Mit falschen Fuffzgern bezahlt
Prozess Zwei junge Männer bestellten sich die Blüten im Internet und gingen dann auf Einkaufstour. Einer stand jetzt in Dillingen vor Gericht. Seine Tat ist kein Einzelfall
Dillingen Einen richtigen schönen Tag hatten sich die beiden jungen Männer in Augsburg gemacht. Ihr erster Weg führte sie im Februar 2016 in einen Tabakladen in der Fuggerstadt. Wasserpfeifentabak für fast 100 Euro kauften die beiden da. Danach gab es einen kleinen Snack in einem Dönerladen, und schließlich kehrten die zwei noch in einer Shishabar ein. An und für sich nichts Verwerfliches. Doch die Sache hat einen Haken: Denn die beiden Männer hatten mit Falschgeld bezahlt.
Deswegen sollten sie sich diese Woche vor dem Schöffengericht in Dillingen verantworten. Doch zur Verhandlung geruht einer der beiden gar nicht erst zu erscheinen. Mehrmals hatte sein Verteidiger im Vorfeld der Verhandlung versucht, ihn zu erreichen – erfolglos. So wurde das Verfahren gegen ihn kurzerhand abgetrennt und Haftbefehl erlassen. Gegen seinen 22-jährigen Freund wurde trotzdem verhandelt. Der war von Anfang an geständig. Erst einige Wochen zuvor habe man sich kennengelernt, erzählt der An- In dem kleinen Gastronomiebetrieb, den er kurz vorher aufgemacht hatte. Doch das Geschäft dort lief nicht rosig, gleichzeitig drückten die Schulden von 25000 Euro, die er dafür aufgenommen hatte. Man kam darüber ins Gespräch. „Ich habe ihm erzählt, dass ich die Miete nicht bezahlen kann.“Und da habe der andere vorgeschlagen, im verbotenen Bereich des Internets, dem sogenannten Darknet, Falschgeld zu kaufen. „Er hat gesagt, das ist nicht wirklich schlimm, das ist nicht sooo kriminell.“
Gutgläubig und naiv sei er gewesen. Und habe schließlich eingewilligt. Für knapp 200 Euro bestellten die beiden 50-Euro-Scheine, die per Post zugestellt wurden – insgesamt 15 Stück. Und machten damit besagten Ausflug nach Augsburg, wo sie vier 50-Euro-Scheine auf den Kopf hauten. Einige Tage später, beteuert der 22-Jährige, sei ihm die Sache dann aber zu heiß geworden und er habe seine restlichen sechs Blüten verbrannt. So habe er schließlich, wie Richter Patrick Hecken es zusammenfasste, kaum einen Vorteil von dem Geschäft gehabt. „Sie haben 200 Euro für 200 Euro eingekauft und für 300 Euro Asche im Kamin.“
Nicht so sein Kompagnon. Der wurde in einem Dönerladen im Landkreis Dillingen mit den gefälschten Geldscheinen erwischt, woraufhin auch das Verfahren gegen seinen 22-jährigen Bekannten ins Rollen kam. Bis heute, sagte ein Kriminalbeamter, habe man nicht alle Blüten der beiden wieder aus dem Verkehr ziehen können. „Von den vier aus Augsburg fehlen immer noch ein oder zwei.“Jeder Schein Falschgeld, der gefunden wird, wird zur Überprüfung zur Bundesbank geschickt, wie der Beamte im Prozess erklärt. Die meisten kommen aus professionellen Druckwerkstätten in Süd- und Osteuropa und sind nicht einfach nur plump kopiert, sondern extra gedruckt. Trotzdem schwanke die Qualität der Blüten je nach Werkstatt. Die der Scheine, die die beiden Männer bestellt hatgeklagte. ten, sei nicht die Beste gewesen. „Aber Sie müssen den Schein nur ein einziges Mal loswerden. Und das funktioniert in fast allen Fällen“, sagt der Polizist. Und so seien die Falschgeldfallzahlen im Landkreis in den vergangenen drei Jahren deutlich gestiegen. Sie lägen um 30 bis 70 Prozent höher. An die Blüten kämen die Täter, wie auch der Angeklagte und sein Bekannter, hauptsächlich über das Darknet. „Heute kann das jeder 15-Jährige, der sich mit Bitcoins (eine digitale Währung im Internet, Anmerkung der Redaktion) auskennt.“Mit ihnen hatten auch die beiden Angeklagten ihre Rechnung beglichen.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 22-Jährige noch einmal ausdrücklich für diese Dummheit. „Ich bereue meine Tat zutiefst“, sagte er. Schließlich wurde er wegen gemeinschaftlicher Geldfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Damit blieb das Schöffengericht nur geringfügig über der Mindeststrafe von einem Jahr. Daneben muss der junge Mann 1500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
„Er hat gesagt, das ist nicht wirklich schlimm. Das ist nicht sooo kriminell.“
Der Angeklagte