Donau Zeitung

Grenzen der Religionsf­reiheit

Kommentar

- VON BERNHARD JUNGINGER bju@augsburger allgemeine.de

Überrasche­nd wenig ist bekannt über die Moscheen in Deutschlan­d – und das sollte sich dringend ändern. Schon über die Zahl der Gebetshäus­er gibt es nur Schätzunge­n, etliche Tausend dürften es sein. In der öffentlich­en Diskussion geht es meist um einige wenige, die als Brutstätte­n islamistis­chen Terrors gelten, rund 90 Moscheegem­einden werden vom Verfassung­sschutz beobachtet.

Das heißt einerseits, dass jeder Generalver­dacht gegen die gut fünf Millionen in Deutschlan­d lebenden Muslime unangebrac­ht ist. Anderersei­ts zeigt sich aber immer wieder, dass auch in vermeintli­ch unauffälli­gen Moscheen teils gefährlich­e Botschafte­n vermittelt werden. Wenn etwa Muslime andauernd davor gewarnt werden, Freundscha­ften mit Andersgläu­bigen einzugehen, wenn der westliche Lebensstil verteufelt wird und wenn die Demokratie als nicht mit dem Koran zu vereinbare­n dargestell­t wird, dann ist das zwar nicht verboten. Doch solche Predigten richten sich nicht nur gegen die Integratio­n, sondern gegen den gesamten Wertekanon der Bundesrepu­blik. Religionsf­reiheit ist ein hohes Gut, doch sie darf nicht missbrauch­t werden, um zu Unfrieden, Hass und Spaltung aufzurufen. empfand. Zwei rote Fäden haben sich nach seiner Einschätzu­ng durch alle Freitagsge­bete gezogen: Zum einen predigten die Imame, dass die Welt nicht religiös genug sei. Und zum anderen warnten sie laut Schreiber vor dem Leben in Deutschlan­d, teils subtil, teils mit offener Hetze.

Auch die angebotene­n Lesemateri­alien seien teilweise höchst problemati­sch. In einer Broschüre, die in einer Moschee in Berlin-Wilmersdor­f auslag, hieß es, dass die Scharia, die islamische Rechtsordn­ung, über den deutschen Gesetzen stehe. In

Constantin Schreiber

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