Heikle Entscheidung in eigener Sache
Landtag CSU und Freie Wähler bessern bei der Altersversorgung für Politiker nach
München Trotz aller Widerstände bei den Grünen und trotz aller Bedenken bei der SPD, haben CSU und Freie Wähler gestern im Landtag eine Neuregelung bei der Altersversorgung von Politikern beschlossen. Danach kann, wer eine Zeit lang Abgeordneter und eine Zeit lang Bürgermeister oder Landrat war, seine Dienstjahre künftig zusammenzählen, um die Zehn-Jahres-Hürde für die besondere „Altersentschädigung“für hauptberufliche Politiker zu nehmen. Sie liegt bei Abgeordneten nach zehn Jahren bei rund 2400 Euro und ist damit deutlich höher als eine vergleichbare gesetzliche Rente. Bei kommunalen Wahlbeamten ist es ähnlich.
Für die CSU geht es nach den Worten ihres Fraktionsgeschäftsführers Josef Zellmeier darum, eine „Gerechtigkeitslücke“zu schließen. Benachteiligt seien im bisherigen System all jene Politiker, die sowohl im Landtag als auch in ihrer Kommune ein Mandat und ein Amt hatten, aber hier wie dort keine zehn Jahre erreicht haben. Wer also zum Beispiel neun Jahre Bürgermeister und neun Jahre Abgeordneter war, der ist „nur“durch den Höchstsatz der gesetzlichen Rente abgesichert. Wer dagegen zehn Jahre in einem Amt war, bekommt die besondere Altersentschädigung – und damit deutlich mehr.
Ganz wohl war Zellmeier bei der Sache offenbar nicht. „Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass sich die Politik selbst bedient“, betonte er gestern. Er blieb aber dabei, dass die „Gerechtigkeitslücke“geschlossen werden müsse. Außerdem sei man sich doch einig, dass ein besserer Austausch und eine bessere Vernetzung zwischen Parlament und Kommunalpolitik wünschenswert sei. Ähnlich argumentierte Landtagsvizepräsident Peter Meyer von den Freien Wählern. Er spüre zwar ein „gewisses Unwohlsein“, halte die Neuregelung aber für „keine unangemessene Selbstbevorzugung“.
Unentschlossen dagegen zeigte sich die SPD. Ihr Fraktionsgeschäftsführer Volkmar Halbleib sagte, ihm wäre es lieber gewesen, die CSU hätte auf den Gesetzentwurf verzichtet. Es gebe zwar keinen Grund, einen Skandal daraus zu machen. Schließlich gebe es die Lücke tatsächlich und es sei auch alles transparent gelaufen. Um soziale Härten aber gehe es für die Betroffenen „definitiv nicht“und obendrein werfe die Neuregelung mehr Fragen auf als sie beantworte. Die SPD votierte mit Enthaltung.
Strikt gegen die Neuregelung stimmten von Anfang an die Grünen. Ihr Fraktionsgeschäftsführer, der Allgäuer Abgeordnete Thomas Gehring, sagte, das Gesetz sei nicht nur unklug, es lasse wahrscheinlich auch verfassungsrechtliche Prinzipien außer Acht und könne im Einzelfall zu „absurden Ergebnissen“führen. So bekommen zum Beispiel Abgeordnete ihre Altersversorgung erst mit Eintritt ins gesetzliche Rentenalter, kommunale Wahlbeamte aber bereits nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt.