Gut Ausgebildete werden abgeschoben
Zum Artikel „Wie lang kann er Senioren noch ein Lächeln schenken?“vom 11. Juli: Schafiuallah ist kein Einzelfall der von uns Betreuten. Derzeit schließen fünf Flüchtlinge ihre Ausbildung zum Altenpflegehelfer ab. Sie kommen alle aus Staaten mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit oder gar aus dem Senegal. Mit Engagement haben sie vor zwei Jahren ihre Ausbildung begonnen und sich, obwohl sie schlechte Voraussetzungen bezüglich der schulischen Vorbildung hatten, durchgekämpft. Zurzeit legen sie die Prüfungen ab und werden sie wohl bestehen. Arbeitsplätze sind nicht das Problem, sondern die Beschäftigungserlaubnisse. Eine Helferin, die zwei von ihnen betreut, sagte mir (sinngemäß): Auf der Ausländerbehörde sagte man mir, ja, der eine wird wohl eine Genehmigung erhalten, weiter die Altenpfleger-Ausbildung zu machen, der andere wird kaum eine Chance haben. Dies ist Realität in Bayern. Mehrere afghanische junge Männer mit gutem Schulabschluss haben Ausbildungsverträge in Aussicht. Sie haben gerade den Bescheid des BAMF bekommen, dass sie keine Anerkennung erhalten, und klagen dagegen.
Obwohl der Bescheid des BAMF durch die Klage weder rechtsnoch bestandskräftig ist, wird damit eine momentane Nichterteilung der Genehmigung begründet. Bei den kurzfristigen Beschäftigungserlaubnissen für sogenannte Geduldete ist es ähnlich. Zurzeit erhalten sie ihre Ablehnungen und unmittelbar danach folgt die Entziehung oder Nichtverlängerung der Beschäftigungserlaubnis. Sie fallen dann wieder den Sozialkassen zur Last. Da sind Flüchtlinge dabei, die schon über drei Jahre hier sind.
Sinnvoll wäre es, diese Menschen bis zu ihrer Ausreise arbeiten zu lassen, nur: Sie dürfen nicht. Hat sich schon jemand ernsthaft damit beschäftigt, wie die ca. 500000 Abgelehnten in Deutschland in ihre Heimatländer gebracht werden sollen? Ein Großteil der Aussagen unserer Politiker ist Wahlkampfgetöse und nicht realitätsorientiert. Georg Schrenk,