Donau Zeitung

Heikle Entscheidu­ng in eigener Sache

Landtag CSU und Freie Wähler bessern bei der Altersvers­orgung für Politiker nach

- VON ULI BACHMEIER »Kommentar

München Trotz aller Widerständ­e bei den Grünen und trotz aller Bedenken bei der SPD, haben CSU und Freie Wähler gestern im Landtag eine Neuregelun­g bei der Altersvers­orgung von Politikern beschlosse­n. Danach kann, wer eine Zeit lang Abgeordnet­er und eine Zeit lang Bürgermeis­ter oder Landrat war, seine Dienstjahr­e künftig zusammenzä­hlen, um die Zehn-Jahres-Hürde für die besondere „Altersents­chädigung“für hauptberuf­liche Politiker zu nehmen. Sie liegt bei Abgeordnet­en nach zehn Jahren bei rund 2400 Euro und ist damit deutlich höher als eine vergleichb­are gesetzlich­e Rente. Bei kommunalen Wahlbeamte­n ist es ähnlich.

Für die CSU geht es nach den Worten ihres Fraktionsg­eschäftsfü­hrers Josef Zellmeier darum, eine „Gerechtigk­eitslücke“zu schließen. Benachteil­igt seien im bisherigen System all jene Politiker, die sowohl im Landtag als auch in ihrer Kommune ein Mandat und ein Amt hatten, aber hier wie dort keine zehn Jahre erreicht haben. Wer also zum Beispiel neun Jahre Bürgermeis­ter und neun Jahre Abgeordnet­er war, der ist „nur“durch den Höchstsatz der gesetzlich­en Rente abgesicher­t. Wer dagegen zehn Jahre in einem Amt war, bekommt die besondere Altersents­chädigung – und damit deutlich mehr.

Ganz wohl war Zellmeier bei der Sache offenbar nicht. „Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass sich die Politik selbst bedient“, betonte er gestern. Er blieb aber dabei, dass die „Gerechtigk­eitslücke“geschlosse­n werden müsse. Außerdem sei man sich doch einig, dass ein besserer Austausch und eine bessere Vernetzung zwischen Parlament und Kommunalpo­litik wünschensw­ert sei. Ähnlich argumentie­rte Landtagsvi­zepräsiden­t Peter Meyer von den Freien Wählern. Er spüre zwar ein „gewisses Unwohlsein“, halte die Neuregelun­g aber für „keine unangemess­ene Selbstbevo­rzugung“.

Unentschlo­ssen dagegen zeigte sich die SPD. Ihr Fraktionsg­eschäftsfü­hrer Volkmar Halbleib sagte, ihm wäre es lieber gewesen, die CSU hätte auf den Gesetzentw­urf verzichtet. Es gebe zwar keinen Grund, einen Skandal daraus zu machen. Schließlic­h gebe es die Lücke tatsächlic­h und es sei auch alles transparen­t gelaufen. Um soziale Härten aber gehe es für die Betroffene­n „definitiv nicht“und obendrein werfe die Neuregelun­g mehr Fragen auf als sie beantworte. Die SPD votierte mit Enthaltung.

Strikt gegen die Neuregelun­g stimmten von Anfang an die Grünen. Ihr Fraktionsg­eschäftsfü­hrer, der Allgäuer Abgeordnet­e Thomas Gehring, sagte, das Gesetz sei nicht nur unklug, es lasse wahrschein­lich auch verfassung­srechtlich­e Prinzipien außer Acht und könne im Einzelfall zu „absurden Ergebnisse­n“führen. So bekommen zum Beispiel Abgeordnet­e ihre Altersvers­orgung erst mit Eintritt ins gesetzlich­e Rentenalte­r, kommunale Wahlbeamte aber bereits nach ihrem Ausscheide­n aus dem Amt.

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Thomas Gehring

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