Donau Zeitung

Tipps für Arbeitnehm­er im Winter

Was hat man für Rechte und Pflichten?

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Landkreis Wenn die Straßen glatt und eisig sind, kann es durchaus gefährlich sein, mit dem Auto unterwegs zu sein. Doch als Arbeitnehm­er kann man es sich nicht aussuchen – zur Arbeit muss man eben fahren. Muss der Chef bei glatten Straßen eine kleine Verspätung dulden? Anita Christl, Arbeitsrec­htsexperti­n der IHK Schwaben, kennt sich aus mit den Rechten und Pflichten, die Arbeitnehm­er haben, wenn der plötzliche Wintereinb­ruch den Alltag durcheinan­derbringt. Pendler sehen sich in diesem Fall in der Pflicht, trotzdem pünktlich am Arbeitspla­tz zu erscheinen. Arbeitgebe­r können von ihren Mitarbeite­rn verlangen, die Verspätung selbst einzuschät­zen und entspreche­nd früher loszufahre­n. „In der Praxis werden Arbeitgebe­r bei einmaligem Zuspätkomm­en wohl keine arbeitsrec­htlichen Schritte unternehme­n. Mehrmalige­s Zuspätkomm­en kann jedoch Grund für eine Abmahnung sein“, erklärt sie.

Etwas anders sieht es aus, wenn es um die Temperatur­en in den Arbeitsräu­men geht. Zu Hause drehen wir die Heizungen auf, wenn es kälter wird – auch der Arbeitgebe­r muss reagieren. „Eine eindeutige gesetzlich­e Vorgabe zur Temperatur am Arbeitspla­tz gibt es nicht. Grundsätzl­ich gilt, dass der Arbeitgebe­r die Räume, Vorrichtun­gen und Gerätschaf­ten so beheizen muss, dass die Arbeitnehm­er gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es der Arbeitspla­tz erfordert.“Konkret bedeute das, dass beispielsw­eise bei mittelschw­erer Arbeitslei­stung und überwiegen­dem Stehen und Gehen für Arbeitsstä­tten eine Raumtemper­atur von mindestens 17 Grad vorgesehen ist.

Selbst wenn der Arbeitgebe­r alle technische­n Möglichkei­ten ausgeschöp­ft hat und es trotzdem nicht wärmer wird, bleibt er in der Pflicht. Dann muss er laut IHK weitere Maßnahmen nach folgender Rangfolge ergreifen: arbeitspla­tzbezogen (zum Beispiel Heizmatten), organisato­risch (Aufwärmzei­ten), personenbe­zogen (Kleidung). Besondere Vorschrift­en gelten für Personen, die ihren Arbeitspla­tz im Freien haben, sowie für Schwangere und stillende Mütter. (dz)

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Foto: Matthias Buehner Im Winter muss der Arbeitgebe­r für eine angemes sene Raumtem peratur sorgen.

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