Gutachter untersucht angeschossene Polizistin
Justiz Die Beamtin Diana K. war dabei, als ihr Kollege Mathias Vieth getötet wurde. Jetzt will sie Geld von den verurteilten Polizistenmördern. Doch der Prozess wird lange dauern
Augsburg Der Schmerzensgeld-Prozess der angeschossenen Augsburger Polizeibeamtin Diana K. gegen die Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk und Raimund Mayr wird sich noch lange hinziehen. Richter Rudolf Weigell gab am Mittwoch bekannt, dass nun erst einmal ein Gutachten über den psychischen Zustand der Polizistin angefertigt wird.
Beauftragt mit der Expertise ist der Psychiater Johannes WeissBrummer vom Bezirkskrankenhaus Augsburg. Bis das Gutachten fertig sein wird, dürften Monate vergehen. Danach haben beide Prozessparteien Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Im nächsten halben Jahr ist also nicht mit einer Fortsetzung des Verfahrens zu rechnen. Wie es dann weitergeht – ob der Fall ganz neu aufgerollt wird, ob die Brüder als Zeugen aussagen müssen – ist ebenfalls völlig offen.
Der Mord im Augsburger Siebentischwald liegt jetzt bereits mehr als fünf Jahre zurück. Am 28. Oktober 2011 war der Polizeibeamte Mathias Vieth, 41, dort bei einer nächtlichen Verfolgungsjagd erschossen worden. Vieth und seine Streifenpartnerin K. hatten die Täter wahrscheinlich bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls überrascht. Die Brüder Rudolf Rebarczyk, 61, und Raimund Mayr, 63, sind rechtskräftig als Mörder verurteilt und sitzen im Gefängnis.
Aber die beiden beschäftigen immer noch die Justiz. Denn die Wunden bei den Opfern sind nicht verheilt. Diana K., 35, erlitt bei der Schießerei, bei der die Täter mit einer Kalaschnikow und einer Pistole gefeuert hatten, nur einen Streifschuss an der Hüfte. Doch sie musste mit ansehen, wie ihr Kollege starb. Und sie war damals im dunklen Wald ganz auf sich alleine gestellt.
Die psychischen Folgen für die Beamtin sind gravierend. Deshalb fordert sie von den Brüdern 40 000 Euro Schmerzensgeld. In der Klage ist die Rede von einer Posttraumatischen Belastungsstörung und von Panikattacken, an denen die Frau seitdem leidet. Sie kann nur noch im Innendienst arbeiten. Einige Zeit musste sie in einer psychosomatischen Klinik behandelt werden. Wie der psychische Zustand der Beamtin genau ist, wird Gegenstand des psychiatrischen Gutachtens sein.
Es wird nicht nur ein langwieriges, sondern auch ein schwieriges Verfahren. Die Brüder bestreiten den Mord bis heute. Das Schwurgericht hatte sie aber aufgrund von Indizien wie DNA-Spuren und bei Razzien gefundenen Tatwaffen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Ob Diana K. Chancen hat, jemals Geld von den Brüdern zu bekommen, ist eine andere Frage. Ihre Anwältin Marion Zech meint: Ja. Vom Verdienst eines arbeitenden Häftlings kann ein Teil gepfändet werden. Und sollte einer der beiden seine Geschichte in den Medien vermarkten, müsste er Honorare an Diana K. abtreten.
In einem weiteren Zivilverfahren am Landgericht Augsburg hat eine Supermarktkette Rudolf Rebarczyk wegen eines Raubüberfalls im Jahr 2011 verklagt. Der Konzern will die gut 4000 Euro Beute zurück. Ende Januar soll Rebarczyk befragt werden. Solche Vernehmungen sind für Polizei und Justiz eine große Belastung. Rebarczyk und Mayr gelten als extrem gefährlich. Daher werden sie bei den Transporten jeweils von etlichen Polizeibeamten scharf bewacht.