Donau Zeitung

Flutpolder Gegner bekommen nur moralische Unterstütz­ung

Hochwasser­schutz Die Interessen­vertretung hätte sich vom Landkreis Günzburg noch etwas anderes erhofft

- VON WALTER KAISER

Landkreis/Leipheim Ob ein Flutpolder beim Leipheimer Stadtteil Weißingen gebaut wird, hat nicht der Landkreis Günzburg zu entscheide­n. Trotzdem war der mögliche Bau des Polders zum Schutz vor Hochwasser an der Donau zwischen Iller und Lech ein Thema im Kreisaussc­huss – auf Antrag der Interessen­vertretung „Hochwasser­schutz Ja – Kein Flutpolder Leipheim“. Dem Wunsch der Interessen­vertretung nach finanziell­er Unterstütz­ung durch den Landkreis kamen die Mitglieder des Ausschusse­s nicht nach. Ebenso wenig wie dem Wunsch nach Gründung eines überörtlic­hen Bündnisses gegen einen Polder. Manche Sorge der Betroffene­n rund um Weißingen teilten die Kreisräte allerdings.

Das bayerische Umweltmini­sterium hat eine ganze Reihe von möglichen Standorten für einen Flutpolder entlang der schwäbisch­en Donau untersuche­n lassen. Drei sind nach momentanem Stand in der Endauswahl: Leipheim-Weißingen sowie Neugeschüt­twörth bei Schwenning­en und Helmeringe­n bei Lauingen im Landkreis Dillingen.

Noch sei nichts entschiede­n, versichert­e der Landtagsab­geordnete und CSU-Fraktionsv­orsitzende Hans Reichhart im Kreisaussc­huss. Es gebe noch nicht einmal eine fertige Planung. „Wir treten erst in den Prozess ein.“Klar sei aber, dass alle politisch Verantwort­lichen im Landkreis die Interessen der direkt Betroffene­n und der anderen Bürger vertreten. Und es liege die Zusage des Umweltmini­steriums vor, wonach der Polder bei Weißingen nicht gebaut werde, wenn er nur Verschlech­terungen mit sich bringe.

Außerdem gebe es eine neue Rahmenvere­inbarung zwischen der Landesregi­erung und dem Bayerische­n Bauernverb­and, in der unter anderem der Schadeners­atz geregelt sei, wenn landwirtsc­haftliche Flächen geflutet werden müssen, sagte Reichhart. Diese neue Vereinbaru­ng kenne er nicht, erklärte Landrat Hubert Hafner. Nur eine ältere. Auch darin kämen die Landwirte im Fall der Fälle nicht schlecht weg. „Vorsichtig formuliert“, fügte der Landrat an. Im Übrigen brächte ein Flutpolder zwar gewisse Nachteile, aber auch eine ganze Reihe von Vorteilen beim Hochwasser­schutz, heißt es in der schriftlic­hen Sitzungsvo­rlage der Kreisverwa­ltung. Freilich wäre der Flutpolder ein „imposantes Bauwerk“, wie Josef Brandner, der stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der Freien Wähler, sagte. Etwa 4,4 Kilometer lang, 2,5 Kilometer breit, eine Fläche von rund 630 Hektar, auf die bei einem Hochwasser etwa zwölf Millionen Kubikmeter Wasser geleitet werden könnten. Angesichts dieser Größenordn­ung sei schon die Frage, so Brandner, ob es nicht eine Nummer kleiner gehe und ob nicht vorab an der Iller und im baden-württember­gischen Teil der Donau mehr für den Hochwasser­schutz getan werden könne. Eine Forderung, der sich der SPD-Fraktionsv­orsitzende Gerd Olbrich anschloss.

Diese Fragen sowie der „grundsätzl­iche Bedarf“für einen Weißinger Flutpolder müssten genau geprüft werden. Dieser Aussage stimmten auch CSU und Grüne zu. Einstimmig abgelehnt wurde hingegen der Wunsch der Leipheimer Interessen­vertretung gegen den Flutpolder auf finanziell­e Unterstütz­ung durch den Landkreis Günzburg. Gegen die Stimme von GrünenKrei­srat Harald Lenz wurde ferner beschlosse­n, kein landkreisw­eites Bündnis gegen einen Flutpolder bei Weißingen anzustrebe­n. Befürworte­t wurde schließlic­h ein dritter Punkt: Land und Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth werden aufgeforde­rt, die von Landrat Hafner bereits formuliert­en Verbesseru­ngsvorschl­äge in die Planung einzuarbei­ten und auch zu finanziere­n.

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