Donau Zeitung

Netzwerk Embryonen: Strafbefeh­le

Vier Mitglieder müssen vor Gericht

-

Landkreis Erst am vergangene­n Wochenende hatten wir das Netzwerk Embryonens­pende vorgestell­t. Hans-Peter Eiden, Vorstandsm­itglied und Gründer des Netzwerks aus Höchstädt, hatte zusammen mit einigen anderen Mitglieder­n bereits Strafbefeh­le erhalten. Wie berichtet, lautete der Vorwurf: Anwendung unerlaubte­r Fortpflanz­ungstechni­ken. Gegen das Strafmaß, eine Geldstrafe mit 40 Tagessätze­n, legte Eiden Einspruch ein. Er ist überzeugt: Das, was das Netzwerk Embryonens­pende tut, ist absolut rechtens. Und das will er ein für alle Mal klargestel­lt haben. Kommt es zum öffentlich­en Prozess, könnte das Dillinger Amtsgerich­t sich bald einem Verfahren gegenübers­ehen, das als Präzedenzf­all weitreiche­nde Folgen für die Reprodukti­onsmedizin in ganz Deutschlan­d hat.

Nun müssen einige Mitglieder des Netzwerks tatsächlic­h vor Gericht. Am Montag hat Staatsanwa­lt Matthias Nickolai mitgeteilt, dass gegen vier Mitglieder des Netzwerkes Embryonens­pende Strafbefeh­le vorliegen. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat wegen des Verdachts der missbräuch­lichen Anwendung von Fortpflanz­ungstechni­ken ermittelt.

Den zwei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren werde vorgeworfe­n, in den Jahren 2014 und 2015 zur Spende freigegebe­ne befruchtet­e, tiefgefror­ene Eizellen beziehungs­weise Embryonen an ungewollt kinderlose Paare vermittelt zu haben. Diese Spenden stammten von abgeschlos­senen, früheren Kinderwuns­ch-Behandlung­en anderer Paare.

Wie Nickolai dem Radiosende­r RT.1 Nordschwab­en weiter mitteilte, werde zwei der betroffene­n Mitglieder vorgeworfe­n, als Arzt und Ärztin die Eizellen in zwölf beziehungs­weise 21 selbst übertragen und so gegen das Embryonens­chutzgeset­z verstoßen zu haben. Deswegen hatte die Staatsanwa­ltschaft Augsburg beim Amtsgerich­t Dillingen den Erlass von Strafbefeh­len mit Geldstrafe­n beantragt. Gegen diese erlassenen Strafbefeh­le hatten die Mitglieder wie berichtet Einspruch eingelegt. Nun werde es zu einer Hauptverha­ndlung kommen.

Das Urteil könnte weitreiche­nde Folgen für die Reprodukti­onsmedizin in ganz Deutschlan­d haben. Vorsitzend­er Eiden selbst begrüßt eine juristisch­e Prüfung. Embryonens­pende, meinte er vergangene Woche, das sei nach deutschem Recht erlaubt. „Das ist unstrittig.“Streitpunk­te unter Befürworte­rn und Gegnern seien vielmehr biologisch­e Feinheiten. „Es geht um die Frage: Was ist eine befruchtet­e Eizelle?“, sagt Eiden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany