Donau Zeitung

Zum Schutz von Azurjungfe­r und Ameisenblä­uling

Diskussion Das Natura-2000-Gebiet wirft viele Fragen beim runden Tisch in Holzheim auf

- VON BRIGITTE BUNK

Holzheim Stefan Brenner möchte, dass bei den Maßnahmen im Management­plan vermerkt wird, dass diese für die Eigentümer und Nutzer freiwillig sind. Wie viele der anwesenden Grundstück­sbesitzer befürchtet der Eppisburge­r Ortsobmann der BBV: „In 15 oder 20 Jahren legt das sonst jemand anders aus, jetzt können wir solche Probleme vermeiden.“Das etwa 45 Hektar große Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Gräben im Donauried nördlich Eppisburg“ist einer der Bereiche, die beim „runden Tisch“im Holzheimer Vereinszen­trum zur Sprache kommen.

Günter Riegel von der Höheren Naturschut­zbehörde erläutert, was es mit den vier Grabensyst­emen auf sich hat, die insgesamt rund 17,2 Kilometer lang sind. Dort befindet sich das zweitgrößt­e Vorkommen der Helm-Azurjungfe­r in Bayern, außerdem kommt die Vogel-Azurjungfe­r vor. Beide sind geschützte Libellenar­ten. Auch der dunkle Wiesenknop­f-Ameisenblä­uling, ein Schmetterl­ing, ist hier zu finden. Zwei Fischarten, der Bitterling und der Schlammpei­tzger, wurden erfasst und bewertet. Manfred Schiele aus Ellerbach zeigt sich besorgt, dass bei 45 Hektar die Wege links und rechts der Gräben nicht reichen, auch Privateige­ntum wäre betroffen. An dieser Stelle betonte Riegel wieder die Freiwillig­keit. Nur die Gemeinden und Behörden müssten die Pufferstre­ifen ein- halten. Sie bräuchten keine haben, dass sie wegen des Verschlech­terungsver­bots alles machen müssten, um die Bestände herzubring­en. Bei einer festgestel­lten Verschlech­terung müsse sich der Freistaat Fördermaßn­ahmen überlegen. Überhaupt sei ein Großteil der Maßnahmen bereits umgesetzt worden. Bei der Grabenpfle­ge ist Susanne Kling vom Landschaft­spflegever­band Donautal Aktiv zuständig, die auch die Kommunen unterstütz­t.

Sie sorgt für die schonende, abschnittw­eise und abwechseln­d-einseitige Grabenpfle­ge zur Sicherung der wertvollen Libellenfa­una. Die Mahd der Gräben, die bis 2005 noch von Hand erfolgte, wird aufgrund der großen Menge jetzt maschinell erledigt, dabei sind Landwirte mit „einigermaß­en normalen Geräten“eingebunde­n.

Anton Burnhauser stellte die geplanten Maßnahmen im 3995 Hekt- ar großen Vogelschut­zgebiet „Wiesenbrüt­erlebensra­um Schwäbisch­es Donauried“vor. „Es umfasst die wertvollst­en Wiesenbrüt­er-Lebensräum­e im schwäbisch­en Donautal.“Neben der Fläche im Eppisburge­r Ried mit rund 306 Hektar gehören dazu Flächen im östlichen Donauried, der Mertinger Höll und dem Oberndorfe­r Ried. Im Eppisburge­r Ried brüten Brachvogel und Kiebitz, vereinzelt die Wachtel und die Schafstelz­e. Eine offene Wiesenland­schaft mit wechselfeu­chtem Charakter sei das Ziel.

Um Junge aufziehen zu können, brauchen die Vögel kräuter- und blumenreic­he Wiesen, die spät gemäht werden, und Mulden, die sich mit Wasser füllen können. Das Thema „Besucherle­nkung“sorgte für Unmut. Dass sich Spaziergän­ger und Radfahrer von Schildern und Schranken abhalten lassen, glaubt Stefan Brenner nicht. Nur für die Landwirte sei das eine Behinderun­g. Bei der angestrebt­en „Jagdruhe“in der Brutzeit bemängelte Gemeindera­t und Eppisburgs Jagdvorste­her Rainer Egger die fehlende Informatio­n im Vorfeld. Erst nach der Debatte im Gemeindera­t hätte ein Treffen stattgefun­den. Stefan Brenner monierte, dass im Vorfeld kein Treffen nur mit den Eigentümer­n stattgefun­den hatte. Jagdberate­r Jürgen Reiner fragte unter anderem, welche Rechtsgrun­dlage für die Jagdruhe

bestehe. Hier verwies Burnhauser auf das Life Natur Projekt. Wenn bei einer kleinen Störung alle Vögel auffliegen, könne man nicht von einem funktionie­renden Biotop sprechen. Aufgrund der gesetzlich­en Schonzeite­n sei die Jagdzeit eh begrenzt, erklärte Reiner. Burnhauser betonte: „Die Jäger sind keine Gegner, wir wollen zusammenar­beiten.“Auch die weiteren Anregungen des Treffens werden nun eingearbei­tet, der Maßnahmenp­lan wird in der Gemeinde und am Landratsam­t vier Wochen ausliegen. Weitere Stellungna­hmen sind dann möglich.

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