Tipps für Arbeitnehmer im Winter
Was hat man für Rechte und Pflichten?
Landkreis Wenn die Straßen glatt und eisig sind, kann es durchaus gefährlich sein, mit dem Auto unterwegs zu sein. Doch als Arbeitnehmer kann man es sich nicht aussuchen – zur Arbeit muss man eben fahren. Muss der Chef bei glatten Straßen eine kleine Verspätung dulden? Anita Christl, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, kennt sich aus mit den Rechten und Pflichten, die Arbeitnehmer haben, wenn der plötzliche Wintereinbruch den Alltag durcheinanderbringt. Pendler sehen sich in diesem Fall in der Pflicht, trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern verlangen, die Verspätung selbst einzuschätzen und entsprechend früher loszufahren. „In der Praxis werden Arbeitgeber bei einmaligem Zuspätkommen wohl keine arbeitsrechtlichen Schritte unternehmen. Mehrmaliges Zuspätkommen kann jedoch Grund für eine Abmahnung sein“, erklärt sie.
Etwas anders sieht es aus, wenn es um die Temperaturen in den Arbeitsräumen geht. Zu Hause drehen wir die Heizungen auf, wenn es kälter wird – auch der Arbeitgeber muss reagieren. „Eine eindeutige gesetzliche Vorgabe zur Temperatur am Arbeitsplatz gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so beheizen muss, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es der Arbeitsplatz erfordert.“Konkret bedeute das, dass beispielsweise bei mittelschwerer Arbeitsleistung und überwiegendem Stehen und Gehen für Arbeitsstätten eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad vorgesehen ist.
Selbst wenn der Arbeitgeber alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und es trotzdem nicht wärmer wird, bleibt er in der Pflicht. Dann muss er laut IHK weitere Maßnahmen nach folgender Rangfolge ergreifen: arbeitsplatzbezogen (zum Beispiel Heizmatten), organisatorisch (Aufwärmzeiten), personenbezogen (Kleidung). Besondere Vorschriften gelten für Personen, die ihren Arbeitsplatz im Freien haben, sowie für Schwangere und stillende Mütter. (dz)