Was bei Hagelschäden zu tun ist
Wetter So kommen Versicherte nach dem Unwetter im Landkreis zu ihrem Geld
Landkreis Millionen von Hagelkörnern gingen am Sonntagnachmittag im Kreis Dillingen nieder und hinterließen in manchen Straßen ein Bild der Verwüstung: Hagelkörner durchschlugen Autoscheiben und manche Fenster. Besonders betroffen von dem Hagelschlag waren Autodächer.
Jetzt steht die Schadensregulierung durch die Versicherungen an. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Bei Autos, die durch Hagelkörner beschädigt wurden, ist das relativ unproblematisch, berichtet Karl Aumiller aus Dillingen, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Solche Fälle sind Teilkasko-Sturmschäden. Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schäden zeitnah repariert werden.“Hagelschlag geht häufig mit Gewitter einher. Dabei können Sturmböen der Windstärke 8 und mehr entstehen, was Windgeschwindigkeiten von über 62 Stundenkilometern entspricht. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude- und für Wohnräume die Hausratversicherungen für den Schadensersatz zuständig.
Wenn Fensterscheiben zertrümmert wurden, ersetzt sie in der Regel die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung. Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten ihr Hausdach mustern. „Gerade bei Hagelschlag sind Dächer und die darauf montierten Solaranlagen einem enormen ‚Beschuss‘ ausgesetzt“, sagt Aumiller. „Zertrümmerte, verschobene oder gerissene Dachziegel können daher als Hagelschäden geltend gemacht werden, die vom Dachdecker auf Kosten der Gebäudeversicherung repariert werden.“
In der Regel ist die Gebäudeversicherung auch für beschädigte Fotovoltaik-Anlagen zuständig und ersetzt die Schäden. Falls man unsicher ist, sollte man ein Gespräch mit dem betreuenden Versicherungsvermittler führen. Ein Fernglas leistet bei einer ersten Inaugenscheinnahme der Schäden gute Dienste und ist ungefährlicher als eine persönliche Inspektion auf dem Dach. Landwirte, deren Ernte in Mitleidenschaft gezogen wurde, benötigen eine sogenannte Hagelversicherung, um Schadensersatz zu erhalten. Übrigens sind auch Schäden an getragener Kleidung (etwa durch Sturz in der Gewitterböe) von der Hausratversicherung zu zahlen.
Was auch immer der Hagelschlag anrichtete, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach den Worten von Karl Aumiller: „Einfach alle Schäden melden, Fotos von frischen Schäden sind hilfreich, und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.“(pm)