Donau Zeitung

Wenn Polizisten zu Opfern werden

Bundestag Neues Gesetz soll Sicherheit­s- und Rettungskr­äfte im Einsatz besser vor Angriffen schützen

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Der scheinbare Routineein­satz wird für die Polizeistr­eife zum Albtraum: Im Berliner Stadtteil Moabit ermahnt sie ein Ehepaar, das in der zweiten Reihe parkt, den Wagen wegzufahre­n. Doch das Paar beleidigt die Polizisten auf üble Weise und wird dann auch noch handgreifl­ich. Als Reaktion auf die folgende Festnahme rottet sich ein Gruppe von rund 30 überwiegen­d arabischst­ämmigen Schaulusti­gen zusammen. Im Polizeiber­icht heißt es: „Die Menge attackiert­e vereint und geschlosse­n unsere uniformier­ten Kollegen, während zeitgleich diverse Handyvideo­s vom Geschehen aufgenomme­n wurden.“Dieses Geschehen vor wenigen Wochen ist kein Einzelfall, durchschni­ttlich registrier­t die Polizei in der Hauptstadt jeden Tag 17 Übergriffe auf Polizeibea­mte. Auch Feuerwehrl­eute oder Rettungskr­äfte werden immer wieder im Dienst attackiert.

Der Bundestag hat gestern beschlosse­n, dass solche Übergriffe künftig deutlich schärfer bestraft werden als bisher – mit bis zu fünf Jahren Haft. Und zwar auch, wenn die Attacken wie im erwähnten Beispiel während einfacher Diensthand­lungen, etwa Streifenfa­hrten oder Unfallaufn­ahmen, geschehen.

Union und SPD haben das Gesetz eingebrach­t, nachdem im Jahr 2016 in ganz Deutschlan­d 63 000 entspreche­nde Straftaten allein gegen Polizisten registrier­t worden waren. Das Gesetz richtet sich auch gegen „Gaffer“, die Rettungsga­ssen blockieren.

„Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschlan­d“, sagte Innenminis­ter Thomas de Maizière. Denn die Änderung des Strafgeset­zbuches zum Schutz von Polizisten ist nur ein Teil des Sicherheit­spakets, das gestern im Bundestag verabschie­det wurde. Es umfasst neben dem verbessert­en Schutz für Polizisten auch das so genannte BKAGesetz, das es dem Bundeskrim­inalamt erlaubt, zur Abwehr schwerer Straftaten Telefone, Computer und Wohnungen von Verdächtig­en zu überwachen. Zudem soll eine bundesweit einheitlic­he Datenbank geschaffen werden, auf die auch die Polizeibeh­örden in den Ländern zugreifen können. Nach Einwänden des Bundesverf­assungsger­ichts hatte das Gesetz noch einmal überarbeit­et werden müssen, um die Erforderni­sse des Datenschut­zes stärker zu berücksich­tigen.

Ebenso diskutiert­e der Bundestag gestern abschließe­nd die Regelungen für den Einsatz so genannter elektronis­cher Fußfesseln. Es sieht vor, dass verurteilt­e Extremiste­n künftig nach ihrer Haftentlas­sung zum Tragen eines Funksender­s am Fußgelenk verpflicht­et werden können, der die Behörden ständig über ihren Aufenthalt­sort informiert und sie vom Betreten bestimmter Orte abhalten soll. Bislang wird das Instrument etwa bei Sexualverb­rechern eingesetzt, bei denen die Gefahr besteht, rückfällig zu werden. Kinderschä­nder etwa können so davon abgehalten werden, sich Schulen zu nähern. Mit dem Gesetz will die Bundesregi­erung auf die erhöhte Terrorgefa­hr reagieren.

Im Sicherheit­spaket enthalten ist zudem eine neue Bestimmung zum Umgang mit den persönlich­en Daten von Flugpassag­ieren. So sollen Fluggesell­schaften bei Flügen von und nach Deutschlan­d verpflicht­et werden, umfangreic­he Angaben zu den Passagiere­n an das Bundeskrim­inalamt weiterzule­iten. Dazu zählen der Name des Passagiers, die Kreditkart­ennummer, Art und Anzahl der Gepäckstüc­ke ebenso wie die Namen von Mitreisend­en. Die Bundesregi­erung hält diesen Datenausta­usch im Kampf gegen den internatio­nalen Terrorismu­s und die organisier­te Kriminalit­ät für unerlässli­ch.

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Foto: Carsten Rehder, dpa Archiv Künftig werden solche Taten schärfer bestraft: Ein gewalttäti­ger Demonstran­t schlägt in Lübeck einen Polizeibea­mten nieder.

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