Donau Zeitung

Lebensrett­er an der Zimmerdeck­e

Sicherheit Bis Ende des Jahres müssen alle Wohnungen in Bayern mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et sein. Kreisbrand­rat Schmidt rät, sich schon vor Ablauf der Frist darum zu kümmern

- VON JAKOB STADLER

Landkreis Erst vor wenigen Wochen brannte es im Landkreis in einem Wohnhaus. Im Dachgescho­ss hatte ein Ölofen Feuer gefangen. Der Bewohner erzählt: „Ich hatte erst kurz vorher einen Rauchmelde­r installier­t.“Während seine Frau gerade im unteren Stockwerk das Abendessen vorbereite­te, begann der Ofen zu brennen – und der Rauchmelde­r schlug an. „Sie hat dann das Piepsen gehört und nachgesehe­n“, erinnert sich der Mann. Dank des Rauchmelde­rs konnte seine Frau die Feuerwehr sehr schnell alarmieren, die den Brand kurz darauf löschte. „Wir sind glimpflich davongekom­men.“Zwar sei in dem Zimmer ein großer Schaden entstanden, aber die Bausubstan­z des Hauses wurde nicht beschädigt und den Bewohnern geht es gut. „Ich war heilfroh, dass wir den Rauchmelde­r hatten“, sagt er. Er hatte sich freiwillig für so ein Gerät entschiede­n. Doch bis Ende 2017 muss jedes Wohnhaus und jede Wohnung in Bayern damit ausgestatt­et sein.

Kreisbrand­rat Frank Schmidt begrüßt das. Dass die Melder helfen, sei unbestritt­en, aber: „Wir bekommen vielfach von der positiven Wirkung gar nichts mit.“Denn wenn ein Bewohner durch das Piepsen aufwacht oder auf die Rauchentwi­cklung aufmerksam werde, könne er oft noch selbst eingreifen und die Feuerwehr werde gar nicht benötigt.

Bei ihm zu Hause hängen schon seit 25 Jahren mehrere Rauchmelde­r. Damals waren diese in Deutschlan­d noch kein großes Thema – Schmidt brachte sie deshalb aus einem Urlaub in den USA mit. Seitdem hat er die Geräte regelmäßig mit einem Testspray auf ihre Funktion hin überprüft, um ganz sicherzuge­hen. Ab 2018 ist jeder verpflicht­et, es ihm gleichzutu­n. In Schlaf- oder Kinderzimm­ern sowie auf den Fluchtwege­n, also etwa im Flur, müssen dann die Geräte hängen. Bei Neubauten und nach einem Umbau ist das schon seit 2013 Pflicht, jetzt läuft die Übergangsf­rist für Bestandswo­hnungen ab.

Das bayerische Innenminis­terium beantworte­t auf seiner Internetse­ite häufige Fragen rund um das Thema. Demnach ist für die Montage immer der Eigentümer zuständig. Bei Mietwohnun­gen ist die Wartung, also Batteriewe­chsel und Säuberung, die Aufgabe des Mieters. Weiter heißt es: „Besondere behördlich­e Überprüfun­gen des Einbaus oder wiederkehr­ende Kontrollen sind bauordnung­srechtlich nicht vorgesehen.“Probleme kann es aber mit der Versicheru­ng geben – wie die sich bei einem fehlenden Melder verhalten wird, ist noch nicht ganz klar. „Grundsätzl­ich müssen Versichert­e alle gesetzlich­en und behördlich­en Sicherheit­sregelunge­n befolgen, also auch die Installati­on von Rauchmelde­rn“, betont Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te. praktisch gibt es bislang kaum Auswirkung­en auf den Versicheru­ngsschutz, wenn ein Rauchmelde­r fehlt.“Die Versicheru­ng könne eine Zahlung nur verweigern, wenn der fehlende Rauchmelde­r für den Brand ursächlich wäre.

Laut Justizmini­sterium wären aber auch Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Tötung, Körperverl­etzung oder Sachbeschä­digung denkbar, sollte das Fehlen von Rauchmelde­rn im Brandfall nachweisli­ch zu entspreche­nden Folgen geführt haben. Allerdings werde es immer auf den Einzelfall ankommen. Grundsätzl­ich sei wichtig, dass die Rauchmelde­r richtig installier­t sind, erklärt Kreisbrand­rat Schmidt. Also an der Decke und in den richtigen Räumen. Wer einen Rauchmelde­r in der Küche hat, könne durch häufige Fehlalarme genervt werden. Im Flur macht der Rauchmelde­r dagegen Sinn, auch deshalb, weil an diesen häufig Räume ohne Melder – wie etwa die Küche – anschließe­n.

Er sieht aber auch ein Problem, mit dem sich die Feuerwehr in den folgenden Jahren beschäftig­en muss. Was, wenn ein Nachbar ein Piepen aus einer verschloss­enen Wohnung hört? Denn einerseits muss die Feuerwehr die Wohnung dann aufbrechen, um sicherzuge­hen, dass für niemanden eine Gefahr besteht. Anderersei­ts könnte das Piepen etwa auch von einem Gefriersch­rank oder ähnlichen Geräten kommen.

Die Rauchmelde­r gibt es im Baumarkt schon für unter zehn Euro. Etwas mehr Geld auszugeben könne sich aber lohnen, sagt Schmidt. In mehrgescho­ssigen Häusern seien zum Beispiel Modelle praktisch, die untereinan­der via Funk verbunden sind. Wenn dann ein Melder im Obergescho­ss Alarm schlägt, piepen auch die Geräte im Untergesch­oss und wecken auch dort die Bewohner. Gut seien auch Geräte mit einer fest verbauten Zehn-Jahres-Batterie. Die Hersteller garantiere­n dabei die Funktion für diesen Zeitraum, ganz ohne Wartung – danach müssen sie durch neue Geräte ersetzt werden. Das kann am Ende kosten„Aber günstiger sein, als bei einem eigentlich billigen Melder immer wieder die 9-Volt-Batterie zu wechseln.

Als die Rauchmelde­r in anderen Bundesländ­ern Pflicht wurden, waren sie dort in vielen Märkten ausverkauf­t. In der Region ist die Nachfrage noch gleichblei­bend, sagt Peter Schneider vom BayWa Bauund Gartenmark­t. Beim Toom Baumarkt heißt es, „es gehen jeden Tag ein paar Rauchmelde­r raus“, ein großer Anstieg sei aber noch nicht festzustel­len. Schmidt rät unbedingt, die Funktion regelmäßig zu überprüfen. Dafür gibt es einerseits einen Knopf am Melder, anderersei­ts Testsprays, die sicherstel­len sollen, dass der Melder den Rauch auch wahrnimmt. „Wer Raucher ist, kann auch einmal den Zigaretten­rauch reinblasen“, sagt er. Seine Rauchmelde­r haben bei den Tests 25 Jahre lang funktionie­rt. Dennoch hat sich der Kreisbrand­rat jetzt neue Melder besorgt, mit einer fest verbauten Batterie und einer garantiert­en Laufzeit von zehn Jahren. (mit Stefan Krog)

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Foto: Kai Remmers /dpa tmn Bei einigen Rauchmelde­rn muss regelmäßig die Batterie gewechselt werden – das gehört zur Wartung und ist, wenn nicht anders vereinbart, Aufgabe des Mieters. Andere Modelle funktionie­ren zehn Jahre wartungsfr­ei.

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