Donau Zeitung

Aussprache mit der Ex eskaliert

Prozess Obwohl der 24-Jährige unter offener Bewährung steht, verfolgt er seine Verflossen­e mit dem Auto und schlägt sie. Warum jetzt auch ihrem Vater ein Verfahren drohen könnte

- VON KATHARINA INDRICH

Landkreis Wenn eine Beziehung scheitert, ist das fast immer schmerzhaf­t. Meistens geht es nicht ohne Streit auseinande­r. Manchmal artet das Ganze auch aus. So wie bei einem 24-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen. Der wollte nach dem Beziehungs­ende unbedingt noch einmal mit seiner heute 18-jährigen Ex-Freundin sprechen. Ein Wunsch, der den jungen Mann, der unter zwei offenen Bewährunge­n stand, nun drohte, ins Gefängnis zu bringen.

Denn laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft war der Gesprächsv­ersuch im Dezember 2015 gehörig eskaliert. Die warf ihm vor, mit seinem Auto erst dem Fahrzeug, in dem seine Exfreundin mit deren Vater und einer Freundin saß, hinterherg­efahren zu sein, den Wagen dann beim Überholen geschnitte­n und zum Anhalten gezwungen zu haben. Als ihn seine Verflossen­e nach der Aktion zur Rede stellen wollte und ausstieg, gerieten die beiden derart aneinander, dass er ihr schließlic­h eine Ohrfeige verpasste. Und trat dann noch aus lauter Wut eine Delle in das Auto des Vaters.

Doch damit nicht genug. Kurze Zeit später soll der Mann laut Anklage in Hausen noch einmal auf das Auto mit den drei Insassen getroffen sein. Dort habe er sich dann an dessen Heck geklemmt, immer wieder aufgeblend­et und sei so dicht aufgefahre­n, dass der Vater beschleuni­gen musste.

Im Prozess gab sich der Angeklagte, der sechs Vorstrafen aufzuweise­n hat, reumütig. Er habe einfach nicht akzeptiere­n können, dass die fast zweijährig­e Beziehung nun zu Ende sein sollte. Deshalb habe er den Vater der Ex auf dem Handy angerufen, um herauszufi­nden, wo sie steckt. Der habe ihr schließlic­h verraten, dass man auf dem Weg nach Hausen sei. „Er hat gemeint, er fährt ein bisschen dezenter“, so der Angeklagte, der an diesem Abend gleich losfuhr. Es könne schon möglich sein, dass er im Eifer des Gefechtes etwas aufgefahre­n sei, als er zu ihnen aufschloss. Doch bewusst ausgebrems­t habe er den Wagen des Vaters nach dem Überholman­över nicht, sondern sich dann lediglich an den Fahrbahnra­nd gestellt. Die Aussprache habe dann überhaupt nicht so funktionie­rt, wie er sich das eigentlich vorgestell­t hatte. „Wir sind gleich aufeinande­r losgegange­n und haben uns angeschrie­ben. Irgendwann war es mir dann zu viel und ich habe ihr eine gegeben. Dann ist mir aufgefalle­n: Das war jetzt eine Situation, die war mal wieder sehr intelligen­t.“Besonders mit Blick auf die offene Bewährung.

Eigentlich wollte er es deshalb dabei bewenden lassen, als der Vater der Exfreundin weiterfuhr. „Aber dann hatte ich ein Egoproblem und gedacht: Das kann ich immer noch nicht auf mir sitzen lassen.“So kam es, dass er dem Auto später noch einmal hinterherf­uhr. Ob er dabei die Lichthupe betätigte, konnte er nicht mehr sagen. Auch nicht, ob er bewusst aufgefahre­n war. „Ich wollte definitiv auf mich aufmerksam machen, aber nicht, dass er sich im Acker überschläg­t.“Schließlic­h habe er es dann aber doch gelassen.

Die Aussage des Vaters seiner Exfreundin war dann eine faustdicke Überraschu­ng. Denn der stellte im Prozess vor Richterin Beate Bernard die Sache ganz anders dar, als damals bei der Polizei. Damals habe er in seiner Rage nicht die Wahrheit gesagt, so der 46-Jährige. So sei das Treffen auf der Straße ja am Telefon ausgemacht worden. Ein Ausbremsen habe es nicht gegeben und auch der Schlag für seine Tochter sei halb so wild gewesen. „Das war wie eine Biene, die gestochen hat.“Möglicherw­eise sei die Backe auch durch die Kälte erst so rot geworden, wie auf den Polizeifot­os erkennbar. Auch später, in Hausen, sei er sicher nicht genötigt worden. Der Angeklagte habe sich entschuldi­gt, die Autotür ersetzt. Und ihm erst kürzlich beim Küchenaufb­au geholfen. Die Tochter und ihre Freundin bestätigte­n im wesentlich­en seine Aussage. Allerdings, so die Tochter und ihre Freundin, sei der 24-Jährige ihnen in Hausen durchaus nah aufgefahre­n, wodurch der Vater schneller wurde.

So blieben für den jungen Mann schließlic­h Körperverl­etzung und eine Nötigung im Raum stehen. Und die große Frage: Gibt es noch einmal eine Bewährung? Spitz auf Knopf stehe es da, so der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft in seinem Plädoyer. „Aber mit Hängen und Würgen kann man ihm noch eine letzte Chance geben.“So sah es auch Richterin Beate Bernard. Sie verurteilt­e ihn unter Einbeziehu­ng eines früheren Urteils zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Für ihn sprach unter anderem, dass er sich entschuldi­gt hatte, dass die Opfer kein Interesse an der Strafverfo­lgung mehr hatten, dass er erfolgreic­h ein zehnmonati­ges Antiaggres­sionstrain­ing absolviert und den Schaden reguliert hat. Als das Urteil fiel, schlug sich der junge Mann erleichter­t die Hände vors Gesicht und atmete tief aus. „Jetzt kann ich endlich wieder schlafen“, sagte er. Den Vater seiner Exfreundin könnte nun aber selbst ein Verfahren erwarten. Wegen falscher Verdächtig­ung.

 ?? Foto: Jens Büttner/dpa ?? Ein 24 Jähriger aus dem Landkreis Dillingen stand nun vor Gericht. Er wollte sich mit seiner Ex Freundin ausspreche­n. Stattdesse­n soll er dem Auto, in dem sie saß, den Weg abgeschnit­ten haben oder ganz dicht auf den Wagen aufgefahre­n sein und sie...
Foto: Jens Büttner/dpa Ein 24 Jähriger aus dem Landkreis Dillingen stand nun vor Gericht. Er wollte sich mit seiner Ex Freundin ausspreche­n. Stattdesse­n soll er dem Auto, in dem sie saß, den Weg abgeschnit­ten haben oder ganz dicht auf den Wagen aufgefahre­n sein und sie...

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