Wer hat ein Denkmal restauriert?
Wettbewerb Der Landkreis zeichnet gelungene Maßnahmen aus. Wer sich bewerben kann
Landkreis Mit der Anerkennung besonders gelungener Maßnahmen der Denkmal- und Ortsbildpflege fördert der Landkreis Dillingen seit bald vier Jahrzehnten private und öffentliche Initiativen zum Erhalt kunsthistorisch wertvoller Baudenkmäler. Der Denkmalwettbewerb wird in diesem Jahr zum 32. Mal durchgeführt. „Denkmal- und Ortsbildpflege ist in hohem Maße praktizierte Heimatpflege und stiftet zudem Identifikation mit der Heimat“, lobt Landrat Leo Schrell die beispielgebenden die in den zurückliegenden Jahrzehnten ausgezeichnet wurden und immer wieder aufs Neue Privatpersonen und Kommunen motiviert haben, Maßnahmen der Denkmalpflege in Angriff zu nehmen. Im Rahmen des Wettbewerbs finden nicht nur besonders herausragende Einzeldenkmäler Berücksichtigung. So können ebenso alle Objekte und Maßnahmen, die im wei- testen Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege zuzurechnen sind, gemeldet werden. In Betracht kommen beispielsweise die Renovierung von Fassaden älterer Gebäude, die das Ortsbild mitprägen, oder Zeugnisse der geschichtlichen Entwicklung des Ortes, aber auch der Neubau von Gebäuden, die sich ihrer Gestaltung nach besonders gelungen in das gewachsene, vorhandene Ortsbild einfügen, oder die Renovierung von Kapellen, Bildstöcken und Feldkreuzen.
Vorschläge zum Denkmalwettbewerb können die Maßnahmenträger selber, die Städte und Gemeinden soProjekte, wie jeder Bürger, der ein Projekt für auszeichnungswürdig hält, beim Landratsamt einreichen. Dabei sollten eine Begründung sowie ein digitales Foto vom Objekt mitgeliefert werden. Die Vorschläge sollten nach Möglichkeit per E-Mail an Irene.Dworschak@landratsamt.dillingen.de oder postalisch an das Landratsamt Dillingen, Irene Dworschak, Große Allee 24, 89407 Dillingen, gerichtet sein. Berücksichtigung können nach den Richtlinien des Wettbewerbs jedoch nur Vorschläge finden, die bis spätestens 30. Juni 2017 beim Landratsamt Dillingen vorliegen.
In der Regel ist mit der Anerkennung eine Prämie zwischen 100 und 250 Euro, in besonders herausragenden Einzelfällen bis zu 500 Euro, verbunden. Die ausführlichen Richtlinien sowie das Formblatt zur Einreichung der Vorschläge sind beim Landratsamt Dillingen, Telefon 09071/51174, kostenlos erhältlich. Sie stehen im Internet unter www.landkreis-dillingen.de unter „Service“zum Download zur Verfügung. (pm) O
Auskünfte gibt es zudem beim Land ratsamt (Regierungsdirektorin Christa Marx, Telefon 09071/51154).