Wenn man einen toten Vogel findet
Landesbund gibt Tipps
Dillingen Anlässlich des Fundes eines Rotmilans, der vor einigen Wochen bei Kicklingen, Landkreis Dillingen, durch das verbotene Insektizid „Carbofuran“qualvoll verendet ist (wir berichteten), wenden sich Reimut Kayser, Kreisvorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), und Georg Holzheu, Artenschutzreferent des NABU Zöschingen, an die Bürger des Landkreises. Sie beziehen sich dabei auf ein Informationsblatt der Polizeidirektion Oberpfalz: Wenn illegale Verfolgungen oder Tötungen von geschützten Tieren festgestellt werden, etwa durch Auffinden eines Kadavers, von Giftködern oder illegalen Fallen, wie etwa Tellereisen oder Schlingen, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Keine Spuren vernichten, sondern sofort die Polizei unter der Rufnummer 110 informieren. An Ort und Stelle bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist. Zeugen sollten die Sachlage so gut wie möglich fotografieren, dabei aber weder Tiere noch Köder oder Fallen berühren. Die Bilder sollten im Anschluss der Polizei zur Verfügung gestellt werden. R. Kayser und G. Holzheu weisen noch auf Folgendes hin: Zusätzlich ist möglichst bald der zuständige Jagdpächter zu verständigen. Tote Tiere dürfen nur mit dessen Einverständnis entfernt oder zu einer tierärztlichen Untersuchung gebracht werden. (pm)