Lebensretter an der Zimmerdecke
Sicherheit Bis Ende des Jahres müssen alle Wohnungen in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Kreisbrandrat Schmidt rät, sich schon vor Ablauf der Frist darum zu kümmern
Landkreis Erst vor wenigen Wochen brannte es im Landkreis in einem Wohnhaus. Im Dachgeschoss hatte ein Ölofen Feuer gefangen. Der Bewohner erzählt: „Ich hatte erst kurz vorher einen Rauchmelder installiert.“Während seine Frau gerade im unteren Stockwerk das Abendessen vorbereitete, begann der Ofen zu brennen – und der Rauchmelder schlug an. „Sie hat dann das Piepsen gehört und nachgesehen“, erinnert sich der Mann. Dank des Rauchmelders konnte seine Frau die Feuerwehr sehr schnell alarmieren, die den Brand kurz darauf löschte. „Wir sind glimpflich davongekommen.“Zwar sei in dem Zimmer ein großer Schaden entstanden, aber die Bausubstanz des Hauses wurde nicht beschädigt und den Bewohnern geht es gut. „Ich war heilfroh, dass wir den Rauchmelder hatten“, sagt er. Er hatte sich freiwillig für so ein Gerät entschieden. Doch bis Ende 2017 muss jedes Wohnhaus und jede Wohnung in Bayern damit ausgestattet sein.
Kreisbrandrat Frank Schmidt begrüßt das. Dass die Melder helfen, sei unbestritten, aber: „Wir bekommen vielfach von der positiven Wirkung gar nichts mit.“Denn wenn ein Bewohner durch das Piepsen aufwacht oder auf die Rauchentwicklung aufmerksam werde, könne er oft noch selbst eingreifen und die Feuerwehr werde gar nicht benötigt.
Bei ihm zu Hause hängen schon seit 25 Jahren mehrere Rauchmelder. Damals waren diese in Deutschland noch kein großes Thema – Schmidt brachte sie deshalb aus einem Urlaub in den USA mit. Seitdem hat er die Geräte regelmäßig mit einem Testspray auf ihre Funktion hin überprüft, um ganz sicherzugehen. Ab 2018 ist jeder verpflichtet, es ihm gleichzutun. In Schlaf- oder Kinderzimmern sowie auf den Fluchtwegen, also etwa im Flur, müssen dann die Geräte hängen. Bei Neubauten und nach einem Umbau ist das schon seit 2013 Pflicht, jetzt läuft die Übergangsfrist für Bestandswohnungen ab.
Das bayerische Innenministerium beantwortet auf seiner Internetseite häufige Fragen rund um das Thema. Demnach ist für die Montage immer der Eigentümer zuständig. Bei Mietwohnungen ist die Wartung, also Batteriewechsel und Säuberung, die Aufgabe des Mieters. Weiter heißt es: „Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus oder wiederkehrende Kontrollen sind bauordnungsrechtlich nicht vorgesehen.“Probleme kann es aber mit der Versicherung geben – wie die sich bei einem fehlenden Melder verhalten wird, ist noch nicht ganz klar. „Grundsätzlich müssen Versicherte alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern“, betont Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt.“Die Versicherung könne eine Zahlung nur verweigern, wenn der fehlende Rauchmelder für den Brand ursächlich wäre.
Laut Justizministerium wären aber auch Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung denkbar, sollte das Fehlen von Rauchmeldern im Brandfall nachweislich zu entsprechenden Folgen geführt haben. Allerdings werde es immer auf den Einzelfall ankommen. Grundsätzlich sei wichtig, dass die Rauchmelder richtig installiert sind, erklärt Kreisbrandrat Schmidt. Also an der Decke und in den richtigen Räumen. Wer einen Rauchmelder in der Küche hat, könne durch häufige Fehlalarme genervt werden. Im Flur macht der Rauchmelder dagegen Sinn, auch deshalb, weil an diesen häufig Räume ohne Melder – wie etwa die Küche – anschließen.
Er sieht aber auch ein Problem, mit dem sich die Feuerwehr in den folgenden Jahren beschäftigen muss. Was, wenn ein Nachbar ein Piepen aus einer verschlossenen Wohnung hört? Denn einerseits muss die Feuerwehr die Wohnung dann aufbrechen, um sicherzugehen, dass für niemanden eine Gefahr besteht. Andererseits könnte das Piepen etwa auch von einem Gefrierschrank oder ähnlichen Geräten kommen.
Die Rauchmelder gibt es im Baumarkt schon für unter zehn Euro. Etwas mehr Geld auszugeben könne sich aber lohnen, sagt Schmidt. In mehrgeschossigen Häusern seien zum Beispiel Modelle praktisch, die untereinander via Funk verbunden sind. Wenn dann ein Melder im Obergeschoss Alarm schlägt, piepen auch die Geräte im Untergeschoss und wecken auch dort die Bewohner. Gut seien auch Geräte mit einer fest verbauten Zehn-Jahres-Batterie. Die Hersteller garantieren dabei die Funktion für diesen Zeitraum, ganz ohne Wartung – danach müssen sie durch neue Geräte ersetzt werden. Das kann am Ende kosten„Aber günstiger sein, als bei einem eigentlich billigen Melder immer wieder die 9-Volt-Batterie zu wechseln.
Als die Rauchmelder in anderen Bundesländern Pflicht wurden, waren sie dort in vielen Märkten ausverkauft. In der Region ist die Nachfrage noch gleichbleibend, sagt Peter Schneider vom BayWa Bauund Gartenmarkt. Beim Toom Baumarkt heißt es, „es gehen jeden Tag ein paar Rauchmelder raus“, ein großer Anstieg sei aber noch nicht festzustellen. Schmidt rät unbedingt, die Funktion regelmäßig zu überprüfen. Dafür gibt es einerseits einen Knopf am Melder, andererseits Testsprays, die sicherstellen sollen, dass der Melder den Rauch auch wahrnimmt. „Wer Raucher ist, kann auch einmal den Zigarettenrauch reinblasen“, sagt er. Seine Rauchmelder haben bei den Tests 25 Jahre lang funktioniert. Dennoch hat sich der Kreisbrandrat jetzt neue Melder besorgt, mit einer fest verbauten Batterie und einer garantierten Laufzeit von zehn Jahren. (mit Stefan Krog)