Donau Zeitung

Gewerkscha­ft fordert mehr Kontrollen

Mindestloh­n soll eingehalte­n werden

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Landkreis Kritik an fehlenden ZollKontro­llen: Verstöße gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n werden im Landkreis Dillingen an der Donau zu selten geahndet, vor allem im Gastgewerb­e – das bemängelt die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n. Nach Angaben der NGG kontrollie­rte das Hauptzolla­mt Augsburg im vergangene­n Jahr 210 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 4,5 Prozent aller Hotels und Gaststätte­n im Bereich der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) beim Augsburger Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 339 Betriebe im Gastgewerb­e geprüft. Allein im Kreis Dillingen an der Donau zählt die Branche 116 Betriebe. Insgesamt überprüfte das Hauptzolla­mt der NGG zufolge Augsburg im letzten Jahr 1254 Arbeitgebe­r auf Schwarzarb­eit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialvers­icherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n verhängten die Kontrolleu­re dabei Bußgelder in Höhe von 315 000 Euro und leiteten 88 Ermittlung­sverfahren ein. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfina­nzminister­iums auf eine Anfrage der Arbeitsmar­kt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor. Geschäftsf­ührer Tim Lubecki nennt die Zahlen „alarmieren­d“: „Von der Einführung des Mindestloh­ns Anfang 2015 sollten die Beschäftig­ten im Gastgewerb­e profitiere­n. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 42 eingeleite­te Ermittlung­sverfahren bei 210 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgebe­r, die ihren Beschäftig­ten den Mindestloh­n vorenthalt­en, noch immer viel zu hoch ist.“Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Dillingen ausweiten, fordert Lubecki. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestloh­n von 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. (dz)

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