„In Pilskneipen könnte man das Rauchverbot lockern“
Nichtraucherschutz Sieben Jahre nach dem Schlussstrich: Eine Bilanz von Experten und Gastronomen aus dem Landkreis
Landkreis Was, schon so lange her? Seit August 2010 gilt in Bayern das Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen. Wir haben Experten und Gastronomen im Landkreis gefragt, wie sie heute – sieben Jahre später – darüber denken.
Dr. Uta-Maria Kastner vom Gesundheitsamt in Dillingen findet das Rauchverbot gut – vor allem für die, die durch den Passivrauch gefährdet wurden. „Die Regelung ist sinnvoll, da der Tabakrauch vor allem in geschlossenen Räumen ein gefährlicher Luftverschmutzer ist. Deshalb ist es auch in eigenem Interesse, in der eigenen Wohnung oder im Auto nicht zu rauchen“, erklärt Dr. Kastner.
Die größten Auswirkungen hatte das Verbot für die Gastwirte und Kneipenbesitzer. Matthias Stutzmüller, Betreiber des Kings Road Pubs in Dillingen, erzählt: „Mittlerweile haben sich die Gäste damit abgefunden, und es ist selbstverständlich für sie, dass innen nicht mehr geraucht werden darf.
Das Klima in der Gaststätte ist natürlich auch besser.“Auch wenn es für eine reine Bierkneipe eigentlich dazu gehöre, nebenher die ein oder andere Zigarette zu rauchen, sei es kein größeres Problem, meint Stutzmüller. „Die Raucher können ja nach draußen gehen.“Insgesamt findet er also das Gesetz sinnvoll. Auch im Lucaffé in Dillingen halten sich die Gäste daran. Die Betreiber setzten außerdem auf praktische Lösungen. „Raucher können vor dem Lokal sitzen, bei schlechtem Wetter wird eine Markise ausgefahren“, erzählt Meik Graf-Kamberger, Mitarbeiter des Cafés. Allgemein werde die Regelung positiv angenommen, und auch das Personal sei froh, wenn in den Räumen nicht geraucht wird. Isabell Zikeli, Besitzerin von Isa’s Café in Wertingen, kennt es gar nicht anders: „In einem Café, in dem gefrühstückt wird, ist es nicht passend, wenn geraucht wird.“
Anders fällt die Meinung im Bierbrunnen in Lauingen aus . „In Speiselokalen ist das Verbot okay. In Pilskneipen, könnte man das Verbot ein bisschen auflockern“, sagt Sabine Neuburger, Mitarbeiterin im Bierbrunnen, und lacht. Die Gäste halten sich aber trotzdem an das Rauchverbot. Verena Rössle, Mitarbeiterin des Catina Castell ist der gleichen Meinung.
Nicht nur Gaststätten sind vom Verbot betroffen, auch in Schulen ist bundesweit das Rauchen nicht erlaubt. „Erwachsene dürfen selbst entscheiden, ob sie rauchen oder nicht, da sie die Risiken kennen. Der Gesetztgeber entscheidet aber darüber, wann und wo andere Menschen, speziell Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum geschützt werden müssen“, so Dr. Kastner. Die Altersgrenze an Zigarettenautomaten sei ebenfalls wichtig, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Vor allem bei Kinder könne es passieren, dass sie durch passives Rauchen Schäden erleiden.