Mit dem Auto des Chefs auf Achse
Prozess Eine 61-Jährige war trotz eines Verbots privat mit dem Fahrzeug unterwegs
Dillingen Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Streit auseinandergehen, das gibt es immer wieder einmal. Manchmal geht die Sache am Ende auch vor Gericht. Im Fall einer 61-Jährigen und ihres Arbeitgebers gleich mehrmals. Weil sie trotz eines Verbots ihres damaligen Chefs privat mit dem Auto gefahren war, das der ihr zur Verfügung gestellt hatte, musste sich die Angestellte jetzt vor dem Amtsgericht in Dillingen verantworten. Vorausgegangen war bereits ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Zum Zeitpunkt der Autofahrt hatte die Frau schon zum Monatsende gekündigt und wollte mit dem Auto zu ihrem Hausarzt in Ansbach fahren, weil sie unter starkem Schwindel litt und die Sache abklären lassen wollte. Das Auto des Chefs, so die Argumentation der Frau und ihres Verteidigers, sei ihr auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden und nicht nur für Fahrten zu Kunden. Schließlich sei sie auch die Versicherungsnehmerin gewesen und habe die Steuer bezahlt. Deshalb habe es sich bei dem Auto um einen Lohnbestandteil gehandelt, da das Fahrzeug Teil des Arbeitsvertrags gewesen sei – wenn auch nur mündlich. Und so sei sie auch berechtigt gewesen, das Auto bis zum Schluss zu nutzen.
Genau das bestreitet der ehemalige Chef allerdings in der Sitzung vor Richterin Beate Bernard. Er sagt, er habe der Mitarbeiterin das Fahrzeug zur Verfügung gestellt, damit sie zu Kundenterminen fahren kann. Daneben habe er nichts gegen Einkaufsfahrten im Landkreis Dillingen und gelegentliche Fahrten zu ihrer Familie nach Franken gehabt. „Aber das war eine mündliche Absprache und nicht im Rahmen des Arbeitsvertrags.“
Als die Mitarbeiterin dann gekündigt und mitgeteilt hatte, dass sie zu ihrem Hausarzt fahren würde, um den starken Schwindel abklären zu lassen, sei absehbar gewesen, dass sie sich würde krankschreiben lassen.
Vor allen Dingen wegen des starken Schwindels habe er ihr per WhatsApp-Nachricht und später noch einmal am Telefon untersagt, mit seinem Auto zu fahren. Außerdem weil er das Auto gebraucht habe, damit andere Mitarbeiter die Außentermine der 61-Jährigen übernehmen können, und weil die Abgasuntersuchung fällig war. Doch das, sagt die 61-Jährige, habe gar nicht gestimmt. So reagierte sie nicht. Schließlich stellte der Chef ihr ein Ultimatum, das Auto abzustellen und den Schlüssel bei der Polizei abzuliefern. Als nichts passierte, erstattete er Anzeige.
Im Prozess war spürbar, wie viel verbrannte Erde die Auseinandersetzung zwischen der Frau und ihrem ehemaligen Chef hinterlassen hat. Trotzdem, sagte der, habe er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Aus diesem Grund stellte das Gericht das Verfahren wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs schließlich ein.