Mann zeigt blanken Hintern am Gartenzaun
Justiz Ein Streit unter Nachbarn eskaliert. Der Angeklagte ist nicht zum ersten Mal vor Gericht
Günzburg Mutterseelenallein sitzt er auf der Anklagebank. Er schlägt sich immer wieder die Hände vors Gesicht, reibt sich die Augen. Einen Anwalt kann sich der 43-Jährige aus dem Landkreis Günzburg nicht leisten, ein Pflichtverteidiger steht ihm nicht zu. Er hat mal wieder Mist gebaut. Bereits zum achten Mal droht ihm eine Verurteilung.
Er hat Vorstrafen wegen Diebstahls, Beleidigung, Sachbeschädigung, Drogenbesitzes. Schuld sei der Alkohol, sagt er. Auch in dem jüngsten Fall, der vor dem Amtsgericht Günzburg verhandelt wurde. Mehrfach soll der Mann im Sommer mit den Nachbarn seiner Lebensgefährtin aneinandergeraten sein. „Dreckspack“oder „Assi-Familie“sind noch harmlose Schimpfworte, die die Anklageschrift aufzählt. Auch soll er die Nachbarin mit den Worten „Ich reiß’ dir den Kopf herunter“bedroht haben. Seinen unrühmlichen Höhepunkt fand der Nachbarschaftsstreit, als der Angeklagte am Gartenzaun sein nacktes Hinterteil präsentiert haben soll. Die Beleidigungen und Drohungen räumt der Mann ein. Seine entblößte Kehrseite habe aber seiner Freundin gegolten, mit der er zu dem Zeitpunkt Streit hatte und die ebenfalls im Garten gewesen sei. Die Nachbarin, die als Zeugin auftrat, sieht das ganz anders. „Er hat die Hose runtergelassen, sich dann zu mir gedreht und dann zu seiner Freundin. Immer, wenn er getrunken hat, pöbelt er. Er schreit so laut, dass es wirklich jeder hört.“Nach einer gerichtlichen Verfügung dürfe sich der Angeklagte eigentlich nur im Haus der Freundin aufhalten. Daran halte er sich aber nicht.
Der Beschuldigte ist sichtlich geknickt, schüttelt ein paar Mal den Kopf, als er die Zeugenaussage hört. „Ab vier Bier werde ich aggressiv. Ich kriege nur noch Ärger wegen dem Alkohol, er macht alles kaputt.“Er habe bereits mehrfach versucht, die Sucht in den Griff zu bekommen und habe bereits einen Therapieplatz am Günzburger Klinikum. Außerdem wolle er sich für die Vorfälle bei den Nachbarn entschuldigen. All das sind für Richterin Franziska Braun zwar mildernde Umstände. Um eine Strafe komme er deshalb aber nicht drum herum. „Sie können mir gern eine Geldstrafe aufbrummen, dann habe ich halt noch weniger zum Leben“, entgegnet der arbeitslose Angeklagte. „Wir reden hier heute nicht mehr von einer Geldstrafe. Sie scheinen das nicht ernst zu nehmen“, ermahnt ihn die Richterin. Staatsanwalt Simon Rimpl fordert elf Monate Haft ohne Bewährung für den Vater eines Zehnjährigen. Richterin Braun gibt dem Mann aber noch eine letzte Chance und setzt die elf Monate zur Bewährung aus. „Das ist Ihre allerletzte Chance.“Er solle sie nutzen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.