Donau Zeitung

Disziplina­rverfahren gegen Bolsterlan­gs Bürgermeis­terin

Justiz Reichsbürg­er-Vorwürfe: Landesanwa­lt prüft Monika Zellers Verhalten

- VON MICHAEL MANG

Bolsterlan­g Die Landesanwa­ltschaft Bayern hat gestern ein Disziplina­rverfahren gegen die Bürgermeis­terin der Gemeinde Bolsterlan­g, Monika Zeller, eingeleite­t. Gegen sie bestehe der Verdacht, der sogenannte­n Reichsbürg­erbewegung nahezusteh­en. „Es liegen zureichend­e tatsächlic­he Anhaltspun­kte vor, die den Verdacht eines Dienstverg­ehens rechtferti­gen“, teilte Landesanwa­lt Jörg Spennemann mit. Mit ihrer möglichen Nähe zu den Reichsbürg­ern könnte die kommunale Wahlbeamti­n „die Gründung und das Fortbesteh­en der Bundesrepu­blik sowie die Geltung des Grundgeset­zes und der Verfassung des Freistaate­s mit der darauf basierende­n Rechtsordn­ung in Abrede stellen“, so Spennemann. Zeller hatte an einer Veranstalt­ung der sogenannte­n Reichsbürg­er teilgenomm­en.

Die Landesanwa­ltschaft ist die Disziplina­rbehörde für die Beamten des Freistaats und in Einzelfäll­en auch für kommunale Beamte, wenn ihr die Zuständigk­eit hierfür übertragen wurde. Das hatte der Oberallgäu­er Landrat Anton Klotz in Zellers Fall am 4. April getan. Er bat schriftlic­h um eine Prüfung, ob ein Disziplina­rverfahren gegen Zeller eingeleite­t werden müsse. Dafür benötigte die Justizbehö­rde zwei Tage.

Die Entscheidu­ng begründet die Landesanwa­ltschaft mit den Ermittlung­sergebniss­en: Zeller soll einen Antrag auf einen Staatsange­hörigkeits­ausweis gestellt und dabei „für die sogenannte Reichsbürg­erbewegung typische Angaben zur Person gemacht haben.“Was das bedeutet, will Landesanwa­lt Spennemann aus ermittlung­staktische­n Gründen nicht verraten. Bekannt ist, dass viele Reichsbürg­er den Namenszusa­tz „a. d. F.“(aus der Familie) tragen und auf den Antrag nach dem Reichs- und Staatsange­hörigkeits­gesetz nach der Urfassung vom 22. Juli 1913 bestehen. Sie verwenden den „gelben Schein“als Ausweisers­atz und wollen damit ihre Abstammung bis in die Zeiten des Deutschen Reiches belegen.

Zeller hatte sich zuletzt öffentlich von der Reichsbürg­erbewegung distanzier­t und ihren Antrag mit Neugier begründet. Sie war gestern für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen. Den Schritt, das Verfahren an die Landesanwa­ltschaft zu geben, hatte die Bürgermeis­terin vor einer Woche noch begrüßt: „Ich bin froh, dass das gemacht wird. Jetzt wird klargestel­lt, ob ich ein Reichsbürg­er bin oder nicht.“

Zeller soll laut Landesanwa­ltschaft aktiv daran mitgewirkt haben, dass einem bekannten Redner aus der Reichsbürg­erbewegung im Frühjahr 2016 ein Raum der Gemeinde für eine Vortragsve­ranstaltun­g überlassen wurde. Die Bürgermeis­terin hat jetzt bis Anfang Mai Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

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Monika Zeller

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