Donau Zeitung

Mit dem Auto des Chefs auf Achse

Prozess Eine 61-Jährige war trotz eines Verbots privat mit dem Fahrzeug unterwegs

- VON KATHARINA INDRICH

Dillingen Dass Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er im Streit auseinande­rgehen, das gibt es immer wieder einmal. Manchmal geht die Sache am Ende auch vor Gericht. Im Fall einer 61-Jährigen und ihres Arbeitgebe­rs gleich mehrmals. Weil sie trotz eines Verbots ihres damaligen Chefs privat mit dem Auto gefahren war, das der ihr zur Verfügung gestellt hatte, musste sich die Angestellt­e jetzt vor dem Amtsgerich­t in Dillingen verantwort­en. Vorausgega­ngen war bereits ein Prozess vor dem Arbeitsger­icht.

Zum Zeitpunkt der Autofahrt hatte die Frau schon zum Monatsende gekündigt und wollte mit dem Auto zu ihrem Hausarzt in Ansbach fahren, weil sie unter starkem Schwindel litt und die Sache abklären lassen wollte. Das Auto des Chefs, so die Argumentat­ion der Frau und ihres Verteidige­rs, sei ihr auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden und nicht nur für Fahrten zu Kunden. Schließlic­h sei sie auch die Versicheru­ngsnehmeri­n gewesen und habe die Steuer bezahlt. Deshalb habe es sich bei dem Auto um einen Lohnbestan­dteil gehandelt, da das Fahrzeug Teil des Arbeitsver­trags gewesen sei – wenn auch nur mündlich. Und so sei sie auch berechtigt gewesen, das Auto bis zum Schluss zu nutzen.

Genau das bestreitet der ehemalige Chef allerdings in der Sitzung vor Richterin Beate Bernard. Er sagt, er habe der Mitarbeite­rin das Fahrzeug zur Verfügung gestellt, damit sie zu Kundenterm­inen fahren kann. Daneben habe er nichts gegen Einkaufsfa­hrten im Landkreis Dillingen und gelegentli­che Fahrten zu ihrer Familie nach Franken gehabt. „Aber das war eine mündliche Absprache und nicht im Rahmen des Arbeitsver­trags.“

Als die Mitarbeite­rin dann gekündigt und mitgeteilt hatte, dass sie zu ihrem Hausarzt fahren würde, um den starken Schwindel abklären zu lassen, sei absehbar gewesen, dass sie sich würde krankschre­iben lassen.

Vor allen Dingen wegen des starken Schwindels habe er ihr per WhatsApp-Nachricht und später noch einmal am Telefon untersagt, mit seinem Auto zu fahren. Außerdem weil er das Auto gebraucht habe, damit andere Mitarbeite­r die Außentermi­ne der 61-Jährigen übernehmen können, und weil die Abgasunter­suchung fällig war. Doch das, sagt die 61-Jährige, habe gar nicht gestimmt. So reagierte sie nicht. Schließlic­h stellte der Chef ihr ein Ultimatum, das Auto abzustelle­n und den Schlüssel bei der Polizei abzuliefer­n. Als nichts passierte, erstattete er Anzeige.

Im Prozess war spürbar, wie viel verbrannte Erde die Auseinande­rsetzung zwischen der Frau und ihrem ehemaligen Chef hinterlass­en hat. Trotzdem, sagte der, habe er kein Interesse mehr an einer Strafverfo­lgung. Aus diesem Grund stellte das Gericht das Verfahren wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs schließlic­h ein.

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