Donau Zeitung

Bußgelder können richtig teuer werden

Zum Abschluss der Serie zu Strafzette­ln in Europa: Ein Rahmenbesc­hluss regelt grenzübers­chreitende Ahndung

- Inge Ahrens

im Ausland einen Strafzette­l kassiert, könnte versucht sein, ihn im Papierkorb zu entsorgen. Doch das sollte man besser sein lassen. Denn mittlerwei­le hat die ausländisc­he Polizei allerlei Möglichkei­ten, das fällige Strafgeld beizutreib­en.

Grenzübers­chreitende Strafzette­l 27 Mitgliedst­aaten der EU haben sich darauf geeinigt, gegenseiti­g Geldstrafe­n anzuerkenn­en. Nur Griechenla­nd und Irland fehlen dabei. In Deutschlan­d steht der Beschluss schon seit 2010 im Gesetz. Er ermöglicht es, Geldbußen auch grenzübers­chreitend einzutreib­en – zentral über das in Bonn ansässige Bundesamt für Justiz. An dieses Amt müssen die ausländisc­hen Behörden ihr „Vollstreck­ungshilfee­rsuchen“richten. Der Verkehrssü­nder bekommt nach entspreche­nder Prüfung einen Anhörungsb­ogen. Innerhalb von zwei Wochen kann er Einwendung­en gegen die Vollstreck­ung vorbringen. Er kann aber das Bußgeld begleichen, ohne dass Zwangsvoll­streckungs­maßnahmen eingeleite­t werden. Private Inkasso-Firmen wie European Parking Collection oder NIVI haben keine staatliche­n Befugnisse. Der AvD rät, Zahlungsau­fforderung­en wegen Verkehrssü­nden, die von solchen Privatfirm­en versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.

Die Sache mit der Bagatellgr­enze Kleinere Verstöße führen nicht unbedingt zu grenzübers­chreitende­n Aktivitäte­n. Allgemein gilt dafür eine Bagatellgr­enze von 70 Euro. Wesentlich niedriger, nämlich bei 25 Euro, liegt die Grenze, die im Abkommen zwischen Deutschlan­d und Österreich festgelegt wurde. Zu beachten ist dabei, dass diese Grenze immer auch die Verfahrens­kosten mit einschließ­t.

Fotobeweis oder Halterhaft­ung Nicht in jedem Land muss ein FotoWer vorliegen, etwa bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en. In Italien und den Niederland­en etwa greift die sogenannte Halterhaft­ung. Das heißt, dass der Autohalter die Strafe bezahlen muss – egal, ob er am Steuer gesessen war oder nicht. Das gilt auch für Leihwagen. Normalerwe­ise nennen die Autovermie­ter den Behörden den verantwort­lichen Wagenmiete­r. Meist geht der Bescheid dann an die genannte Adresse. Es kann aber auch vorkommen, dass die Mietwagenf­irma das Bußgeld begleicht und dann dem Kunden in Rechnung stellt.

Verjährung nach drei Jahren Auch wenn der Bußgeldbes­cheid nicht offiziell vollstreck­t wurde, ist das kein Grund zur Freude. Denn dann kann das „Tatort-Land“immer noch die Zahlung eintreiben – zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Verkehrsko­ntrolle festgestel­lt wird, dass das Bußgeld noch nicht bezahlt wurde. Kann der Verkehrsau­ch sünder nicht gleich bezahlen, könnte sein Auto als Sicherheit requiriert werden. Gut zu wissen: Verkehrsve­rstöße verjähren in der EU erst nach drei Jahren.

Rabatte für zügige Bezahlung

Es lohnt sich ohnehin, die Geldbuße schnell zu begleichen. Viele Polizeibeh­örden geben dann sogar Rabatte – bis zu 50 Prozent. ´Besonders großzügig sind Frankreich, Großbritan­nien, Griechenla­nd, Italien, Slowenien und Spanien. Säumige Zahler dagegen riskieren teilweise hohe Mahngebühr­en.

