Das steckt im Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verursacht die umfangreichsten und bedeutendsten Veränderungen in den Grundlagen der Behindertenhilfe seit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 1962, teilt die Dillinger Caritas mit. Mit dem Gesetz wird eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode umgesetzt. Damit werden mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Der Betreuungsverein der Caritas konnte zu diesem Vortrag Markus Dietl, Fachreferent Behindertenhilfe, Referat Alten-, Behinderten-, Gesundheitshilfe und Hospiz und Peter Hell, Referatsleiter vom Caritasverband für die Diözese Augsburg gewinnen. Die beiden Fachleute werden versuchen, die vielfältigen Veränderungen und Möglichkeiten, die sich aus dem neuen BTHG ergeben, dem interessierten Publikum nahezubringen. Eingeladen sind ehrenamtliche Betreuer, Ehrenamtliche aus Gruppen der Nachbarschaftshilfe, Pflegende Angehörige und Seniorenbegleiter und alle Interessierten. Der Vortrag findet am Mittwoch, 27. September, um 19 Uhr in der Tagesstätte für psychische Gesundheit, Georg-SchmidRing 7, Dillingen, statt. Der Caritasverband bittet um Anmeldung bis Montag, 25. September, unter Telefon 09071/70579-19 oder hitzler@caritas-dillingen.de.