Wie Familien unterstützt werden
Landkreis Bereits seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, unterstützt, um gleichberechtigt Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten.
Folgende Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden (sofern keine Ausbildungsvergütung bezogen wird):
● Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung.
● Persönlicher Schulbedarf in Höhe von pauschal 100 Euro/Schuljahr.
● Angemessene, notwendige Lern förderung (soweit Erfordernis schulisch bestätigt wurde).
● Kosten für gemeinschaftliches Mit tagessen an der Schule/Kindertageseinrichtung (abzüglich ein Euro Eigenanteil/Tag). Kinder, die einen Hort besuchen, sind hiervon aktuell ausgenommen.
● Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden (weitere Voraussetzung bei Grundschülern Entfernung zur Schule mindestens zwei Kilometer, für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mindestens drei Kilometer).
● Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (etwa Vereinsbeitrag, Musikunterricht etc.) in Höhe von monatlich höchstens zehn Euro, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die vorgenannten Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsformulare sind direkt beim Landratsamt, Zimmer 315, erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.landkreisdillingen.de zum Download zur Verfügung. Zuständig für Arbeitslosengeld-IIsowie Sozialgeldempfänger ist das Jobcenter Dillingen unter Telefon 09071/5858-100. Asylbewerberleistungsempfänger: Telefon 09071/77062-197.