Rolle rückwärts: Dillinger Rat stimmt Kiesabbau zähneknirschend zu
Debatte Vor einem Jahr hat das Gremium der geplanten Ausbeute bei Kicklingen noch eine heftige Abfuhr erteilt
Dillingen Genau ein Jahr ist es her, dass der Dillinger Stadtrat dem geplanten Kiesabbau bei Kicklingen eine Abfuhr erteilt hat. Im Planfeststellungsverfahren „Kiesgewinnung Gramenda-Seen“verweigerten die Räte dem Projekt der Höchstädter Firma Kiesa Quetschwerk ihre Zustimmung. Östlich der Staatsstraße zwischen Höchstädt und Binswangen soll in der Nähe des Kicklinger Reiterhofs in einem Zeitraum von fünf bis acht Jahren auf einer Fläche von 19,2 Hektar Kies abgebaut werden. Zwei Landschaftsseen mit einer Fläche von 10,8 und 6,3 Hektar sollen dabei entstehen. Mit einer Ausbeute von fast einer Million Kubikmeter Kiessand wird gerechnet. Er soll auf dem Kiesa-Betriebsgelände in Höchstädt aufbereitet werden. Die Erschließung ist im Süden des Abbaugebiets geplant, dort gibt es bereits eine Linksabbiegespur zum Reiterhof, den einige Räte durch den Kiesabbau in seiner Existenz gefährdet sahen.
Der Leitende Verwaltungsdirektor Bernd Nicklaser hatte damals schon in der Debatte darauf hingewiesen, dass der Stadtrat den Kiesabbau nicht ablehnen könne und das gemeindliche Einvernehmen erteilen müsse. Der Grund: Der Regionale Planungsverband Augsburg hat auf dem Areal an der Staatsstraße zwischen Binswangen und Höchstädt ein Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Dillingen habe deshalb auf diesem Areal nicht die Planungshoheit. „Der Ober sticht hier den Unter“, erklärte Nicklaser. Dennoch ließen die Dillinger Stadträte die Muskeln spielen und erteilten das Einvernehmen nicht.
Diesen Montag gab es nun die Rolle rückwärts. Das Dillinger Landratsamt hatte das Gremium dazu aufgefordert, seine Position zu begründen oder das Einvernehmen zu erteilen. Ein Schallschutzgutachten habe ergeben, dass die Lärmschutzwerte beim Kiesabbau eingehalten werden, informierte Nicklaser. Dies soll auch der Einsatz eines neuen Eimerkettenbaggers sicherstellen. Die Forderung der Wiederverfüllung der Seen – die Fläche könnte danach wieder landwirtschaftlich genutzt werden – sei ins Leere gegangen, sie entspreche nicht den Zielvorgaben des Regionalplans. Die Verfüllung sei nur weiter nördlich in Richtung Höchstädt im Wiesenbrütergebiet vorgesehen. Und auch mit der Forderung, den Kies von Norden her abzubauen und nicht über die Zufahrtsstraße im Süden beim Reiterhof, konnte sich der Stadtrat nicht durchsetzen. Dazu bräuchte es nach Informationen unserer Zeitung eine weitere Linksabbiegespur auf der Staatsstraße. Oberbürgermeister Frank Kunz (CSU) zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass es bei der Erschließung des Abbaugebietes unabhängig von den rechtlichen Vorgaben noch zu einem Konsens zwischen dem Kiesunternehmer und dem Reiterhof kommen könnte. Möglicherweise, so Kunz, könne die Firma die Kiesabbauflächen diagonal erschließen. Der Abstand zum Reiterhof würde dadurch größer.
Dietmar Reile (CSU) kritisierte den Regionalen Planungsverband erneut heftig wegen der Ausbeute im Donauried. Es dürften „nicht nur die Einzelinteressen von ein paar Kiesunternehmern bedient werden“. Georg Schrenk (FW) war derselben Ansicht: „Man spricht vom Erhalt der Donauauen, und dann baggert man sie aus. Dieser Baggerei muss endlich ein Ende gesetzt werden.“Karl Schneider (Umland) hielt es ebenfalls für bedenklich, dass er vom Regionalen Planungsverband zur Zustimmung gezwungen werde. Zweiter Bürgermeister Franz Jall (CSU) sagte: „Wir wollen dort keinen Kiesabbau.“Dennoch habe die Stadt keine Handhabe dagegen. Dies bestätigte Albrecht Witte (SPD). „Wir haben die Folterwerkzeuge gezeigt, aber wenig erreicht“, sagte Witte. Wenn der Pferdehofbesitzer rechtlich gegen den Kiesabbau vorgehe, dann wünsche er ihm alles Gute. Dritter Bürgermeister Peter Graf sagte: „Wir müssen leider zustimmen.“Der Kiesabbau sei bedenklich. Oberbürgermeister Frank Kunz (CSU) erinnerte daran, dass sich der Dillinger Stadtrat klar dagegen positioniert habe.
Das Einvernehmen erteilten die Stadträte schließlich einstimmig und zähneknirschend. Im Beschluss wird festgehalten, dass dies keine freie Entscheidung gewesen sei.
Gibt es bei der Erschließung einen Konsens?