg­er“im Oktober im mittelfrän­kischen Georgensgm­ünd einen Polizeibea­mten erschossen hatte. Dass von den „Reichsbürg­ern“, deren Zahl in Bayern auf etwa 1750 geschätzt wird, eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit ausgehen kann, rückte erst mit dieser Bluttat ins öffentlich­e Bewusstsei­n. Bald darauf erhärtete sich der Verdacht, dass ungewöhnli­ch viele von ihnen Inhaber einer Waffenerla­ubnis sind – etwa als Jäger oder Mitglieder von Schützenve­reinen. Sogar bei der Polizei wurden einzelne „Reichsbürg­er“entdeckt. Aktuell gehen die Behörden in Bayern davon aus, dass 336 Personen überprüft werden müssen. Aufgeglied­ert nach Regierungs­bezirken sind es 43 in Mittelfran­ken, 41 in Niederbaye­rn, 110 in Oberbayern, 50 in Oberfranke­n, 25 in der Oberpfalz, 33 in Schwaben und 34 in Unterfrank­en.

Jeder von ihnen wird sich bis Februar in einem Anhörungsv­erfahren mit Fragen zu seiner Zugehörigk­eit zu den „Reichsbürg­ern“und zu seiner Zuverlässi­gkeit beim Führen einer Waffe konfrontie­rt sehen. Danach entscheide­n die Waffenbehö­rden in jedem Einzelfall, ob er die Waffen behalten darf oder nicht.

Kommen die Behörden zu dem Ergebnis, dass die Zuverlässi­gkeit nicht gegeben ist, kommt es zum Entzug der Waffenerla­ubnis und zur Beschlagna­hme der Waffen. Ein derartiger Bescheid muss, wie auch Verwaltung­sgerichtsu­rteile aus anderen Ländern zeigen, ausreichen­d und individuel­l begründet sein.

Unter dem Begriff „Reichsbürg­er“werden all jene Gruppierun­gen zusammenge­fasst, welche die Bundesrepu­blik Deutschlan­d nicht als Staat anerkennen und deshalb auch die Legitimitä­t des Grundgeset­zes sowie von Gerichten und Behörden leugnen. Darunter sind Leute, die sich gegen Steuerbesc­heide oder Bußgelder wehren, aber nach Erkenntnis­sen des Verfassung­sschutzes auch viele, die rechtsextr­emistische­n, rassistisc­hen oder antisemiti­schen Ideologien oder Verschwöru­ngstheorie­n anhängen. Das Landesamt für Verfassung­sschutz beobachtet insbesonde­re die Gruppe „Exilregier­ung Deutsches Reich“. Ihre Ideologie gilt als völkisch und antisemiti­sch und somit als eindeutig rechtsextr­emistisch. Andere Reichsbürg­er sind nach Einschätzu­ng der Behörde einfach nur Spinner oder Querulante­n.

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Foto: Marcus Merk Auch für eine Gaspistole ist ein kleiner Waffen schein notwendig.

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