Der Strand ist für alle da
Viele Strandbäder an Nord- und Ostsee verlangen von Tagesgästen Eintrittsgeld. Ein Grundsatzurteil kippt nun solche Gebühren in einer Gemeinde. Und andere könnten folgen
Leipzig/Wangerland Das Meer direkt vor der Nase, aber ein Maschendrahtzaun versperrt den Zugang zum Strand. Diese Situation war zwei Bewohnern der Nordseeküste ein Dorn im Auge. Sie haben gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland geklagt. Deren Tourismus GmbH verlangt in der Badesaison von Tagesgästen Eintrittsgeld für den Strandzugang. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend ein Grundsatzurteil gefällt – mit wahrscheinlich weitreichenden Folgen (Az 10 C 7.16).
Die Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind nämlich weitgehend rechtswidrig. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen.
Die kommunale Touristik GmbH von Wangerland verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern. An den beiden Strandbädern stellten Tagesgäste grob geschätzt etwa ein Fünftel der Besucher, sagt Friedo Gerdes, Prokurist bei der Tourismus GmbH von Wangerland. Das sei vergleichsweise viel – wegen der guten Autobahnverbindung.
Die Inanspruchnahme nahezu des gesamten Strandes sei aber unverhältnismäßig, entschieden die Richter. Die Touristik GmbH hatte den Strand eingezäunt. Die Kläger dür- nun nach dem Urteil weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen.
Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der die allgemeine Handlungsfreiheit vorsieht.
Wie ist die Situation an den Küsten Deutschlands? „An der Nordfen seeküste wird generell von Tagesgästen mit wenigen Ausnahmen ein Strandeintritt verlangt“, sagt Sonja Janßen, Geschäftsführerin des Tourismusverbands Nordsee – auch in Schleswig-Holstein. Die Kosten bewegten sich etwa im Rahmen 1,50 Euro bis 3,50 Euro pro Person. „Das ist gängige Praxis.“Daher schauten auch viele gespannt auf das Urteil der Verwaltungsrichter.