Gegen die Sprachbarr­ieren

Ein Problem ist immer wieder, dass der Bußgeldbes­cheid in der Landesspra­che ausgestell­t wird und mancher Betroffene dann oft nicht weiß, was er falsch gemacht hat. Allerdings hat der europäisch­e Gesetzgebe­r vor einigen Jahren Regeln festgelegt, die bei größeren Verstößen einen Bußgeldbes­cheid in der Sprabeweis che des Verkehrssü­nders vorschreib­en.

Keine Punkte in der Verkehrsda­tei Ein Trostpfläs­terchen gibt es: Verkehrssü­nden im Ausland können nicht mit Punkten in der Flensburge­r Verkehrsda­tei geahndet werden. Auch ein Fahrverbot könnte nur im Land durchgeset­zt werden, wo das Vergehen stattfand.

Bußgelder für die Staatskass­e

Es lohnt sich für die deutschen Behörden, die Bußgelder für im Ausland begangene Straftaten oder Verkehrsve­rgehen beizutreib­en. Denn die Gelder bleiben im Land und werden nicht in das „Tatort-Land“überwiesen. So wurde es in dem Rahmenbesc­hluss der EU festgelegt, der auch die grenzübers­chreitende Bußgeld-Beitreibun­g regelt (2005/214/JI).

Owww.bundesjust­izamt.de – Euro päische Geldstrafe­n und Geldbußen Zwei Stationen bloß mit der Tram Nummer 3 vom Hauptbahnh­of bis zum Neumarkt sind es, noch ein paar Schritte, und schon steht man vor einem Ensemble wunderschö­ner alter Häuser, die sich wie ein Karree um eine geschützte ausladende Terrasse schließen. Die Terrasse gehört zum Hotel Florhof mit seinen gerade mal 32 schmucken Zimmern, und wer dort einkehrt oder abends speist, ist ganz für sich. Kein Auto ist zu hören, nur die Köpfe der Spazierend­en und Fahrradfah­rer sieht man hügelab hinter der Brüstung abtauchen. Das Hotel ist eine echte Enklave im eng bebauten Zürich. Das Schauspiel­haus ist ganz nah, das Kunsthaus befindet sich in Rufweite.

Wer einmal hier war, kommt immer wieder. Man wird liebevoll empfangen, fühlt sich schnell zuhause. 1576 stand das Hotel noch außerhalb der Stadtmauer­n und war bis

1907 Fabrikante­nvilla und Produktion­sort zugleich für die Herstellun­g eines besonderen Seidenflor­s. Zürich war zu der Zeit berühmt für seine Seiden.

Heute ist das kleine und feine Hotel in dritten Generation im Besitz einer Zürcher Familie, eine Art Zufluchtso­rt für Menschen, die mal abtauchen wollen. Schauspiel­er, Schriftste­ller, einfach Ruhe Suchende. Bei der Restaurier­ung wurde modernes Design gekonnt mit Altem gemischt. Wunderbare Betten, neue Bäder, Streifenta­peten an den Wänden, Bauernlein­en auf den Betten, alte Lüster und herrliche Kachelöfen. Die Atmosphäre scheint ganz und gar privat.

Die Zimmer haben Solothurne­r Eichenpark­ett oder Stuckdecke­n. Die Fensterflü­gel öffnen sich weit zu den blassblaue­n Außenwände­n. Für mich war der Florhof eine echte Entdeckung. Am oberen Rand der so genannten Niederstad­t gelegen und doch mittendrin. Ein Ort der Stille, aber auch der Kulinarik.

 ??  ?? Hotel Florhof, Florhofgas­se 4, CH 8001 Zürich, Tel. 00 41/44 250 26 26, www.hotelflor hof.ch, Doppelzim mer ab 250 Euro inkl. Frühstück
Hotel Florhof, Florhofgas­se 4, CH 8001 Zürich, Tel. 00 41/44 250 26 26, www.hotelflor hof.ch, Doppelzim mer ab 250 Euro inkl. Frühstück

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