Höchstädt erhöht Gebühren
Stadtrat Änderungen bei Bestattungen, Entwässerung und Abwasser
Höchstädt Die Bestattungsgebühren in den Stadtteilen Deisenhofen, Oberglauheim und Schwennenbach ändern sich. Künftig, so hat es der Höchstädter Stadtrat bei seiner Sitzung am Montagabend beschlossen, soll die Grabnutzungsdauer von 15 Jahren auf 300 Euro festgelegt werden. Für den Einsatz eines Sargversenkungsgerätes werden ab jetzt 45 Euro abgerechnet. Der Stadtrat beschloss beide Summen einstimmig. Keine Nachfragen hatten die Räte zu den neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerung und Wasserabgabe – weil, so erläuterte es Kämmerer Bernhard Veh, im Finanzausschuss alle Daten und Fakten durchgearbeitet worden sind. Den Änderungen liegen die Feststellungen im Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) Oktober 2016 vor. Darin steht, das bisher in einer Abwassergebührenkalkulation nicht nachgewiesen ist, inwieweit der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung die Erheblichkeitsgrenze übersteigt. Würde diese Grenze überschritten, müsste die Abwassergebühr zwingend in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgesplittet werden.
Die Stadt hat aus diesem Grunde den BKPV mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, wie Kämmerer Veh auf Nachfrage erklärt. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erheblichkeitsgrenze nicht überschritten ist, weswegen insofern ein Gebührensplitting nicht erforderlich wäre. Gleichwohl müsse bei unterschiedlichen Einleitungsvorteilen eine Gebührenabstufung erfolgen, weil beispielsweise bei vielen Grundstücken im Stadtgebiet keine Möglichkeit besteht, das Oberflächenwasser in die städtische Kanalisation einzuleiten – es muss auf dem Grundstück versickert werden. In diesen Fällen müssen die Grundstückseigentümer einen Sickerschacht vorhalten und dauerhaft unterhalten, so Veh. Das Gutachten schlägt für einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren folgende Abwassergebührenregelung vor: bei Einleitung von Schmutz und Regenwasser: 1,60 Euro/Kubikmeter (rückwirkend ab 1.1.2017) und 1,90 Euro/Kubikmeter (ab 1.1.2018); bei Einleitung nur von Schmutzwasser: 1,42 Euro/Kubikmeter (rückwirkend ab 1.1.2017, ohne Regenwasser), 1,60 Euro/Kubikmeter (ab 1.1.2018); Gleichzeitig wurden auch die Grundgebühren zum teils kräftig angehoben. neu kalkuliert. Ein Beispiel: Bislang waren bis 16 Kubik 36,84 Euro pro Jahr fällig, im nächsten Jahr sind es dann 120 Euro.
Von der aktuellen Rechtslage ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Höchstädt betroffen. Künftig, so teilt es Bernhard Veh schriftlich mit, ändert sich, dass bei bebauten Grundstücken im Außenbereich als zulässige Geschossfläche die Geschossfläche der vorhandenen Bebauung gelte. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln, steht es in der Satzung. Kellergeschosse werden mit der vollen Fläche herangezogen, Dachgeschosse nur, wenn sie ausgebaut sind.
Gebäude, die keinen Bedarf nach Anschluss auslösen, werden nicht herangezogen. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und so weit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (mit pm)