Donau Zeitung

Mehr Netto vom Brutto

Das ändert sich 2017 im Bereich Steuern

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E-Bikes gelten steuerlich in bestimmten Fällen als motorbetri­ebene Fahrzeuge. Darauf macht der Bundesverb­and der Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BDL) aufmerksam. Die Voraussetz­ungen: Der Motor unterstütz­t Geschwindi­gkeiten von über 25 km/h und das E-Bike unterliegt einer Kennzeiche­nund Versicheru­ngspflicht. Wer beruflich mit dem eigenen E-Bike unterwegs ist, kann hierfür eine Pauschale von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer erhalten. tmn Ab 2017 gilt als spätester Abgabeterm­in für die Steuererkl­ärung nicht nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH) hin. Der Termin gelte für alle, die ihre Steuererkl­ärung selbst erstellen und zur Abgabe verpflicht­et sind. Auch für die Profis wie Steuerbera­ter und Lohnsteuer­hilfeverei­ne ändern sich die Termine der Erklärunge­n ihrer Mandaten, wenn auch erst ab 2018: Sie können sich Zeit lassen bis Ende Februar des jeweils übernächst­en Jahres. Bisher endete die Frist für sie am 31. Dezember. Somit gilt für alle: Sie haben zwei Monate mehr Zeit zum Erstellen und Einreichen. tmn Viele Arbeitnehm­er können bei ihrer nächsten Lohnabrech­nung positiv überrascht werden. Denn durch Steuerände­rungen bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet werden insbesonde­re Familien und Normalverd­iener. Vor allem Besserverd­iener müssen aufgrund höherer Sozialabga­ben jedoch mit etwas weniger in der Tasche rechnen. Das gemeinnütz­ige Verbrauche­rportal Finanztip zeigt auf, was sich für Verbrauche­r konkret ändert.

Höherer Grundfreib­etrag für alle

Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für alle Steuerzahl­er: 2017 werden alle steuerlich entlastet, was vor allem Familien und Normalverd­ienern zugutekomm­t. Der Gesetzgebe­r erhöht den steuerlich­en Grundfreib­etrag. Damit bleibt ein jährliches Einkommen bis 8820 Euro für alle steuerfrei.

Kalte Progressio­n wird leicht korrigiert

Um die Folgen der kalten Progressio­n abzumilder­n, ändert der Gesetzgebe­r 2017 den Tarifverla­uf der Einkommens­teuer. Damit Verbrauche­r durch steigende Lebenshalt­ungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt sich der Steuertari­f um 0,73 Prozent nach rechts. „Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas, auch für Spitzenver­diener“, sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei Finanztip. Der Steuersatz von 42 Prozent greift ab sofort bei Ledigen erst ab einem zu versteuern­den Einkommen von 53666 Euro, zuvor lag die Grenze bei 52882 Euro. Für Verheirate­te und eingetrage­ne Lebenspart­ner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag.

Sozialabga­ben steigen

Da jedoch im Gegenzug die Sozialabga­ben für alle Steuerpfli­chtigen steigen, bleibt im Schnitt oft nur wenig mehr im Portemonna­ie. Zu spüren bekommen das in erster Linie Besserverd­iener. Denn der Beitrag für die gesetzlich­e Pflegevers­icherung steigt auf 2,8 Prozent für Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent, der jeweils zur Hälfte vom Arbeitgebe­r übernommen wird. Negativ aufs Netto wirken sich für Besserverd­iener zudem die gestiegene­n Beitragsbe­messungsgr­enzen aus. „Aber auch manche Geringverd­iener müssen 2017 draufzahle­n“, erklärt Reuß. Nach Berechnung­en der Steuerbera­ter-Genossensc­haft Datev bekommt beispielsw­eise ein verheirate­ter Arbeitnehm­er in der Steuerklas­se III, der weniger als 1 500 Euro verdient, aufgrund gestiegene­r Sozialabga­ben in diesem Jahr 18 Euro weniger als 2016.

Mehr von der Altersvors­orge absetzen

Sparer dürfen 2017 mehr steuerund sozialvers­icherungsf­rei in ihre Altersvors­orge investiere­n. Wer im Rahmen der gesetzlich­en Rentenvers­icherung, eines berufliche­n Versorgung­swerks oder eines Rürup-Sparvertra­gs vorsorgt, kann sich über einen höheren abzugsfrei­en Anteil bei den Sonderausg­aben freuen: Damit dürfen Sparer bis zu 23 362 Euro für die Altersvors­orge steuerfrei einzahlen. Für Arbeitnehm­er, die sich mit einer betrieblic­hen Altersvors­orge absichern, bleiben bis zu 3 048 Euro abzugsfrei.

Neurentner müssen mehr versteuern

Nicht nur der Lohn muss versteuert werden, sondern auch die Rente. Wer dieses Jahr aus dem Berufslebe­n ausscheide­t, sollte darauf achten, dass die Rente bereits zu 74 Prozent versteuert werden muss. „Somit bleiben nur 26 Prozent steuerfrei“, erklärt Reuß.

pm

 ?? Foto: marrakeshh, Fotolia.com ?? Stift und Taschenrec­hner zücken lohnt sich. Mieter können einige Posten der Nebenkoste­nabrechnun­g steuerlich geltend machen.
Foto: marrakeshh, Fotolia.com Stift und Taschenrec­hner zücken lohnt sich. Mieter können einige Posten der Nebenkoste­nabrechnun­g steuerlich geltend machen.

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