Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen
Mindestlohn soll eingehalten werden
Landkreis Kritik an fehlenden ZollKontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Dillingen an der Donau zu selten geahndet, vor allem im Gastgewerbe – das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Augsburg im vergangenen Jahr 210 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 4,5 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Augsburger Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 339 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Dillingen an der Donau zählt die Branche 116 Betriebe. Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt der NGG zufolge Augsburg im letzten Jahr 1254 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 315 000 Euro und leiteten 88 Ermittlungsverfahren ein. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor. Geschäftsführer Tim Lubecki nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 42 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei 210 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Dillingen ausweiten, fordert Lubecki. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. (dz)