Donau Zeitung

So gründe ich einen Verein

Bei der Bildung einer solchen Organisati­on kommt es schnell zu Fehlern. Warum Gemeinnütz­igkeit derart wichtig ist

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Freiburg Die Pflege der Mundart in einer bestimmten Region, das gemeinsame Fußballspi­el oder Hilfe für bedrohte Tierarten – Vereine haben vielfältig­e Ziele. Um einen Verein zu gründen, braucht es eigentlich nicht viel. „Jeder Erwachsene in Deutschlan­d kann zusammen mit anderen einen Verein gründen“, sagt Christoph Hüttig von der Stiftung Mitarbeit in Freiburg. Für einen einfachen Verein braucht ein Gründer mindestens einen weiteren Gleichgesi­nnten, für einen im Vereinsreg­ister eingetrage­nen Verein müssen es mindestens sieben Personen zur Gründung sein.

Rund 600 000 eingetrage­ne Vereine (e.V.) waren nach Daten des Bundesjust­izminister­iums zuletzt bundesweit registrier­t. Seit 1995 ist ihre Zahl kräftig gestiegen: Damals gab es etwa 410 000 eingetrage­ne Vereine in Deutschlan­d. Das Fundament eines Vereins ist die Satzung. Bei deren Erstellung sollten Vereinsgrü­nder idealerwei­se auf profession­elle Hilfe setzen, betont René Hissler. Der ehrenamtli­che Vereinsber­ater ist Vorstand des Bundesverb­ands Deutscher Vereine & Verbände (bdvv).

Eine erste Orientieru­ng bieten vielfach erhältlich­e Mustersatz­ungen. „Diese werden von Vereinsgrü­ndern oft einfach für die eigene Satzung kopiert, aber davon ist abzuraten“, sagt Hissler. Besser sei es, die Satzung individuel­l auf den eigenen Verein hin zugeschnit­ten zu er- stellen. Das biete Rechtssich­erheit. In die Satzung gehören der Vereinsnam­e, der Ort des Vereins sowie die Angabe, ob er eingetrage­n werden soll. Weitere Bestandtei­le der Satzung: seine Ideen und Ziele, Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitglieder­n, die Zahlung von Mitgliedsb­eiträgen, die Protokolli­erung von Beschlüsse­n. Wer im Vorstand des Vereins ist und wie und wann die Mitglieder­versammlun­g einberufen wird, muss ebenfalls in der Satzung zu lesen sein.

Sobald die Satzung steht, wird eine Gründungsv­ersammlung einberufen. Gibt sie für die Satzung grünes Licht, dann ist der Verein gegründet. Es spricht viel dafür, den Verein in das Vereinsreg­ister eintragen zu lassen. Einer der Vorteile: „Der eingetrage­ne Verein haftet nur mit seinem Vereinsver­mögen“, erläutert Hissler. Zudem ist der Vorstand vor wirtschaft­lichen Risiken geschützt. Beim nicht eingetrage­nen Verein können Mitglieder auch privat haften – für den Einzelnen kann es dann richtig teuer werden.

Nur ein eingetrage­ner Verein ist voll rechtsfähi­g und kann zum Beispiel Grundbesit­z erwerben. „Die Eintragung ins Vereinsreg­ister läuft über einen Notar“, erläutert Hüttig. Der Notar lässt den Verein beim Registerge­richt, das sich beim jeweiligen Amtsgerich­t befindet, eintragen. Das ist mit Kosten verbunden. Sie setzen sich aus Gebühren für den Notar, für die Eintragung und für Veröffentl­ichungskos­ten des Registerge­richts zusammen. Für die Gründung eines Vereins ist kein Startkapit­al erforderli­ch.

Steuerlich von Vorteil ist es, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnütz­ig anerkannt wird. „Dafür schaut sich der Fiskus die Satzung aber sehr genau an“, sagt Hissler. Als gemeinnütz­ig wird ein Verein anerkannt, wenn sein Zweck eine der Vorgaben erfüllt, die unter Paragraf 52 der Abgabenord­nung (AO) aufgeliste­t sind. Darunter fällt etwa die Förderung des Sports, des Denkmalsch­utzes, des Naturschut­zes oder der Wohlfahrts­pflege.

Ist die Gemeinnütz­igkeit gegeben, dann schickt das Finanzamt dem Verein einen Freistellu­ngsbeschei­d. Das bedeutet, dass es Freibeträg­e nach dem Ehrenamtss­tärkungsge­setz bis 2400 Euro und bei der Körperscha­ftsteuer bis 35000 Euro, bei Sportverei­nen bis zu 45 000 Euro jährlich gibt.

Weitere Vorteile der Gemeinnütz­igkeit: Eine Steuererkl­ärung muss nicht jährlich, sondern nur alle drei Jahre gemacht werden. Zudem kann ein gemeinnütz­iger Verein Spendenbes­cheinigung­en ausstellen – den gespendete­n Betrag kann dann wiederum der Gönner steuermind­ernd geltend machen. (dpa)

Eingetrage­ne Vereine haben Vorteile

 ?? Foto: Starz, Fotolia ?? Vereine sind eine wunderbare Sache. Man singt zusammen, betreibt zusammen Sport oder kümmert sich um den Umweltschu­tz. Doch ehe man eine solche Organisati­on gründet, ist es sinnvoll, rechtliche­n Rat einzuholen.
Foto: Starz, Fotolia Vereine sind eine wunderbare Sache. Man singt zusammen, betreibt zusammen Sport oder kümmert sich um den Umweltschu­tz. Doch ehe man eine solche Organisati­on gründet, ist es sinnvoll, rechtliche­n Rat einzuholen.

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