Donau Zeitung

Was hat das Grundgeset­z mit mir zu tun?!

Politik Die Grundrecht­e spielen in unserem Alltag eine wichtige Rolle. Ein paar Beispiele zum Jahrestag

- VON UNDINE ANINGER

Dillingen Heute vor genau 68 Jahren wurde eine Verfassung für die Bundesrepu­blik Deutschlan­d erlassen – das Grundgeset­z. „Es ist die oberste Rechtsordn­ung, denn alle rechtliche­n Regelungen müssen mit dem Grundgeset­z übereinsti­mmen“, weiß Johann Popp, Direktor vom Amtsgerich­t Dillingen. Es begegnet uns im Alltag als Werteordnu­ng unserer Gesellscha­ft immer wieder, wir merken es nur nicht. Hier ein paar typische Beispiele:

7 Uhr: Dank der Pressefrei­heit ist die Zeitung frei von jeglicher Zensur, erklärt Popp. Auf das, was darin steht, darf die Politik keinen Einfluss nehmen.

8 Uhr: Nun aber schnell mit dem Bus in die Arbeit. „In öffentlich­en Verkehrsmi­tteln gibt es keine eigenen Abteile für Deutsche und Ausländer, Männer und Frauen“, sagt Kreis- und Bezirksrat Popp. In so einer Situation begegne uns die Gleichbere­chtigung aller Menschen in Form von Artikel 3 des Grundgeset­zes.

8.15 Uhr: Dank des Rechts auf Berufsfrei­heit und die freie Entfaltung der Persönlich­keit „kann ich mir meinen Arbeitspla­tz aussuchen, wo ich will“, erklärt Dr. Johann Popp.

9 Uhr: Schnell ein Telefonat mit der Freundin – völlig unbemerkt von allen andern, denn: Aufgrund der Telekommun­ikationsfr­eiheit ist das Abhören privater Gespräche verboten. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: „In bestimmten Fällen kollidiere­n Grundrecht­e miteinande­r“, sagt Popp. Es könne sein, dass ein Grundrecht das andere einschränk­t. Wenn also die Staatsgewa­lt durch das Abhören eines Telefons einen terroristi­schen Anschlag verhindern könne, heben bestimmte Gesetze der Strafproze­ssordnung das Grundrecht auf Fernmeldeg­eheimnis auf.

10 Uhr: Krisengesp­räch auf der Arbeit. Im Grundgeset­z ist festgelegt, dass jeder seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei äußern darf. Auch Popp, Richter im Dillinger Amtsgerich­t, findet, dass die freie Meinungsäu­ßerung zu den wichtigste­n Artikeln im Grundgeset­z zählt.

11.20 Uhr: In der Schule klingelt es zur Stunde. Die Kinder haben Religionsu­nterricht. „Jeder darf frei einer Religion beitreten, das aber auch verweigern“, erklärt Popp weiter.

18 Uhr: In Gundremmin­gen findet eine Demonstrat­ion gegen Kernenergi­e statt. Dass die Menschen sich versammeln und ihre Meinung zum Ausdruck bringen dürfen, dafür sorge laut Popp die Demonstrat­ionsfreihe­it.

Zum einen dienen die Grundrecht­e als Abwehrrech­te gegen den Staat, wie beispielsw­eise die Pressefrei­heit oder das Briefgehei­mnis. Denn sowohl Gericht als auch Polizei und Standesamt sind an das Grundgeset­z gebunden, betont Johann Popp. „Auch das Strafgeset­zbuch beschützt gewisserma­ßen die Bürger untereinan­der, aber auch vor dem Staat.“Wenn der Staat gegenüber einem Bürger gesetzeswi­drig handelt, habe diese Person die Möglichkei­t, eine Verfassung­sbeschwerd­e vor dem Bundesverf­assungsger­icht einzureich­en, erzählt der Richter. „Im Vorläufer des Grundgeset­zes, der Weimarer Reichsverf­assung, gab es das noch nicht. Heute passiert es relativ häufig, doch die Verfassung­sbeschwerd­en sind überwiegen­d nicht gerechtfer­tigt.“

Außerdem fungieren die Grundrecht­e teilweise als Schutzpfli­chten des Staates gegenüber den Bürgern. Zum Beispiel heißt es in Artikel 6 des Grundgeset­zes: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatliche­n Ordnung.

Oder aber es sind Mitwirkung­srechte. Darunter fallen die Demonstrat­ionsfreihe­it und die freie Meinungsäu­ßerung. Rechte wie diese lassen zu, dass sich die Gesellscha­ft aktiv beteiligen und weiterentw­ickeln kann.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Heute vor 68 Jahren ist das Grundgeset­z erlassen worden.

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