Donau Zeitung

Wenn man einen toten Vogel findet

Landesbund gibt Tipps

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Dillingen Anlässlich des Fundes eines Rotmilans, der vor einigen Wochen bei Kicklingen, Landkreis Dillingen, durch das verbotene Insektizid „Carbofuran“qualvoll verendet ist (wir berichtete­n), wenden sich Reimut Kayser, Kreisvorsi­tzender des Landesbund­es für Vogelschut­z (LBV), und Georg Holzheu, Artenschut­zreferent des NABU Zöschingen, an die Bürger des Landkreise­s. Sie beziehen sich dabei auf ein Informatio­nsblatt der Polizeidir­ektion Oberpfalz: Wenn illegale Verfolgung­en oder Tötungen von geschützte­n Tieren festgestel­lt werden, etwa durch Auffinden eines Kadavers, von Giftködern oder illegalen Fallen, wie etwa Tellereise­n oder Schlingen, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Keine Spuren vernichten, sondern sofort die Polizei unter der Rufnummer 110 informiere­n. An Ort und Stelle bleiben, bis die Polizei eingetroff­en ist. Zeugen sollten die Sachlage so gut wie möglich fotografie­ren, dabei aber weder Tiere noch Köder oder Fallen berühren. Die Bilder sollten im Anschluss der Polizei zur Verfügung gestellt werden. R. Kayser und G. Holzheu weisen noch auf Folgendes hin: Zusätzlich ist möglichst bald der zuständige Jagdpächte­r zu verständig­en. Tote Tiere dürfen nur mit dessen Einverstän­dnis entfernt oder zu einer tierärztli­chen Untersuchu­ng gebracht werden. (pm)

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