Pensionszimmer gebucht und nie bezahlt
Unternehmer stand wegen Betrugs vor Gericht
Dillingen Zwölf Tage lang wohnten die drei polnischen Arbeiter in der Pension im Landkreis Dillingen. Eigentlich sollten sie auf einer Baustelle in Dillingen bei Dacharbeiten eingesetzt werden. Doch schon nach wenigen Tagen kam für sie das Aus. Scheinbar, weil sie die an sie gestellten Aufgaben nicht erfüllen konnten.
So verbrachten die drei Männer ihre Tage von nun an in der Pension. Weil sie keine finanziellen Mittel hatten, um sich etwa etwas zu essen zu kaufen, gab ihnen die Pensionswirtin schließlich sogar 300 Euro. Das habe sie von einer Firma in Dinkelsbühl, die die Arbeiter ausgeliehen hatte, wieder zurückbekommen, wie die Pensionswirtin erzählt.
Das fällige Geld für die 36 Übernachtungen, insgesamt 630 Euro, hat sie dagegen nie gesehen. Das blieb der frühere Chef einer Personalservicefirma, der die Männer in der Pension eingemietet hatte, über Jahre hinweg schuldig. Zwischenzeitlich war er eine Zeit lang im Ausland verschwunden. Dann erschien er nicht zum Verhandlungstermin in Dillingen. Diesmal ging Richterin Beate Bernard auf Nummer sicher, erließ einen Haftbefehl und der Mann kam vor der Verhandlung 22 Tage in Untersuchungshaft. So konnte der Betrug aus dem Jahr 2013 nun doch verhandelt werden.
Vor Gericht gab sich der 51-Jährige reuig. Er habe zur damaligen Zeit mehrere Arbeiter an unterschiedlichsten Orten in Deutschland eingesetzt. Doch die Firmen, für die die Arbeiter tätig waren, hätten teilweise nicht gezahlt. Dadurch sei er selbst in finanzielle Schieflage geraten und schließlich pleite gewesen. Tatsächlich war der
Mann laut Aktenlage schon Monate bevor er die Arbeiter in der Pension einquartierte insolvent und hatte schon zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Trotzdem, sagt er, habe er immer gehofft, dass die Geschäftspartner ihre Rechnungen doch noch zahlen. „Aber das reicht nicht aus“, so Richterin Beate Bernard. Denn wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und da schon weiß, dass er nicht bezahlen kann, der begeht einen Betrug.
Und dann ist da noch die Sache mit den Vorstrafen. Stolze 15 Einträge hat der 51-Jährige im Bundeszentralregister aufzuweisen. Er stand zur Tatzeit unter offener Bewährung. Auch deshalb forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Und zwar
ohne Bewährung. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger gekommen war, bat dagegen in seinem letzten Wort um eine weitere Chance. Er wolle so schnell wie möglich Arbeit finden, um seine Schulden zurückzahlen zu können. Eine Chance, die ihm Richterin Beate Bernard schließlich gab. Sie verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 80 Sozialstunden ableisten. Durch die Untersuchungshaft habe der Angeklagte schon einen Hafteindruck bekommen, so Bernard. Außerdem lägen die meisten der Straftaten schon lange zurück.
Dennoch sei der Angeklagte haarscharf an einer Vollzugsstrafe vorbeigeschrammt: „Das stand jetzt wirklich auf der Kippe“, so die Richterin. Die 630 Euro, die er den Pensionsbetreibern schuldet, wird er zahlen müssen. Auch wenn er derzeit nur von Hartz IV lebt. Die Wirtin allerdings machte noch im Gerichtssaal klar, dass sie darauf keinen Wert lege. Man solle es lieber den Armen geben.