Wenn es im Urlaub kracht
Experten geben Tipps zur Versicherung
Landkreis Viele Menschen sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzungen haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und sind im Ausland in einen Unfall verwickelt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubspläne Makulatur, sondern die Unfallopfer müssen sich noch in einer fremden Sprache mit versicherungstechnischem Hickhack und der Schadensregulierung herumschlagen.
„Grundsätzlich empfiehlt es sich, in osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien, die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für die Regulierung genommen wird“, empfiehlt BVKSprecher Karl Aumiller aus Dillingen. „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschrift geben lassen und auf keinen Fall ein unüberlegtes Schuldanerkenntnis – noch dazu in einer fremden Sprache – abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung.“
Ist man selbst verletzt worden, sei es ratsam, zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuchen und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könne später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man Dokumentationsfotos von der Unfallstelle anfertigen, Zeugenadressen aufnehmen und gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen, empfiehlt der Verband. Sinnvoll sei es dabei, einen zweisprachigen „Europäischen Unfallbericht“zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenlos heruntergeladen werden kann.
Unfallopfern bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle, die Verkehrsopferhilfe in Berlin, wenden. (pm)