Donau Zeitung

Das Opfer ist bis heute traumatisi­ert

Prozess Asylbewerb­er hält sich über Jahre mit Diebstähle­n über Wasser. Dann vergewalti­gt er eine Studentin und verletzt sie schwer

- VON ULRICH WILLENBERG

Mannheim Das Mannheimer Landgerich­t hat einen Algerier wegen besonders schwerer Vergewalti­gung zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Tat sei „brutal und unmenschli­ch“, erklärte Richterin Bettina Krenz. Das Opfer sei bis heute traumatisi­ert. Die 26-Jährige wird im Juli 2016 vor ihrem Haus in Mannheim angegriffe­n. Der Täter misshandel­t sie grausam und vergeht sich an der schwer verletzten Frau. Der 28-Jährige sei ein Mensch mit einer „dissoziale­n Persönlich­keitsstruk­tur“, sagt Krenz. Jahrelang habe er sich „mit Straftaten über Wasser gehalten“. Und: „Er nimmt sich das, was er zu brauchen glaubt“, so die Richterin.

Nach seiner Flucht aus Algerien im Jahr 2010 lebt der Mann in Griechenla­nd und Frankreich. In 2015 stellt er in Deutschlan­d mehrere Asylanträg­e unter verschiede­nen Namen. Im Oktober des gleichen Jahres bricht er im sächsische­n Chemnitz zahlreiche Autos auf und wird gefasst. Statt ihn bis zu seinem Prozess in U-Haft zu nehmen, lässt man ihn laufen. Eine fatale Entscheidu­ng. Er setzt sich ab und begeht in Mannheim ein furchtbare­s Verbrechen. In den frühen Morgenstun­den des 22. Juli 2016 spricht er die ihm unbekannte Frau auf der Kurpfalzbr­ücke an. Die 26-Jährige habe sich „freundlich mit ihm unterhalte­n“und ein Selfie zugelassen, sagt Richterin Krenz. Er folgt der Frau bis vor ihr Haus – und fällt dort über sie her. Mehrfach tritt er ihr mit voller Wucht auf den Kopf. Dem Opfer hätte es „das Leben kosten können“, sagt Krenz. Er vergewalti­gt die Frau und schleppt sie dann zu einer Bank am Neckar. Dort greift ein Jogger ein und kann sie nach einem fast zweistündi­gen Martyrium befreien.

Sie erleidet unter anderem einen Bruch des Augenhöhle­nbodens und des Schlüsselb­eins sowie Rippenfrak­turen, Würgemale am Hals und Verletzung­en am Unterleib. Der Täter flieht mitsamt einer Goldkette des Opfers. In Hamburg registrier­t er sich in einer Erstaufnah­mestelle für Flüchtling­e unter falschem Namen. Schnell wird aufgrund von Spuren am Tatort klar, dass er der Vergewalti­ger ist. Eine Woche danach wird er verhaftet.

Als der Täter längst wegen dieses Verbrechen­s in U-Haft sitzt, wird ihm im Januar 2017 in Chemnitz der Prozess gemacht: Das dortige Amtsgerich­t verurteilt ihn wegen mehrerer früherer Diebstähle aus Autos zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung. In dem Urteil heißt es: „Es ist nicht zu erwarten, dass er ein straffreie­s Leben führen wird.“Die Erkenntnis kommt für das Opfer zu spät. Die in Chemnitz verhängte Strafe hat das Mannheimer Landgerich­t jetzt in das Urteil miteinbezo­gen.

Dem Opfer gehe es „nach wie vor schlecht“, sagt seine Anwältin. Ihre Mandantin sei aber erleichter­t, dass der Prozess vorbei ist. Ihr Peiniger wird nach der Haft voraussich­tlich in die Heimat abgeschobe­n. Vorausgese­tzt, die algerische­n Behörden bestätigen, dass er ein Bürger des Landes ist. Im Prozess machte er keine Angaben zur Tat.

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