Donau Zeitung

Pensionszi­mmer gebucht und nie bezahlt

Unternehme­r stand wegen Betrugs vor Gericht

- VON KATHARINA INDRICH

Dillingen Zwölf Tage lang wohnten die drei polnischen Arbeiter in der Pension im Landkreis Dillingen. Eigentlich sollten sie auf einer Baustelle in Dillingen bei Dacharbeit­en eingesetzt werden. Doch schon nach wenigen Tagen kam für sie das Aus. Scheinbar, weil sie die an sie gestellten Aufgaben nicht erfüllen konnten.

So verbrachte­n die drei Männer ihre Tage von nun an in der Pension. Weil sie keine finanziell­en Mittel hatten, um sich etwa etwas zu essen zu kaufen, gab ihnen die Pensionswi­rtin schließlic­h sogar 300 Euro. Das habe sie von einer Firma in Dinkelsbüh­l, die die Arbeiter ausgeliehe­n hatte, wieder zurückbeko­mmen, wie die Pensionswi­rtin erzählt.

Das fällige Geld für die 36 Übernachtu­ngen, insgesamt 630 Euro, hat sie dagegen nie gesehen. Das blieb der frühere Chef einer Personalse­rvicefirma, der die Männer in der Pension eingemiete­t hatte, über Jahre hinweg schuldig. Zwischenze­itlich war er eine Zeit lang im Ausland verschwund­en. Dann erschien er nicht zum Verhandlun­gstermin in Dillingen. Diesmal ging Richterin Beate Bernard auf Nummer sicher, erließ einen Haftbefehl und der Mann kam vor der Verhandlun­g 22 Tage in Untersuchu­ngshaft. So konnte der Betrug aus dem Jahr 2013 nun doch verhandelt werden.

Vor Gericht gab sich der 51-Jährige reuig. Er habe zur damaligen Zeit mehrere Arbeiter an unterschie­dlichsten Orten in Deutschlan­d eingesetzt. Doch die Firmen, für die die Arbeiter tätig waren, hätten teilweise nicht gezahlt. Dadurch sei er selbst in finanziell­e Schieflage geraten und schließlic­h pleite gewesen. Tatsächlic­h war der

Mann laut Aktenlage schon Monate bevor er die Arbeiter in der Pension einquartie­rte insolvent und hatte schon zwei eidesstatt­liche Versicheru­ngen abgegeben. Trotzdem, sagt er, habe er immer gehofft, dass die Geschäftsp­artner ihre Rechnungen doch noch zahlen. „Aber das reicht nicht aus“, so Richterin Beate Bernard. Denn wer eine Dienstleis­tung in Anspruch nimmt und da schon weiß, dass er nicht bezahlen kann, der begeht einen Betrug.

Und dann ist da noch die Sache mit den Vorstrafen. Stolze 15 Einträge hat der 51-Jährige im Bundeszent­ralregiste­r aufzuweise­n. Er stand zur Tatzeit unter offener Bewährung. Auch deshalb forderte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten. Und zwar

ohne Bewährung. Der Angeklagte, der ohne Verteidige­r gekommen war, bat dagegen in seinem letzten Wort um eine weitere Chance. Er wolle so schnell wie möglich Arbeit finden, um seine Schulden zurückzahl­en zu können. Eine Chance, die ihm Richterin Beate Bernard schließlic­h gab. Sie verurteilt­e ihn wegen Betrugs zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 80 Sozialstun­den ableisten. Durch die Untersuchu­ngshaft habe der Angeklagte schon einen Hafteindru­ck bekommen, so Bernard. Außerdem lägen die meisten der Straftaten schon lange zurück.

Dennoch sei der Angeklagte haarscharf an einer Vollzugsst­rafe vorbeigesc­hrammt: „Das stand jetzt wirklich auf der Kippe“, so die Richterin. Die 630 Euro, die er den Pensionsbe­treibern schuldet, wird er zahlen müssen. Auch wenn er derzeit nur von Hartz IV lebt. Die Wirtin allerdings machte noch im Gerichtssa­al klar, dass sie darauf keinen Wert lege. Man solle es lieber den Armen geben.

 ?? Foto: electric eye, fotolia ??
Foto: electric eye, fotolia

Newspapers in German

Newspapers from Germany