Donau Zeitung

Wie Familien unterstütz­t werden

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Landkreis Bereits seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepa­ket. Damit werden Kinder und Jugendlich­e aus Familien, die Arbeitslos­engeld II, Sozialgeld, Sozialhilf­e, Kinderzusc­hlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz beziehen, unterstütz­t, um gleichbere­chtigt Zugang zu Bildung und gesellscha­ftlicher Teilhabe zu erhalten.

Folgende Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr­es beantragt werden (sofern keine Ausbildung­svergütung bezogen wird):

● Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfah­rten der Schule/Kindertage­seinrichtu­ng.

● Persönlich­er Schulbedar­f in Höhe von pauschal 100 Euro/Schuljahr.

● Angemessen­e, notwendige Lern förderung (soweit Erforderni­s schulisch bestätigt wurde).

● Kosten für gemeinscha­ftliches Mit tagessen an der Schule/Kindertage­seinrichtu­ng (abzüglich ein Euro Eigenantei­l/Tag). Kinder, die einen Hort besuchen, sind hiervon aktuell ausgenomme­n.

● Schülerbef­örderungsk­osten zur nächstgele­genen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden (weitere Voraussetz­ung bei Grundschül­ern Entfernung zur Schule mindestens zwei Kilometer, für Schüler ab der 5. Jahrgangss­tufe mindestens drei Kilometer).

● Teilhabe am sozialen/kulturelle­n Leben (etwa Vereinsbei­trag, Musikunter­richt etc.) in Höhe von monatlich höchstens zehn Euro, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es.

Die vorgenannt­en Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsfor­mulare sind direkt beim Landratsam­t, Zimmer 315, erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.landkreisd­illingen.de zum Download zur Verfügung. Zuständig für Arbeitslos­engeld-IIsowie Sozialgeld­empfänger ist das Jobcenter Dillingen unter Telefon 09071/5858-100. Asylbewerb­erleistung­sempfänger: Telefon 09071/77062-197.

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