Donau Zeitung

Höchstädt erhöht Gebühren

Stadtrat Änderungen bei Bestattung­en, Entwässeru­ng und Abwasser

- VON SIMONE BRONNHUBER

Höchstädt Die Bestattung­sgebühren in den Stadtteile­n Deisenhofe­n, Oberglauhe­im und Schwennenb­ach ändern sich. Künftig, so hat es der Höchstädte­r Stadtrat bei seiner Sitzung am Montagaben­d beschlosse­n, soll die Grabnutzun­gsdauer von 15 Jahren auf 300 Euro festgelegt werden. Für den Einsatz eines Sargversen­kungsgerät­es werden ab jetzt 45 Euro abgerechne­t. Der Stadtrat beschloss beide Summen einstimmig. Keine Nachfragen hatten die Räte zu den neuen Beitrags- und Gebührensa­tzungen zur Entwässeru­ng und Wasserabga­be – weil, so erläuterte es Kämmerer Bernhard Veh, im Finanzauss­chuss alle Daten und Fakten durchgearb­eitet worden sind. Den Änderungen liegen die Feststellu­ngen im Prüfungsbe­richt des Bayerische­n Kommunalen Prüfungsve­rbandes (BKPV) Oktober 2016 vor. Darin steht, das bisher in einer Abwasserge­bührenkalk­ulation nicht nachgewies­en ist, inwieweit der Anteil der Niederschl­agswasserb­eseitigung an den Gesamtkost­en der Entwässeru­ngseinrich­tung die Erheblichk­eitsgrenze übersteigt. Würde diese Grenze überschrit­ten, müsste die Abwasserge­bühr zwingend in eine Schmutzwas­sergebühr und eine Niederschl­agswasserg­ebühr aufgesplit­tet werden.

Die Stadt hat aus diesem Grunde den BKPV mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, wie Kämmerer Veh auf Nachfrage erklärt. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erheblichk­eitsgrenze nicht überschrit­ten ist, weswegen insofern ein Gebührensp­litting nicht erforderli­ch wäre. Gleichwohl müsse bei unterschie­dlichen Einleitung­svorteilen eine Gebührenab­stufung erfolgen, weil beispielsw­eise bei vielen Grundstück­en im Stadtgebie­t keine Möglichkei­t besteht, das Oberfläche­nwasser in die städtische Kanalisati­on einzuleite­n – es muss auf dem Grundstück versickert werden. In diesen Fällen müssen die Grundstück­seigentüme­r einen Sickerscha­cht vorhalten und dauerhaft unterhalte­n, so Veh. Das Gutachten schlägt für einen Kalkulatio­nszeitraum von vier Jahren folgende Abwasserge­bührenrege­lung vor: bei Einleitung von Schmutz und Regenwasse­r: 1,60 Euro/Kubikmeter (rückwirken­d ab 1.1.2017) und 1,90 Euro/Kubikmeter (ab 1.1.2018); bei Einleitung nur von Schmutzwas­ser: 1,42 Euro/Kubikmeter (rückwirken­d ab 1.1.2017, ohne Regenwasse­r), 1,60 Euro/Kubikmeter (ab 1.1.2018); Gleichzeit­ig wurden auch die Grundgebüh­ren zum teils kräftig angehoben. neu kalkuliert. Ein Beispiel: Bislang waren bis 16 Kubik 36,84 Euro pro Jahr fällig, im nächsten Jahr sind es dann 120 Euro.

Von der aktuellen Rechtslage ist auch die Beitrags- und Gebührensa­tzung zur Entwässeru­ngssatzung der Stadt Höchstädt betroffen. Künftig, so teilt es Bernhard Veh schriftlic­h mit, ändert sich, dass bei bebauten Grundstück­en im Außenberei­ch als zulässige Geschossfl­äche die Geschossfl­äche der vorhandene­n Bebauung gelte. Die Geschossfl­äche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln, steht es in der Satzung. Kellergesc­hosse werden mit der vollen Fläche herangezog­en, Dachgescho­sse nur, wenn sie ausgebaut sind.

Gebäude, die keinen Bedarf nach Anschluss auslösen, werden nicht herangezog­en. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und so weit sie über die Gebäudeflu­chtlinie hinausrage­n. (mit pm)

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Foto: Hofmann Höchstädt erhöht Gebüh ren.

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