Donau Zeitung

Wenn es im Urlaub kracht

Experten geben Tipps zur Versicheru­ng

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Landkreis Viele Menschen sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzunge­n haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und sind im Ausland in einen Unfall verwickelt, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Bundesverb­ands Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubsplä­ne Makulatur, sondern die Unfallopfe­r müssen sich noch in einer fremden Sprache mit versicheru­ngstechnis­chem Hickhack und der Schadensre­gulierung herumschla­gen.

„Grundsätzl­ich empfiehlt es sich, in osteuropäi­schen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien, die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeilic­he Unfallprot­okoll als Grundlage für die Regulierun­g genommen wird“, empfiehlt BVKSpreche­r Karl Aumiller aus Dillingen. „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschri­ft geben lassen und auf keinen Fall ein unüberlegt­es Schuldaner­kenntnis – noch dazu in einer fremden Sprache – abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen auf einen Schadenser­satzanspru­ch gegenüber der ausländisc­hen Versicheru­ng.“

Ist man selbst verletzt worden, sei es ratsam, zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuche­n und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könne später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzens­geld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man Dokumentat­ionsfotos von der Unfallstel­le anfertigen, Zeugenadre­ssen aufnehmen und gemeinsam mit dem Unfallgegn­er ein Unfallprot­okoll ausfüllen, empfiehlt der Verband. Sinnvoll sei es dabei, einen zweisprach­igen „Europäisch­en Unfallberi­cht“zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenlos herunterge­laden werden kann.

Unfallopfe­rn bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schadenreg­ulierungsb­eauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigt­e an die nationale Entschädig­ungsstelle, die Verkehrsop­ferhilfe in Berlin, wenden. (pm)

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