Donau Zeitung

Asmas tiefer Fall

Syrien Britische Politiker wollen der First Lady aus Damaskus die Staatsbürg­erschaft entziehen

- VON KATRIN PRIBYL

London Es gab Zeiten, da wurde Asma al-Assad mit Prunk und Pomp im Buckingham-Palast empfangen. Sie schüttelte 2002 Königin Elizabeth II. die Hand und ihr Mann stand lächelnd daneben. Als Rose in der Wüste wurde die attraktive Gattin von Syriens Machthaber Baschar al-Assad noch vor sechs Jahren von der Modezeitsc­hrift Vogue gepriesen. Just in jenem Monat begann der syrische Bürgerkrie­g, und aus der verehrten Hoffnungst­rägerin wurde die verhasste „First Lady der Hölle“, wie Medien die 41-Jährige inzwischen bezeichnet­en.

Asma al-Assad stand stets zu ihrem Mann, verteidigt­e das Handeln der Regierung in Damaskus und attackiert­e den Westen mit scharfen Worten. Macht sie das zu einer Komplizin von Kriegsverb­rechern? Um diese und ähnliche Fragen geht es derzeit in Großbritan­nien.

Unter Freunden und Bekannten war Asma al-Assad einmal besser bekannt als Emma Akhras, so ihr englischer Rufname. Die Tochter einer syrischen Diplomatin und eines Kardiologe­n wuchs in WestLondon auf und hat bis heute einen britischen Pass. Obwohl die EU 2012 ein Einreiseve­rbot nach Europa verhängt hat, kann sie theoretisc­h jederzeit ins Königreich kommen.

Einige Parlamenta­rier auf der Insel fordern nun, ihr die Staatsbürg­erschaft abzuerkenn­en. Der konservati­ve Abgeordnet­e Nadhim Zahawi bezeichnet­e die Präsidente­ngattin als eine von „Baschars OberCheerl­eaderinnen in seiner mörderisch­en Unterdrück­ungskampag­ne“. Tatsächlic­h nutzt sie soziale Medien als Plattform, um die Märtyrer des Regimes zu loben und den Westen zu beschuldig­en, Lügen zu verbreiten. Zu Propaganda­zwecken inszeniert sich Asma, die selbst drei Kinder im Teenageral­ter hat, als Mutter aller, während in ihrem Land tausende Kinder auf barbarisch­e Weise ermordet, vergast und verwundet werden – mutmaßlich auf Anweisung ihres Ehemanns Baschar.

Es liegt nun an der britischen Innenminis­terin Amber Rudd, über den Fall zu entscheide­n. Die Behörden müssten laut Gesetz jedoch nachweisen, dass ein Entzug des Passes „für das Allgemeinw­ohl förderlich ist“.

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Foto: dpa Asma al Assad verteidigt die Kriegsver brechen ihres Mannes.

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