Bürgerbegehren: Syrgenstein will es wissen
Stimmen 1000 Unterschriften wurden gegen das Wohnprojekt in Landshausen gesammelt. Jetzt gibt es ein Ratsbegehren
Syrgenstein Die Syrgensteiner dürfen im Herbst gleich zwei Mal wählen: Am 24. September ist Bundestagswahl, am 22. Oktober wird über das geplante Wohnbauprojekt in Landshausen abgestimmt. Das wurde in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend beschlossen.
Diese fand ausnahmsweise in der Syrgensteiner Bachtalhalle statt. Das Interesse war wie erwartet groß: Etwa 100 Zuschauer kamen.
Sie informierte Bürgermeister Bernd Steiner zuerst über den Hintergrund des Projektes. So hatte die Gemeinde zuerst geplant, das Grundstück in Landshausen, das ihr gehört, zu bebauen. Doch dann stiegen die Baupreise an – und es tat sich eine Alternative auf: ein bayerisches Förderprogramm. 15 Wohnungen mit Platz für maximal 84 Menschen, anerkannte Asylbewerber und sozial Schwache, will der Freistaat realisieren. Ein Drittel davon kann die Gemeinde vermieten. Der Gemeinderat hatte dem zugestimmt. Es wird einen Erbbaupachtvertrag zwischen Gemeinde und Freistaat geben, der über zehn Jahre läuft und um fünf verlängert werden kann, Details sind noch offen.
Dennoch hat sich in Landshausen eine Bürgerinitiative „Für sozial(-verträglich)en Wohnungsbau in Syrgenstein“gegründet. Statt 84 sollen demnach maximal 24 Menschen in sechs Wohnungen unterkommen. Seit Mitte Juli hat die Initiative inzwischen 1000 Unterschriften gesammelt. In der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend wurde nun festgestellt: Das Bürgerbegehren ist zulässig und erfüllt alle rechtlichen Vorgaben für einen Bürgerentscheid.
Bürgermeister Bernd Steiner vermutet, dass die Zahl 84 der Knackpunkt ist. Doch das bedinge die Raumplanung des Freistaates, betonte er. Realistisch sei vielmehr, dass 60 Personen dort wohnen wer- den. Bei einer Infofahrt nach Pfaffenhofen im Kreis Neu-Ulm hatten sich Befürworter und Gegner des Projekts im Juni ein Bild von einer ähnlichen Anlage gemacht. Dort stehen im Ortsteil Berg vier Gebäude mit je vier Wohnungen (darunter eine Hausmeisterwohnung). In die 15 Wohnungen würden 64 Personen planmäßig passen, dort leben derzeit rund 43 Menschen, davon 13 Kinder. Große Probleme gab es nach Auskunft der Gemeinde bislang nicht.
Gemeinderatsmitglied Norbert Wörle hielt an einem Kompromiss fest: elf Wohnungseinheiten für planmäßig 60 Personen (realistisch 42). Sein Kollege Norbert Bach aus Landshausen fürchtet, dass die Regierung Mietausfälle vermeiden will. Daher werde sie Flüchtlinge, die anerkannt werden und damit die dezentralen Unterkünfte verlassen müssen, gezielt nach Landshausen vermitteln. Dabei würden die meisten lieber in Städte umziehen, wo sie sich bessere Chancen auf Arbeitsplätze ausrechnen, erklärte der Zweite Bürgermeister. Zwar gebe es für jüngere und ältere sozial Schwache zu wenig Wohnraum, doch er bezweifelte, dass sie die Wohnungen belegen würden. Auch er hielt am Kompromiss für maximal 60 Personen fest, ebenso wie sein Kollege Wolfgang Würth aus Landshausen.
Warum sich die Mehrheit des Gemeinderates zuvor gegen diesen Kompromiss ausgesprochen hatte, daran erinnerte Mirjam Steiner: Wenn vor allem Flüchtlingsfamilien in Syrgenstein bleiben werden, hätten sie laut Kompromiss nur vier 70-Quadratmeter-Wohnungen zur Verfügung, nicht acht. Dass man diese komplexe Thematik nicht mal eben an der Haustür erklären könnte, meinte ihr Kollege Ralf Kindelmann. Die Stückzahl könnte man im Erbpachtvertrag regeln. Doch genau der sei laut Norbert Bach die große Unbekannte. „Aber die Zahl 84 wird darin stehenbleiben, auch wenn die Realität anders aussieht“, befürchtete er. Obergrenzen hielt Peter Erasin für sinnlos. Auf dem freien Markt würden Ein-, Zweioder Drei-Zimmer-Wohnungen vermietet, egal, wie viele Personen dann dort einziehen.
Bernd Steiner appellierte, billiger als über den Vertrag mit dem Freistaat käme die Gemeinde nicht an Mietwohnungen heran – Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden und von Menschen, die bedürftig sind, bezogen werden können.
Geschlossen stimmte der Gemeinderat der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu. Gegen drei Stimmen fiel die Entscheidung, die Forderung des Bürgerbegehrens abzulehnen und am eigenen Beschluss festzuhalten. Mit elf zu vier Stimmen entschied sich ebenfalls eine Mehrheit dafür, ein Ratsbegehren über die Errichtung der Wohnanlage mit 15 Wohnungen durchzuführen. Mit zehn zu fünf Stimmen fiel die Entscheidung, wie die Frage im Ratsbegehren lautet.
Fest steht jetzt: Mit einem schnellen Kreuzchen ist es nicht getan. Der Wähler hat maximal drei Stimmen, und zwar jeweils eine für den Entscheid der Bürgerinitiative, die die Maximalbelegung in den Wohnungen auf insgesamt 24 Personen begrenzen will. Der Wähler kann dem zustimmen oder das ablehnen. Das gilt ebenfalls für das Ratsbegehren, das dem Freistaat die Landshauser Fläche für den Bau von 15 Mietwohnungen ohne die Festschreibung auf maximal 24 Personen überlassen will.
Für den Fall, dass keiner der beiden Entscheide die Mehrheit bekommt, wird am 22. Oktober noch eine Stichfrage gestellt. Da kann der Wähler für die „Überlassung ohne Beschränkung auf 24 Plätze“oder für „Überlassung mit Beschränkung auf 24 Plätze“stimmen. Weil das alles nicht so einfach zu überschauen ist, kündigte Steiner bereits an, dass es eine Infoveranstaltung geben werde, vermutlich auch von den Vertretern der Bürgerinitiative. „Jeder kann Wahlwerbung betreiben.“
Enttäuscht zeigten sich nach der Sitzung Ewald Jenewein und HansJürgen Wickmair von der Bürgerinitiative. „Wir haben ein klares Votum der Bürger und sind davon ausgegangen, dass der Rat dem zustimmt.“Wickmair kündigte eine Kampagne an, für sozialen Wohnungsbau in nachhaltiger Form für maximal 24 Personen.