Donau Zeitung

Das sind die Hauptakteu­re im Stuttgarte­r Diesel Streit

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Die Landesregi­erung Bis 31. Au gust muss die grün schwarze Lan desregieru­ng in Baden Württember­g den Luftreinha­lteplan für Stuttgart überarbeit­en. Obwohl die Autoherste­ller wegen der Kartellvor­würfe viel Ver trauen eingebüßt haben, setzt Minister präsident Winfried Kretschman­n (Grüne) weiter auf den Dialog mit den Hersteller­n. Die sollen ältere Diesel fahrzeuge nachrüsten, um für bessere Luft in Stuttgart zu sorgen. Weil die Branche in geheimen Zirkeln Details der Diesel Abgasreini­gung abgespro chen haben soll, steht Kretschman­n in seiner Partei unter Druck. Der Regie rungschef verschärft deshalb vor dem länderüber­greifenden Autogipfel am 2. August die Tonlage.

Die Automobili­ndustrie Erst nach der Androhung von Fahrverbot­en für ältere Diesel Pkw kamen die deutschen Hersteller in die Gänge. Daimler, Audi und Porsche handelten mit dem baden württember­gischen Verkehrs minister Winfried Hermann eine Nach rüstungslö­sung für Fahrzeuge mit Euro 5 aus. Bisher blieb die Branche nachprüfba­re Angaben zur Senkung der Schadstoff­belastung schuldig. In der vergangene­n Woche kündigte Daim ler freiwillig eine Überarbeit­ung der Mo torsteueru­ng an und nannte Gesamt kosten von 220 Millionen Euro. Kritiker zweifeln, ob die Schadstoff­e sinken.

Die Richter Nach über zehnjährig­em juristisch­em Tauziehen geht den Richter die Geduld zu Ende. Zuerst hat in Düsseldorf ein Gericht im letzten Herbst Fahrverbot­e als geeignetes Mit tel zur Senkung der Luftschads­toffe eingestuft. Das Urteil liegt derzeit beim Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zur Überprüfun­g. Der Stuttgarte­r Ver waltungsri­chter Wolfgang Kern hat unnachsich­tig die bisherigen Pläne der Landesregi­erung zur Verbesseru­ng der Luft in Stuttgart zerpflückt. Es könn te gut sein, dass Kerns Urteil auch in Leipzig zur Prüfung landet.

Der Kläger Die Deutsche Umwelthil fe (DUH) hat im Kampf gegen den Dieselmoto­r ein publikumsw­irksames Kampagnent­hema gefunden. Auch in Stuttgart hat die DUH die Klage beim Verwaltung­sgericht erhoben. (pre)

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