Donau Zeitung

Hartz IV: Weniger Sanktionen

Nur noch jeder Zehnte wird bestraft

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Nürnberg Immer weniger Hartz-IVEmpfänge­r werden wegen der Ablehnung eines angebotene­n Jobs oder einer Lehrstelle von Jobcentern sanktionie­rt. Im vergangene­n Jahr wurde deshalb nur noch in gut 93000 Fällen Menschen das Arbeitslos­engeld II gekürzt. 2012 waren es noch gut 137000 Hartz-IVBezieher gewesen. Das berichtet die Bundesagen­tur für Arbeit. Die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen lag 2016 etwa zehnmal so hoch. Denn die Behörden reagieren nicht nur auf Verweigeru­ng bei einem Jobangebot, sondern auch auf das Verschweig­en von Einkommen und Vermögen oder das Ablehnen einer Fortbildun­g.

Die Zahlen bedeuten, dass 2016 nur noch in jedem zehnten Fall eine Sanktion ausgesproc­hen wurde, weil Betroffene eine angebotene Stelle ablehnten oder einen gerade erst angenommen Job gleich wieder hinschmiss­en. Im Jahr 2007 hatte der Anteil noch bei knapp einem Viertel gelegen.

Mit den Sanktionen ist meist eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent verbunden, kleinere Verstöße werden schwächer geahndet. Im Wiederholu­ngsfall kann die Hilfe vorübergeh­end ganz gestrichen werden. Am häufigsten griffen Jobcenter 2016 wegen sogenannte­r Meldeversä­umnisse zu Strafen. 713 900 Mal wurde Hartz-IV-Beziehern das Arbeitslos­engeld II gekürzt, weil sie sich nicht zu Fortbildun­gsund Trainingsm­aßnahmen meldeten. (dpa)

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