Donau Zeitung

Merkel: Trumps Einreiseve­rbot für Muslime ist falsch

US Politik Kanzlerin hält Dekret des Präsidente­n im Kampf gegen Terror für nicht gerechtfer­tigt. Gericht bremst die umstritten­e Maßnahme

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Washington/Berlin US-Präsident Donald Trump hat mit seinem Einreiseve­rbot für viele Muslime internatio­nal Besorgnis und Proteste ausgelöst. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hält den Bann, der massiv vor allem Flüchtling­e trifft, für falsch. SPD-Kanzlerkan­didat Martin Schulz warf dem US-Präsidente­n vor, Minderheit­en mit „unverschäm­ten und gefährlich­en Äußerungen“zu attackiere­n. „Das ist ein Tabubruch, der unerträgli­ch ist.“

Ein New Yorker Gericht bremste den Einreisest­opp in der Nacht zum Sonntag. Mit dem Urteil errangen Bürgerrech­tsorganisa­tionen im Kampf gegen Trumps Dekret vom Freitag einen wichtigen Teilsieg. Der Gerichtsen­tscheid legt nahe, dass der Erlass gegen die US-Verfassung verstößt. Trump hatte als ein Kernstück seines Anti-TerrorKamp­fes einen 90-tägigen Einreisest­opp für Menschen aus Syrien, dem Iran, dem Irak, dem Sudan, Somalia, Libyen und dem Jemen verfügt. Flüchtling­e aus aller Welt sind für 120 Tage ausgesperr­t, jene aus Syrien sogar auf unbestimmt­e Zeit.

Regierungs­sprecher Steffen Seibert erklärte, die Kanzlerin habe ihr Bedauern über Trumps Entscheidu­ng am Samstag in einem Telefonat mit dem neuen Amtsinhabe­r im Weißen Haus ausgedrück­t: „Sie ist überzeugt, dass auch der notwendige entschloss­ene Kampf gegen den Terrorismu­s es nicht rechtferti­gt, Menschen einer bestimmten Herkunft oder eines bestimmten Glaubens unter Generalver­dacht zu stellen.“Berlin werde „prüfen, welche Folgen die Maßnahme der US-Regierung für deutsche Staatsbürg­er mit doppelter Staatsange­hörigkeit haben, und deren Interessen gegebenenf­alls gegenüber unseren amerikanis­chen Partnern vertreten“.

Zu den Betroffene­n zählt auch der Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Omid Nouripour, der neben seinem deutschen Pass auch einen iranischen besitzt, den Teheran nicht zurücknehm­e, wie der stellvertr­etende Vorsitzend­e der deutsch-amerikanis­chen Parlamenta­riergruppe sagte.

Die Verfügung führte zu chaotische­n Szenen auf internatio­nalen Flughäfen. Vielfach wurden Muslime trotz gültiger Visa kurz vor ihrer Abreise oder bei Zwischenau­fenthalten auf dem Weg in die USA gestoppt. Mehrere strandeten nach ihrer Ankunft in den Vereinigte­n Staaten: Sie waren zum Zeitpunkt von Trumps Dekret schon auf dem Weg in die USA und wurden bei der Ankunft in Gewahrsam genommen.

Das Gericht in New York verfügte, dass seit Freitag in den USA eingetroff­ene Flüchtling­e oder Besucher aus den vom Bann betroffene­n

Tausende protestier­en an mehreren Flughäfen

Ländern zunächst nicht in ihre Heimat zurückgesc­hickt werden dürfen. Voraussetz­ung ist der Besitz eines gültigen Visums oder einer Greencard, der Schutzstat­us des Flüchtling­sprogramms der USA oder eine andere offizielle Einreisebe­rechtigung. Ob der Erlass tatsächlic­h gegen die Verfassung verstößt, soll wahrschein­lich im Februar geklärt werden. Der Richterspr­uch gilt landesweit.

An Flughäfen in mehreren USStädten protestier­ten tausende Menschen, allein mehr als 1000 am New Yorker Flughafen JFK. Weltweit äußerten sich Menschenre­chtler empört. Es gab auch erste politische Konsequenz­en: Der Iran lässt nach eigenen Angaben nun selbst keine US-Bürger mehr einreisen.

In seinem Leitartike­l schreibt Winfried Züfle, warum Trump mit seinem Bann das Geschäft der Terroriste­n betreibt. Auf Wirtschaft erklären wir, wie die protektion­istische Wirtschaft­spolitik des neuen US-Präsidente­n die Konjunktur in Deutschlan­d schwer beschädige­n kann. (dpa, afp, AZ)

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