Netzwerk Embryonen: Strafbefehle
Vier Mitglieder müssen vor Gericht
Landkreis Erst am vergangenen Wochenende hatten wir das Netzwerk Embryonenspende vorgestellt. Hans-Peter Eiden, Vorstandsmitglied und Gründer des Netzwerks aus Höchstädt, hatte zusammen mit einigen anderen Mitgliedern bereits Strafbefehle erhalten. Wie berichtet, lautete der Vorwurf: Anwendung unerlaubter Fortpflanzungstechniken. Gegen das Strafmaß, eine Geldstrafe mit 40 Tagessätzen, legte Eiden Einspruch ein. Er ist überzeugt: Das, was das Netzwerk Embryonenspende tut, ist absolut rechtens. Und das will er ein für alle Mal klargestellt haben. Kommt es zum öffentlichen Prozess, könnte das Dillinger Amtsgericht sich bald einem Verfahren gegenübersehen, das als Präzedenzfall weitreichende Folgen für die Reproduktionsmedizin in ganz Deutschland hat.
Nun müssen einige Mitglieder des Netzwerks tatsächlich vor Gericht. Am Montag hat Staatsanwalt Matthias Nickolai mitgeteilt, dass gegen vier Mitglieder des Netzwerkes Embryonenspende Strafbefehle vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat wegen des Verdachts der missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken ermittelt.
Den zwei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren werde vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 zur Spende freigegebene befruchtete, tiefgefrorene Eizellen beziehungsweise Embryonen an ungewollt kinderlose Paare vermittelt zu haben. Diese Spenden stammten von abgeschlossenen, früheren Kinderwunsch-Behandlungen anderer Paare.
Wie Nickolai dem Radiosender RT.1 Nordschwaben weiter mitteilte, werde zwei der betroffenen Mitglieder vorgeworfen, als Arzt und Ärztin die Eizellen in zwölf beziehungsweise 21 selbst übertragen und so gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen zu haben. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg beim Amtsgericht Dillingen den Erlass von Strafbefehlen mit Geldstrafen beantragt. Gegen diese erlassenen Strafbefehle hatten die Mitglieder wie berichtet Einspruch eingelegt. Nun werde es zu einer Hauptverhandlung kommen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Reproduktionsmedizin in ganz Deutschland haben. Vorsitzender Eiden selbst begrüßt eine juristische Prüfung. Embryonenspende, meinte er vergangene Woche, das sei nach deutschem Recht erlaubt. „Das ist unstrittig.“Streitpunkte unter Befürwortern und Gegnern seien vielmehr biologische Feinheiten. „Es geht um die Frage: Was ist eine befruchtete Eizelle?“, sagt Eiden.