Was bei Tief „Axel“zu beachten ist
Wetter Bei Schnee und Eis können spezielle Fälle für die Versicherung auftreten
Landkreis Mit Sturmtief „Axel“hat sich der Winter entschieden, seinem Namen Ehre zu machen, und ließ es in der Region kräftig frieren und schneien. Das wirft für viele Zeitgenossen einige Versicherungsfragen auf. So sind die Gehwege vielerorts zu gefährlichen Rutschbahnen für Passanten geworden.
Doch die Satzungen der Kommunen schreiben ihren Bürgern vor, dass die Gehsteige von Schnee und Eis freizuräumen sind. Je nach Ortssatzung sei das meistens von 7 oder 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend der Fall. Wenn es zum Unfall kommt, weil der Streupflichtige versagt hat, geht es um den Schadensersatz. Das könne den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeister oder sonst jemanden, der mit der Verkehrssicherungspflicht der Wege beauftragt war. Die Spannweite des Schadensersatzes sei dabei groß: Sie reiche von der Reinigung eines verschmutzten Mantels bis zur lebenslangen Rente. „Dann sind die privaten Haftpflichtversicherungen der Räumpflichtigen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die jeweilige Ortssatzung dazu meint“, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augs- burg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Danach will man wissen, ob den Versicherten ein Verschulden trifft. Wenn ja, zahlt die Versicherung für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigten ab.“Eine oft unterschätzte Nebenfolge der plötzlich einsetzenden Minustemperaturen seien auch zugefrorene und gerissene Wasserleitungen in nicht geheizten und leer stehenden Gartenlauben, Schuppen etc.
In der kalten Jahresperiode verlangen deshalb die Wohngebäudeund Hausratversicherungen in nicht ständig genutzten Wohnungen oder Häusern das Absperren der außen liegenden Wasserleitungen oder deren schützende Innenbelüftung. „Stellen die Versicherungen Gleichgültigkeit und Untätigkeit des Hauseigentümers als ,Obliegenheitsverletzung‘ fest, können sie die Zahlung mindern“, betont Aumiller.
Auch bei Autofahrern sei jetzt erhöhte Vorsicht angesagt, weil sich die Unfallgefahr durch glatte Straßen erhöht. Außerdem sollten vor Fahrtantritt die Pkw-Scheiben eisfrei sein, um einen klaren Durchblick zu erlauben.
Schadensersatz kann vieles sein: Von der Reinigung eines Mantels bis hin zu lebenslangen Zahlungen.
Denn eine verschmutzte Scheibe kann teuer werden: Passiert nämlich aufgrund einer eingeschränkten Sicht ein Unfall, können die KfzVersicherer dies als grobe Fahrlässigkeit werten und ihre Entschädigungsleistung einschränken. (pm)