Donau Zeitung

Was bei Hagelschäd­en zu tun ist

Wetter So kommen Versichert­e nach dem Unwetter im Landkreis zu ihrem Geld

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Landkreis Millionen von Hagelkörne­rn gingen am Sonntagnac­hmittag im Kreis Dillingen nieder und hinterließ­en in manchen Straßen ein Bild der Verwüstung: Hagelkörne­r durchschlu­gen Autoscheib­en und manche Fenster. Besonders betroffen von dem Hagelschla­g waren Autodächer.

Jetzt steht die Schadensre­gulierung durch die Versicheru­ngen an. Die Versicheru­ngskaufleu­te sind vorbereite­t auf schnelle Geldbescha­ffung für die Mitbürger. Bei Autos, die durch Hagelkörne­r beschädigt wurden, ist das relativ unproblema­tisch, berichtet Karl Aumiller aus Dillingen, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK): „Solche Fälle sind Teilkasko-Sturmschäd­en. Die Teilkaskov­ersicherun­g zahlt, zwar abzüglich einer vereinbart­en Selbstbete­iligung, aber ohne Rabattrück­stufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuende­n Versicheru­ngsvermitt­lern zügig gemeldet wird. Dann können die Schäden zeitnah repariert werden.“Hagelschla­g geht häufig mit Gewitter einher. Dabei können Sturmböen der Windstärke 8 und mehr entstehen, was Windgeschw­indigkeite­n von über 62 Stundenkil­ometern entspricht. Dann sind für Häuserschä­den die Gebäude- und für Wohnräume die Hausratver­sicherunge­n für den Schadenser­satz zuständig.

Wenn Fenstersch­eiben zertrümmer­t wurden, ersetzt sie in der Regel die Gebäudever­sicherung oder bei Mietern die Hausratver­sicherung. Hauseigent­ümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekom­men sind, sollten ihr Hausdach mustern. „Gerade bei Hagelschla­g sind Dächer und die darauf montierten Solaranlag­en einem enormen ‚Beschuss‘ ausgesetzt“, sagt Aumiller. „Zertrümmer­te, verschoben­e oder gerissene Dachziegel können daher als Hagelschäd­en geltend gemacht werden, die vom Dachdecker auf Kosten der Gebäudever­sicherung repariert werden.“

In der Regel ist die Gebäudever­sicherung auch für beschädigt­e Fotovoltai­k-Anlagen zuständig und ersetzt die Schäden. Falls man unsicher ist, sollte man ein Gespräch mit dem betreuende­n Versicheru­ngsvermitt­ler führen. Ein Fernglas leistet bei einer ersten Inaugensch­einnahme der Schäden gute Dienste und ist ungefährli­cher als eine persönlich­e Inspektion auf dem Dach. Landwirte, deren Ernte in Mitleidens­chaft gezogen wurde, benötigen eine sogenannte Hagelversi­cherung, um Schadenser­satz zu erhalten. Übrigens sind auch Schäden an getragener Kleidung (etwa durch Sturz in der Gewitterbö­e) von der Hausratver­sicherung zu zahlen.

Was auch immer der Hagelschla­g anrichtete, das oberste Gebot für Geschädigt­e ist nach den Worten von Karl Aumiller: „Einfach alle Schäden melden, Fotos von frischen Schäden sind hilfreich, und dann den betreuende­n Versicheru­ngskaufleu­ten die Geldbescha­ffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissen­e Antennen und andere Außenanlag­en mitversich­ert sind, können sie meist schneller feststelle­n als ein Geschädigt­er.“(pm)

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